Seit 8.30 Uhr können Kleinbetriebe Zuschüsse online beantragen – Minister Buchholz mahnt zur Ruhe

Wirtschaftsminister Buchholz mit einem heruntergeladenen und ausedruckten Zuschuss-Antrag der IB.SH Das Formular steht auch auf dem Landesportal http://www.Schleswig-Holstein.de bereit

Schleswig-Holsteins Investitionsbank (IB.SH) ist startklar: Seit heute früh um 8.30 Uhr können von Solo-Selbständigen und Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten HIER Anträge auf wirtschaftliche Soforthilfen aus dem Corona-Hilfspaket von Bund und Land online aufgerufen und ausgefüllt werden. Bereits in den ersten zwei Stunden wurden knapp 500 Anträge gestellt, teilte die IB.SH mit.

Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sagte, werden die Formulare im Verlauf des Tages auch auf den Seiten von Verbänden wie IHK und DEHOGA und HIER auch auf dem Portal der Landesregierung abrufbar sein.

«Damit sind wir bei der Umsetzung dieses Teils des Bundesprogramms voll im Zeitplan», sagte der Minister und bat Antragsteller um Ruhe: «Die Server der Investitionsbank sind natürlich aktuell sehr belastet und teilweise überlastet, aber es ist genügend Zeit, um sich in aller Geduld mit dem sehr schlank gehaltenen Formular zu beschäftigen.»

Der Minister erinnerte zugleich daran, dass die Einmal-Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro an Mindestvoraussetzungen geknüpft seien. So müssten betroffene Unternehmer und Betriebe nachweisen, dass sie durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten und infolgedessen akut einen Liquiditätsengpass hätten.

Der Minister sagte zu den Einzelheiten – Audio starten („im Browser anhören“)

Während die Zuschüsse direkt über die IB.SH beantragt werden können, müssen die für größere Unternehmen ausgelegten Darlehns-Hilfsprogramme von Bund und Land über die jeweilige Hausbank auf den Weg gebracht werden.

9 Kommentare zu „Seit 8.30 Uhr können Kleinbetriebe Zuschüsse online beantragen – Minister Buchholz mahnt zur Ruhe“

  1. Wie steht es um Selbsständige im Medienbereich, die branchenbedingt im Winter weniger Aufträge haben und dementsprechend ein Polster brauchen, also Rücklagen haben, jetzt aber durch Corona alle geplanten Projekte abgesagt kriegen vom Kunden. Sind denn erwartete Liquiditätsengpässe auch mit einbezogen oder werden nur die belohnt, die auf großem Fuß gelebt haben und jetzt nicht wissen wie sie die Raten für den Porsche und das 400qm Penthouse bezahlen sollen weil die Bank keinen neuen Kredite vergibt?

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    1. Ja, das würde mich auch interessieren, ob die Selbständigen, hier Hotelbranche, leer ausgehen, die sich über den Winter bei weniger Umsätzen ein Polster erhalten haben und jetzt ,wo die Umsätze koplett eingebrochen sind, eigentlich aber starten sollten, dafür bestraft werden, dass sie vernünftig gewirtschaftet haben über den Winter ? Darf man den Zuschuss dann nicht beantragen?

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      1. Welche Möglichkeiten haben gemeinnützige Vereine? Welche Soforthilfe steht zur Verfügung? Wir leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und brauchen genauso wie alle sozialen und wirtschaftlichen Bereiche finanzielle Unterstützung.
        Wo und welche Förderung können wir beantragen?

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  2. Gibt es für SH ähnliche Ausführungen wie in Bayern, wann ein Liquiditätsengpass vorliegt? Soll ein Solounternehmer privat vorhandene liquide Mittel verwenden, bevor dieses Hilfspaket genutzt werden darf? Sollte erst die Bank nach einem Kredit befragt werden?
    Die Anträge werden doch hoffentlich auf die Richtigkeit der Angaben überprüft?

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