Buchholz und Ipsen: Unsere 10-Quadratmeter-Regel im Einzelhandel hat sich bewährt

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat die Entschlossenheit der Landesregierung bekräftigt, an der bisherigen Kundenbegrenzung für Verkaufsflächen im Einzelhandel festzuhalten: «Diese Regelegung ist erprobt und hat sich bewährt – jede Veränderung würde bei der gegenwärtigen Infektionslage im Land nur Verwirrung stiften», sagte Buchholz heute in Kiel. Ministerpräsident Daniel Günther hatte in der Nacht zuvor nach den Bund-Länder-Verhandlungen bei Kanzlerin Merkel verkündet, dass sich in Läden in Schleswig-Holstein auch weiterhin pro 10 Quadratmeter Raum durchschnittlich ein Kunde aufhalten darf. Den Bund-Länder-Beschluss, die Fläche pro Kunde auf 25 Quadratmeter auszuweiten würde in Schleswig-Holstein mehr Probleme als Schutz schaffen, so Buchholz.

Der Minister sagte im Gespräch mit Journalisten weiter – Audio starten

Von der Wirtschaft im Land kam heute breite Zustimmung: „Wir begrüßen, dass Schleswig-Holstein den angekündigten Sonderweg einschlägt. Das ist ein klares und wichtiges Zeichen für den Handel und für die gesamten Innenstädte“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein. Seit Ende des Frühjahrslockdowns hätten die Gewerbetreibenden verantwortungsbewusst gehandelt, stringente Hygienekonzepte erarbeitet und ein angenehmes und zugleich sicheres Einkaufserlebnis ermöglicht.

Ipsen

„Die Entscheidung, angesichts der vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen weiterhin darauf zu vertrauen, sendet ein ermutigendes Signal. Denn gerade jetzt ist das Vertrauen in ein sicheres Shoppingerlebnis entscheidend, damit unsere Geschäfte vom Weihnachtsgeschäft profitieren können.“ Dass es bei der vorgeschriebenen Mindestverkaufsfläche pro Kunde in Schleswig-Holstein keine Verschärfung gibt, begrüßt die IHK Schleswig-Holstein ausdrücklich. Ipsen: „Die auf Bundesebene vereinbarte 20-Quadratmeter-Regelung für größere Geschäfte entbehrt jedes fachlichen Hintergrunds. Wir hatten gehofft, von solch willkürlichen Ungleichbehandlungen hätten wir uns bereits im Frühjahr verabschiedet.“

Darüber hinaus betont die IHK Schleswig-Holstein: Weiterhin sollten und dürften Öffnungen unabhängig von Branchen nur dort möglich sein, wo sich Abstands- und Hygieneregelungen gewährleisten lassen. „Mit hoffentlich weiter zurückgehendem Infektionsgeschehen muss jedoch ein noch stärker regional angepasstes Vorgehen angestrebt werden. Wenn weitere Verschärfungen möglich sind, dann müssen auch weitere Lockerungen möglich sein.“

Ein Gedanke zu „Buchholz und Ipsen: Unsere 10-Quadratmeter-Regel im Einzelhandel hat sich bewährt“

  1. Vernünftiger Weg in SH, danke
    Fehlt nur noch eine Position zur Fortdauer des Beherbergungsverbotes, gerade hinsichtlich der Frage, ob Tourismus über die Weihnachtsfeiertage, z.B. in Ferienwohnungen, wieder möglich sein wird.

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