Rohlfs bei Arbeitsminister-Konferenz: Hartz-IV-Bezieher müssen künftig mehr zuverdienen dürfen

ASMK
Die Arbeits- und Sozialminister der Länder mit ihren Staatssekretären heute bei der Herbst-Konferenz in Rostock

Die Regelungen über Hinzuverdienst-Möglichkeiten von Hartz-IV-Empfängern kommen auf Druck von Schleswig-Holstein den Prüfstand. Die Arbeits- und Sozialminister stimmten auf ihrer heutigen Konferenz in Rostock einem entsprechenden Vorschlag von Arbeits-Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP) zu. «Um die Anreize zu erhöhen und den Betroffenen den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern, müssen wir das bestehende System reformieren», sagte Rohlfs der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Leistungen wie Wohn- und Kindergeld müssten dabei allerdings klug mit höheren Zuverdienst-Möglichkeiten verbunden werden.

Bislang dürfen Bezieher von Hartz IV nur 100 Euro ohne Abstriche hinzuverdienen. Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, werden zu 80 Prozent auf die Grundsicherung angerechnet. Mit Experten aus Wissenschaft, Praxis und Sozialgerichtsbarkeit soll das Gesetz angepasst werden, wie Rohlfs sagte.

Bescheide
Staatssekretär Rohlfs

Noch ein zweiter Antrag aus Schleswig-Holstein fand die Mehrheit der Arbeits- und Sozialminister. So sollen nach Inkrafttreten des  Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März kommenden Jahres die nötigen Begleitstrukturen personell wie finanziell ausreichend ausgestattet werden. «Damit die Chancen, die dieses Gesetz bietet, erfolgreich genutzt werden, bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Beschleunigte Anerkennungsverfahren und Qualifizierungsangebote sind Schlüsselelemente, um Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen», betonte Rohlfs.

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