Corona-Schlussrechnung: Madsen mahnt Betriebe und Steuerberater zur Eile

Dank einer Fristverlängerung können in Schleswig-Holstein noch bis zum 30. September Schlussabrechnungen für einen Teil der Corona-Wirtschaftshilfen eingereicht werden. „Leider gibt es erst zu knapp 62 Prozent der ursprünglichen Anträge eine Rückmeldung“, sagte Madsen heute am Rande der Wirtschaftsministerkonferenz. Es wäre fatal, wenn Betriebe Wirtschaftshilfen zurückzahlen müssten, weil ihre Schlussabrechnung nicht eingereicht wird. „Nutzen Sie also die Fristverlängerung und reichen Sie möglichst in den kommenden Wochen die Schlussabrechnung ein. Denn wer die Abrechnung auf die lange Bank schiebt, riskiert eine vollständige Rückzahlung der Gelder. Eine erneute Fristverlängerung über den 30. September hinaus wird es nicht geben“, so Madsen. Die Einreichung der Schlussabrechnungen erfolgt in aller Regel über „prüfende Dritte“, also Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende.

Lars Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbands Schleswig-Holstein, appelliert an seinen Berufsstand: „Es hilft uns sehr, dass wir im engen Schulterschluss mit der Landesregierung und der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eine Fristverlängerung auf Bundesebene für die Einreichung der Schlussabrechnungen erreichen konnten. Die Zeit drängt und wird immer kürzer, um die noch fehlenden Schlussabrechnungen bis zum 30. September einzureichen. Durch die bevorstehende Ferien- und Urlaubszeit sind Engpässe unvermeidbar. Dennoch sollten die Kolleginnen und Kollegen im Interesse der Mandantinnen und Mandanten die Zeit bis zum 30. September nutzen, um noch ausstehende Schlussabrechnungen einzureichen.“

Madsen erinnerte daran, dass die IB.SH seit Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 aus mehr als zwölf Hilfsprogrammen rund 2,37 Milliarden Euro aus Bundes und Landesmitteln an über 127.000 Antragstellende in Schleswig-Holstein ausgezahlt hat. Bei den Hilfsprogrammen handelte es sich um Soforthilfen, diverse Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe sowie Neustart- und Härtefallhilfen. Die auslaufende Einreichungsfrist der Schlussabrechnung zum 30. September ist für die Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe relevant.

Bund und Länder hatten sich im März auf eine letztmalige Verlängerung der Abrechnungsfrist auf den 30. September 2024 verständigt. Zudem konnte die Abwicklung vereinfacht werden. Beispielsweise werden im beschleunigten Verfahren Fälle mit deutlich weniger oder keinen Rückfragen beschieden.

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