Zu viel Corona-Soforthilfen erhalten? Bund und Land starten neue Rückmelde-Aktion

Vier Jahre nach Beginn der Corona-Krise überprüft das Land im Auftrag des Bundes weiterhin die Auszahlungen der damaligen Corona-Soforthilfen auf mögliche Überkompensationen. Nachdem sich bislang erst ein Drittel der damaligen 56.000 Antragstellerinnen und Antragsteller aus Schleswig-Holstein zurückgemeldet haben, werden die Empfänger der Hilfen nun nochmals angeschrieben – bundesweit.

Im März 2020 hatten im Rahmen des so genannten „Lockdown“ bundesweit Geschäfte schließen und viele Unternehmen ihre Tätigkeit einstellen müssen, um der Ansteckung mit Corona vorzubeugen. Um das wirtschaftliche Überleben der Betriebe und Selbständigen zu sichern, hatten Bund und Land kurze Zeit später die Corona-Soforthilfen auf den Weg gebracht. Der Modus: Antragstellerinnen und Antragsteller sollten ihren Liquiditätsengpass für einen Zeitraum für drei oder fünf Monate schätzen und konnten auf dieser Basis Zuschüsse von maximal 9.000 oder 15.000 Euro im Bundesprogramm und von maximal 30.000 Euro im Landesprogramm erhalten.

Allein in Schleswig-Holstein wurden in der Anfangsphase der Corona-Krise über die Soforthilfe-Programme insgesamt rund 468 Millionen Euro ausbezahlt. Dahinter lagen im Bundesprogramm rund 54.000 Anträge und im Landesprogramm etwa 2.000 Anträge.

Ab Mitte April 2020 – und damit meist früher als für ihren Antrag auf Soforthilfe angenommen – konnten viele Unternehmen und Selbständige ihre wirtschaftliche Tätigkeit wiederaufnehmen. Dadurch wurde der Liquiditätsengpass häufig zu hoch prognostiziert und als Folge zu viel Corona-Soforthilfe ausgezahlt. Das zeigte ein Rückmeldeverfahren, das im August 2021 startete. Im Zuge dieses Verfahrens antwortete nur rund ein Drittel der Angeschriebenen und meldete eine Überkompensation – also einen zu hohen Förderbetrag. Insgesamt wurden rund 150 Millionen Euro zu viel gezahlte Corona-Soforthilfen zurückgemeldet. Zurückgeflossen sind davon bereits 139 Millionen Euro, 20 Millionen Euro an das Land und 119 Millionen an den Bund.

Eine darüberhinausgehende Stichprobenprüfung bei Anträgen, zu denen es keine Rückmeldung gegeben hat, fand im Auftrag des Bundes statt. Sie hat ergeben, dass bei über 80 Prozent der in der Stichprobe geprüften Fälle zu viel Corona-Soforthilfe gezahlt wurde.

Dieses Ergebnis zeigte die Notwendigkeit eines zweiten Rückmeldeverfahrens auf, besonders um eine verantwortungsbewusste Verwendung von Steuergeldern im Interesse aller Steuerzahlenden zu gewährleisten. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung wie der Wettbewerbsgleichheit führen Land und Investitionsbank nun auf Wunsch des Bundes ein zweites Rückmeldeverfahren durch. Es richtet sich an Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich bislang nicht wegen einer Überkompensation gemeldet haben und auch nicht in der Stichprobe überprüft worden sind. Sie werden ab Mai von der Investitionsbank Schleswig-Holstein sukzessive angeschrieben und aufgerufen, ihren ursprünglich angegebenen Liquiditätsengpass zu überprüfen. Eine Rückmeldung muss dann innerhalb von vier Wochen erfolgen, Fristverlängerungen sind allerdings möglich.

Die Investitionsbank stellt für die Rückmeldungen ein Online-Verfahren bereit, mit dem der Überkompensationsbetrag ermittelt und gemeldet werden kann. Liegt eine Überkompensation vor, ergeht über den zu viel gezahlten Betrag an Corona-Soforthilfe ein Rückforderungsbescheid. Für Rückzahlungen kann eine Stundung bis maximal 36 Monate beantragt werden.

Eine Rückmeldung ist bei diesem Verfahren verpflichtend – auch wenn keine Überkompensation eingetreten ist. Wer auf das Schreiben nicht reagiert, erhält einen Rückforderungsbescheid über die gesamte Summe der erhaltenen Corona-Soforthilfe.

Madsen gratuliert frisch gebackenen Meistern: „Qualität zahlt sich immer aus“

Gratulations-Marathon in der Lübecker Musik- und Kongresshalle: Zusammen mit IHK-Präsident Hagen Goldbeck zeichnete Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen heute Mittag bei der ersten landesweiten „Meisterfeier“ über 300 Absolventinnen und Absolventen von Fortbildungsprüfungen des Jahres 2023 aus.

Madsen (links) mit den Lübecker IHK-Chefs Hagen Goldbeck (2.v.r.) und Hauptgeschäftsführer Lars Schöning (rechts) zeichnen Timo Haas (Mitte), geprüften „Meister für Schutz und Sicherheit“ aus.

IHK-Präses Goldbeck sagte: „So, wie der Mittelstand das Rückgrat unserer Wirtschaft ist, sind Sie das Rückgrat des Mittelstandes. Dank Ihrer hohen Qualifikation sind Sie für Ihre Arbeitgeber Gold wert. Der sich immer mehr verstärkende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und die zunehmende Betreuung komplexer automatisierter Prozesse lässt sich am besten von gut ausgebildeten Fachkräften wie Ihnen bewältigen.“

Dank dieser motivierten, lern- und leistungswilligen sowie verantwortungsbewussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde sich die Wirtschaft in Schleswig-Holstein auch weiterhin behaupten. „Die meisten Länder haben kein Aus- und Weiterbildungssystem mit dieser hohen Qualität – und Qualität wird sich am Ende immer durchsetzen“, so Goldbeck. Zugleich rief er die Meister, Betriebs- und Fachwirte dazu auf, auch über den Schritt in die Selbstständigkeit nachzudenken. „Die höhere Qualifikation ist eine gute Grundlage für die Verwirklichung eigener Ideen an der Spitze eines Unternehmens und die Leitung eines Teams.“

Minister Madsen betonte: „Der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein ist in den kommenden Jahren auf begabte junge Menschen wie Sie angewiesen, um dem Fachkräftemangel entschieden entgegenzusteuern. Der Mangel ist jetzt schon da, allerdings können wir dank Ihrer hervorragenden Leistungen, Ihrem Engagement und Ihrer Motivation, optimistisch auf die kommenden Jahre schauen. Sie sind das Rückgrat und die Zukunft dieses Landes. Ihre herausragenden Fähigkeiten und Fachkenntnisse werden dringend benötigt. Hier im echten Norden wird sich zukünftig viel bewegen, daher brauchen wir noch mehr Menschen wie Sie in Schleswig-Holstein.“

Insgesamt haben im vergangenen Jahr knapp 800 Männer und Frauen die Aufstiegsfortbildungs-Prüfungen erfolgreich vor einer der drei IHKs bestanden. Rund ein Drittel von ihnen nahm gemeinsam mit Angehörigen an der Feierstunde in der Lübecker Musik- und Kongresshalle teil. „Mit unserer Meisterfeier stellen wir vor einem großen Publikum die besondere Leistung unserer Fachkräfte heraus, die parallel zum Beruf, Familie und Hobby eine Weiterbildung absolviert und erfolgreich bestanden haben“, betonte Goldbeck.

D-Ticket feiert ersten Geburtstag – aber hält die Erfolgsgeschichte auch an?

Zum Jahrestag des Deutschlandtickets zeigen Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen und NAH.SH-Chef Arne Beck sich recht zufrieden mit der Nutzung des Tickets. Dennoch sei das Angebot auf der Schiene nicht gut genug. Daher fordern beide Finanzmittel vom Bund.

Knapp ein Jahr gibt es nun das Deutschlandticket, mit dem Menschen für 49 Euro im Monat per Nahverkehr quer durch das Bundesgebiet reisen können. In Schleswig-Holstein haben aktuell mehr als 300.000 Menschen das Ticket abonniert. Knapp drei Viertel der Abonnenten nutzen es als Handyticket, der Rest ist mit der Chipkarte unterwegs. 25 Prozent aller Nutzer fahren mit dem Deutschland-Jobticket oder mit dem Upgrade des Semestertickets. Dies sei im Hinblick auf den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr ein großer Erfolg, weil es viele neue Fahrgäste für den Nahverkehr gebracht habe, sagte Madsen der Deutschen Presse-Agentur. 

Dennoch müsse das Bahnangebot auch verbessert werden, um die Kunden bei der Stange zu halten: «Es ist momentan bundesweit ein wenig so, als würden wir Kinokarten verkaufen, ohne ein wirklich intaktes Kino zu haben und zudem bieten wir nicht wirklich ein attraktives Programm», so Madsen. Das Schienennetz sei zu alt, zu kaputt und zu voll. Allein Schleswig-Holstein fehlten pro Jahr 60 bis 70 Millionen Euro, um angesichts der Kostensteigerungen das Angebot auf dem derzeitigen Niveau zu halten.

Der Preis des Deutschlandtickets soll in diesem Jahr stabil bei 49 Euro im Monat bleiben. Die Finanzierung reicht in diesem Jahr aus, weil man Restbudgets aus dem Jahr 2023 verwenden kann.

Im Gespräch mit NDR-Info sagte Madsen weiter:

«Für die kommenden Jahre ist die Finanzierung des Deutschlandtickets aber noch nicht gesichert. Wenn Bund und Länder nicht in der Lage sind, mehr Mittel für das Deutschlandticket zur Verfügung zu stellen, muss es teurer werden», sagt auch Arne Beck, Geschäftsführer der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH). «Insgesamt ist der Nahverkehr weiter deutlich unterfinanziert. Wir hoffen, dass der Bund zusätzliche Mittel bereitstellen kann, um die Verkehrswende zu ermöglichen und die Klimaziele zu erreichen»“, so Beck. Stattdessen sei man gezwungen, ab 2025 Kürzungen im Angebot vorzunehmen.

Arne Beck

Laut Beck und Madsen verhandeln die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) derzeit mit den Verkehrsunternehmen über den Abschluss eines Vertrages für das Deutschland-Semesterticket. Eine Nutzung der Studierenden wird ab dem Wintersemester 2024/2025 angestrebt. Dann würden ca. 55.000 Studentinnen und Studenten zusätzlich vom Deutschlandticket profitieren. Außerdem soll 2025 das Deutschland-Schulticket für alle Schüler an allgemeinbildenden und privaten Schulen sowie für Auszubildende in schulischer Ausbildung ohne Arbeitgeber in Schleswig-Holstein kommen. Damit die Schüler*innen schon zum Schuljahresbeginn 2024/25 von dem rabattierten Deutschlandticket profitieren, bieten die Kreise und kreisfreien Städte eine vertriebliche Zwischenlösung ab Spätsommer 2024 an.

Carstens: Anträge für Sturmfluthilfen für Kommunen ab sofort auch online

Für finanzielle Hilfen zum Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur nach der schweren Ostsee-Sturmflut im vergangenen Oktober steht ab sofort ein Online-Formular bereit. Darauf wies heute Wirtschafts- und Tourismus-Staatssekretärin Julia Carstens heute in Kiel hin. Der Antrag kann auf den Seiten der Investitionsbank oder HIER aufgerufen und ausgefüllt werden.

«Mit diesem Programm helfen wir unter anderem bei der Reparatur von Schäden an touristischer Infrastruktur sowie in kommunalen gewerblichen Häfen», so Carstens. Insgesamt stelle das Land zusammen mit den kommunalen Landesverbänden für den Wiederaufbau von kommunaler Infrastruktur wie Häfen, Stränden oder Promenaden 140 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang seien bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein noch keine Anträge gestellt worden, aber die ersten Vor-Anfragen würden bearbeitet.

Anträge können bis zum 30. Oktober dieses Jahres gestellt werden, die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein. Die Förderquote liege laut Carstens in der Regel bei 75 Prozent. «Wir haben pauschal einen so genannten vorzeitigen Maßnahmebeginn gebilligt, damit die Betroffenen nicht mit Reparaturen oder Sandaufspülungen warten mussten. Es war uns sehr wichtig, dass die betroffenen Kommunen rasch loslegen können», sagte Carstens.

Frühjahrsaufschwung am Arbeitsmarkt – Madsens in Sorge um Babyboomer-Lücke

Der Frühjahrsaufschwung am Arbeitsmarkt hält an, wenn auch nicht sonderlich kräftig: Mit Blick auf die jüngste Arbeitsmarkt-Studie hat Minister Madsen einen Appell an den Mittelstand.

Fachkräfte – nicht nur in der Gastronomie, sondern in nahezu allen Bereichen wird es mit dem beruflichen Nachwuchs eng.

Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen ist mit der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen weiterhin zufrieden: «Der Frühjahrsaufschwung am Arbeitsmarkt hält an, die positive Entwicklung bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ebenfalls. Der zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel droht allerdings zu einer Gefahr für diesen Aufwärtstrend zu werden», sagte Madsen heute zu den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach sank die Zahl der Arbeitslosen im April um 1,9 Prozent oder um 1.816 Arbeitslose gegenüber dem Vormonat auf einen aktuellen Stand von 91.362 Personen ohne Job. Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der Arbeitslosen um 4,3 Prozent.

Madsen

«Die von uns bei der Fachhochschule Kiel und dem Kieler Weltwirtschaftsinstitut in Auftrag gegebene Arbeitsmarktprojektion 2035 zeigt, dass das Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem Arbeitsleben den schon bestehenden Fach- und Arbeitskräftemangel verstärken wird. Er wird alle Branchen erfassen und für eine anhaltend hohe Nachfrage an Fach- und Arbeitskräften sorgen», sagte Madsen. Lösungsansätze seien unter anderem eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren, Menschen mit Behinderung sowie mehr Zuwanderung aus EU- und Drittstaaten und eine stärkere Automatisierung von Arbeitsabläufen.

Die Landesregierung unterstützt den Prozess mit dem Landesprogramm Arbeit und Projekten im Rahmen der Fachkräfteinitiative. Gefördert werden laut Madsen beispielsweise die Beratungsstellen Frau & Beruf, in denen unter anderem Berufsrückkehrerinnen und Wiedereinsteigerinnen beraten werden. Mit dem im letzten Jahr errichteten Welcome Center Schleswig-Holstein steigere das Land obendrein seine Attraktivität für internationale Fach- und Arbeitskräfte.

Eine weitere Anregung der Arbeitsmarktprojektion greift der Minister ebenfalls auf: „Die Studie empfiehlt einen Zusammenschluss von kleinen Unternehmen zu ,Betreuungsgenossenschaften‘ für die Kinderbetreuung. Die Idee, dass gerade kleinere Unternehmen sich zusammenschließen, um gemeinsam Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu machen, sollte sich noch viel stärker durchsetzen“, so Madsen.

Einer der Autoren der Studie: Prof. Björn Christensen von der FH Kiel

Die „Arbeitsmarktprojektion 2035“ rechnet bereits 2024 mit spürbaren Folgen der älter werdenden Gesellschaft für den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. «Immer mehr Babyboomer gehen dann Richtung Ruhestand und werden uns bis 2035 eine Lücke von 180 000 Fach- und Arbeitskräften bescheren», so Madsen. «Und das bedeutet, dass über zehn Prozent der Stellen im Vergleich zu heute nicht besetzt werden können.»

Gemeinsam mit der Wirtschaft und der Arbeitsagentur hat das Land eine Kampagne gegen den Fachkräftemangel geplant. Unter dem Titel «Gemeinsam für die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein» will die Landesregierung in den kommenden Monaten eine Reihe regionaler Informations- und Netzwerktreffen anbieten, um gemeinsam mit der Wirtschaft nach Auswegen zu suchen. Laut Projektion wird im Norden mit einem jährlichen Arbeitskräftezuwanderungsbedarf von netto 12.000 bis 13.000 Menschen gerechnet. Durch die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes könnten jährlich immerhin rund 2400 Menschen aus dem Ausland gewonnen werden.

Die gesamte Studie steht unter schleswig-holstein.de – Fachkräfteinitiative – Arbeitsmarktprojektion 2035 für Schleswig-Holstein zum Download bereit.

Kanaltunnel: Ab Mitte Mai wird geblitzt – LBV.SH legt 4-Stufen-Plan gegen Stau vor

Ständige Staus durch Höhenkontrollen vor dem Rendsburger Kanaltunnel legen seit Monaten bei Pendlern die Nerven blank. Dabei handelt es sich zu 90 Prozent um „Fehlalarme“. Oft zurren die Fahrer die Planen ihrer Lkw nicht richtig fest und sind dann auch nicht selten noch zu schnell. LBV.SH und Kreis greifen nun erstmals mit Blitzern durch – und legen einen Vier-Stufen-Plan zur Stau-Vermeidung vor. Auch die Speditionen sollen ihre Fahrer stärker ins Gebet nehmen.

Im Kampf gegen die Höhenkontrollen-Staus rund um den Rendsburger Kanaltunnel fährt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) mit Rückendeckung der Kreisverwaltung jetzt schärferes Geschütz auf: Mitte Mai werden vor den Zufahrten Blitzer aufgestellt. Sie sollen überwachen und ahnden, ob Lkw über 7,5 Tonnen tatsächlich mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h in die Röhren einfahren.

«Wir haben festgestellt, dass rund 90 Prozent der Lastwagen, die Höhenkontrollen und damit Staus ausgelöst haben, gar nicht die vorgeschriebene Maximalhöhe von 4,20 Meter überschreiten müssten», sagt LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach. Das Problem seien vielmehr in den meisten Fällen unzureichend befestigte Planen, die dann ins Flattern geraten oder nicht abgesenkte Auflieger und im Tunnel Alarm auslösen. «Wir erhoffen uns davon bereits eine deutliche Verbesserung der Situation», so Quirmbach. Sollte sich das nicht als wirkungsvoll erweisen, werde auch über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für LkW auf 50 km/h nachgedacht. Der LBV.SH-Chef stellte seine Strategie heute in Westerrönfeld zusammen mit Experten und Gutachtern vor. Bei dem Ortstermin am Tunnel waren unter anderem Vertreter der regionalen Wirtschaft, der Polizei und des Logistik-Gewerbes.

Zu dem Vier-Stufen-Plan sagte Quirmbach heute in Westerrönfeld im Gespräch mit Journalisten – Audio starten

Wie Quirmbach und seine Tunnel-Fachleute Guntram Kunft, Simon Kempf sowie der Telematik-Experte Roland von Unruh (SSP Consult) erläuterten, soll neben telematischen Lösungen ein Gutachten klären, ob bei der maximalen Durchfahrthöhe im Tunnel doch noch Luft nach oben ist. Hintergrund: Aus ungeklärter Ursache war die Warnschwelle für die Höhenkontrolle nach der Sanierung des Tunnels durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) offenbar schon vor mehr als einem Jahr um einige Zentimeter nach oben gerutscht. Dadurch gab es zwar kaum Höhenalarme, aber es kam immer wieder zu kleinen Aufprall-Schäden durch zu hohe Fahrzeuge.

Ein Gutachten soll zudem nun klären, ob verbaute Komponenten wie Lampen, Lautsprecher oder Videokameras im Tunnel besser platziert oder durch flachere Komponenten ersetzt werden können. Quirmbach: «Das ist nicht trivial, weil wir stets die Sicherheit im Blick behalten müssen. Aber sollte sich das als lohnend erweisen – also das Einstellen der Höhenkontrolle auf eine Höhe größer 4,20 Meter erlauben – ist davon auszugehen, dass die häufigen Auslösungen weiter reduziert werden könnten. Gleichzeitig würde das aber auch bedeuten, dass die Tunnelröhren nacheinander für die auszuführenden Arbeiten für längere Zeit wieder gesperrt werden müssten.»

Innerhalb der Röhren soll untersucht werden, ob durch flachere Leuchttechnik oder andere Komponenten noch etwas mehr „Luft nach oben“ ist

Neben den Blitzgeräten und möglichen Optimierungen der Komponenten an der Tunnel-Decke konzipiert der LBV.SH als Hauptentlastung derzeit eine zweistufige telematische Lösung. Sie soll im ersten Quartal kommenden Jahres eine erste deutliche Erleichterung schaffen. Nach den Worten von Roland von Unruh wird eine Neu-Programmierung der Tunnel-Überwachungssoftware dazu führen, dass künftig nur noch diejenige Straße vorübergehend gesperrt werden muss, auf der der betroffene LKW die Höhenkontrolle ausgelöst hat. Momentan ist es anders: Löst ein aus Kiel kommender Lastwagen auf der B 202 in Höhe des NORLA-Geländes die Höhenkontrolle aus, wird zunächst auch der Verkehr aus Richtung Jevenstedt (B 77) vor der Röhre gestoppt.

Erst nach einem Polizeieinsatz von 20 bis 30 Minuten kann die Verkehrsinformationszentrale auch den Verkehr auf der eigentlich gar nicht betroffenen Zufahrt wieder freigeben. In einem zweiten Schritt soll dann nur noch die Fahrspur, auf der der LKW die Höhenkontrolle ausgelöst hat, gesperrt werden. Die Ausschreibungen für die Software-Neuerung sind auf dem Weg. «Auch diese Aufgabe ist nicht einfach, weil es nur einen Anbieter gibt und die Umprogrammierung erhebliche Sicherheitsvorkehrungen benötigt», so Quirmbach.

Die Betriebszentrale des Rendsburger Kanaltunnels – seit einem Jahr in der Regie des LBV.SH, hier mit Verkehrs-Staatssekretär Tobias von der Heide (rechts)

In der vierten Stufe soll ein besseres Verkehrsinformationssystem aufgebaut werden – auch hier ist die Ausschreibung bereits erfolgt. Dies soll eine direkte und nutzerorientierte Information über den Sperrstatus des Tunnels sowie ergänzende Informationen über aktuelle Wartezeiten oder mögliche Ausweichrouten für Fahrzeuge über vier Meter Höhe anzeigen. Zudem soll im Frühjahr 2026 – zunächst als Pilotversuch – wieder eine sogenannte Vorhöhenkontrolle in Betrieb genommen werden. Im Gegensatz zu einem ähnlichen System, das bereits anderthalb Jahre getestet wurde, sollen diesmal die Kennzeichen der Lkw erfasst und die Fahrer der zu hohen Fahrzeuge mit Warntafeln direkt angesprochen und umgeleitet werden.

Die ursprüngliche Idee von Rendsburgs Landrat Oliver Schwemer, vor dem Tunnel so genannte Exit-Flächen für zu hohe Lkw einzurichten, wurde von den Fachleuten inzwischen als unpraktikabel verworfen. Es habe sich bei eingehender Untersuchung herausgestellt, dass hier kein Zeitgewinn und damit eine staureduzierende Wirkung herauszuholen sei.

Quirmbach machte mit Blick auf die Kritik aus der Region – vor allem aus der Wirtschaft – noch einmal deutlich: «Bei allem Verständnis für den Unmut aller Betroffenen im Stau, wir dürfen Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Die Höhenkontrolle wird von LKW ausgelöst, die den Tunnel mit ihrer Höhe nicht befahren dürfen. Egal, was dies im Einzelnen am LKW verursacht. Wir haben diverse bereits angefahrene Geräte im Tunnel entdeckt. Und niemand im Kfz dahinter möchte zu Schaden kommen, weil das Fahrzeug vor einem Teile der Betriebstechnik von der Decke holt.»

Vor diesem Hintergrund werden vom Land auch aktuell Gespräche mit Verbänden – wie etwa dem Unternehmensverband Logistik – geführt, um auch die Speditionen stärker dazu zu bewegen, ihre Fahrer auf die Verantwortung für die Höhe ihrer Fahrzeuge hinzuweisen und aufzuklären.

Hier die gesamte Vorstellung der Strategie als Stream-Mitschnitt:

Und hier weitere vertiefte Fragen und Antworten zum Thema Stau-Abbau im Kanaltunnel Rendsburg:

Aufgrund der einzuhaltenden „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“ haben sich die lichten Höhen im Tunnel nach der grundhaften Erneuerung nicht nur durch die baulichen Maßnahmen, sondern auch durch zusätzliche Ausstattungselemente reduziert. Das Auslösen der Höhenkontrolle erfolgt bei 4,20 Meter, die lichte Höhe im Tunnel beträgt an der niedrigsten Stelle 4,27 Meter. Nach StVO beträgt die zulässige Fahrzeughöhe generell 4,00 Meter (nicht nur im Rendsburger Kanaltunnel). Das häufige Auslösen der Höhenkontrolle durch zu hohe oder zu hoch beladene Fahrzeuge führt zu Verkehrsbehinderungen und Staus. Eine weitere Optimierung der Höhenkontrolle wird aus Gründen des Verkehrsflusses als notwendig angesehen. Im Weiteren geht es auch darum, den Personaleinsatz der Polizei zu reduzieren.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) hat sich im Herbst 2023 mit den „Exit“-Flächen beschäftigt und die planerische Bearbeitung der vorhandenen Möglichkeiten gestartet. Dabei wurde deutlich, dass aufgrund der Anordnung der Lichtsignalanlagen / Schrankenanlagen teilweise eine Ausleitung auf die vorgeschlagenen Exit-Flächen nur möglich wäre, wenn die Fahrzeuge rückwärts – gegen den Stau – auf die Flächen geleitet würden. Bei einer solchen Lösung würde sich die Freigabe des Tunnels allenfalls verzögern.

Vor diesem Hintergrund wurden weitere Varianten der Exit-Flächen entwickelt, die eine Rückverlegung von vorhandenen Lichtsignalanlagen / Schrankenanlagen vorsehen. Damit könnten die zu kontrollierenden Fahrzeuge vorwärts in die Exit-Flächen geleitet werden. Anschließende verkehrstechnische Berechnungen haben jedoch ergeben, dass die dazu erforderliche Verkürzung der Abstände zwischen Höhenkontrolle und Lichtsignalanlage / Schrankenanlage eine deutliche Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, je nach örtlicher Situation, auf etwa 30 km/h erfordern würde.

Exit-Flächen in der untersuchten Variante würden die Dauer der Sperrung durch die Auslösungen der Höhenkontrolle nicht verändern, da sich die Kontrollzeiten der Polizei und der Zeitbedarf für die Ausleitung kaum unterscheiden würden. Eher ist durch die örtlichen Gegebenheiten davon auszugehen, dass der Zeitbedarf für die Ausleitung steigt.

Der LBV.SH hat zum einen den Umbau der Zulaufstrecken NOK/B 77 zur Verbesserung des Verkehrsflusses unter Berücksichtigung von Aufstellflächen betrachtet und zum anderen die telematischen Rahmenbedingungen für Anpassungsmaßnahmen geprüft. In Gesprächen mit den Kommunen (Stadt Rendsburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde) und der Polizei wurden die Maßnahmen erörtert. Im Ergebnis bestand Einigkeit darüber, dass die beiden Optimierungsstufen der Höhenkontrolle so schnell wie möglich umgesetzt werden sollen.

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im und um den Rendsburger Kanaltunnel wird die Höhenkontrolle in zwei aufeinander aufbauenden Stufen optimiert. Zunächst soll dabei eine Anpassung der Schaltung der vorhandenen Schranken und Ampelanlagen so erfolgen, dass die nach Auslösung der Höhenkontrolle erfolgte Sperrung einer Tunnelröhre (Ost oder West) so schnell wie möglich nur auf die betroffene Zufahrt reduziert wird. D.h. es soll frühzeitig die Tunnelzufahrt wieder freigegeben werden, die nicht von dem auslösenden Fahrzeug betroffen ist.

Für die zweite Stufe der Optimierung soll die nicht von dem auslösenden Fahrzeug betroffene Fahrbahn erst gar nicht gesperrt werden. Fazit: Beide Ansätze zielen auf eine individuelle, im Gesamtkonzept abgestimmte Sperrung und Freigabe einzelner Tunnelzufahrten ab und erzielen ihre stauvermeidende Wirkung ohne den Aufbau von Aufstellflächen.

Im Weiteren findet eine bewertende Berücksichtigung von informationsverbessernden Maßnahmen statt. Das Aufstellen von zusätzlichen Schildern/Hinweistafeln, eine mehrsprachige direkte und nutzerorientierte Information über den Sperrstatus des NOK-Tunnel sowie ergänzende, weiträumig ausgelegte telematische Lösungsansätze werden konzeptionell erarbeitet.

Das Hauptkriterium stellt die Wirksamkeit einer Maßnahme in Hinblick auf die Stauvermeidung und schnelle Stauauflösung infolge einer Auslösung der Höhenkontrolle am Tunnel NOK-B 77 dar. Mit den beschriebenen Optimierungsstufen 1 und 2 wird die Zielsetzung einer kurzfristigen Verbesserung bei Beibehaltung eines eventuell notwendigen Anpassungsspielraums ermöglicht. Die Evaluierung der erzielten Teilziele und die systematische Aufarbeitung derzeitiger Probleme in Form der Erstellung eines Gesamtkonzeptes spielen dabei eine wichtige Rolle.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) forciert die Stufen 1 und 2 der Optimierung der Höhenkontrolle. Nach derzeitigem Stand erfolgt die Inbetriebnahme der ersten Stufe im ersten Quartal 2025. Mit einer Inbetriebnahme der Stufe 2 ist im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen.

Der Rendsburger Kanaltunnel NOK-B 77 stellt durch die vorhandene lichte Höhe von 4,27 Metern an der niedrigsten Stelle, den vorhandenen Platzverhältnissen und der Fahrstreifensituation in der Zufahrt (einstreifig in den Rampen, kein „LKW-Streifen“ auf der B 77) sowie den Mangel an Alternativrouten eine Besonderheit dar. Dies hat sich in den Gesprächen des LBV.SH mit anderen Straßenbauverwaltungen, der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und im Austausch mit erfahrenen Ingenieurbüros bestätigt. Doch auch wenn kein beispielhaftes System oder Vorgehen in den genannten Gesprächen identifiziert werden konnte, welches direkt auf den Rendsburger Kanaltunnel übertragbar ist, lässt der LBV.SH die gewonnenen Erkenntnisse in die erläuterte Vorgehensweise einfließen.

Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen am Kanaltunnel Rendsburg wird auch die Datengrundlage der Verkehrszahlen verbessert. Der Einsatz einer Videotechnologie für permanente Erfassung (Zählung und Differenzierung des Verkehrs) stellt in diesem Zusammenhang einen Prüfungspunkt dar. Die derzeit aufgebauten Geräte dienen einem entsprechenden Testaufbau. Es handelt sich um Geräte, die datenschutzkonform eine Statistik des Verkehrsablaufes (Darstellung der Fahrzeugmenge und Fahrzeugart/Verkehrszusammensetzung) liefern.

Die Zählkameras haben nichts mit dem im Tunnel bereits verbauten Kamerasystem der betrieblichen Überwachung zu tun. Die Verbesserung der Information über den Verkehrsfluss am Tunnel stellt ebenfalls einen Bestandteil laufender Arbeiten dar. Ob die erwähnten Zählkameras einen direkten Beitrag hierzu haben werden, hängt vom technischen Systemaufbau, Datenaufbereitung und – zurverfügungstellung ab. Die auf dem Markt verfügbare Vielfalt der Systeme wird auch vor diesem Hintergrund analysiert. Im Ergebnis sollen Verkehrsteilnehmende schnellstmöglich über den aktuellen Verkehrszustand am Tunnel informiert werden.

Der Ansatz, mit der Schaffung eines „LKW-Fahrstreifens“ keine Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) infolge einer Höhenkontrollauslösung zu haben, führt am NOK-Tunnel leider nicht zum Erfolg. Primär ist dies auf die Einstreifigkeit in den Zufahrten und die sehr nah beieinanderliegenden Einfahrten auf die B 77 unmittelbar vor dem Tunnelbauwerk (aus Westerrönfeld im Süden und aus Rendsburg im Norden) zurückzuführen. Im Ergebnis stellt sich die Situation am Rendsburger Kanaltunnel so dar, dass ein für diesen Ansatz notwendiges „Bündeln“ des Schwerverkehrs im Vorlauf des Tunnels auf einen sogenannten LKW-Fahrstreifen und ein Sperren oder Ableiten dieses Fahrstreifens sich nicht realisieren lässt.

Ein generelles LKW-Verbot lässt sich nicht rechtfertigen. Der StVZO-konforme ordnungsgemäß geladene LKW (Höhe 4 Meter) stellt keine Gefahr für das sichere Passieren des Tunnels dar. Es fehlt damit an einer Anordnungsvoraussetzung nach § 45 StVO. Zumindest würde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung schon an der Geeignetheit der Maßnahme scheitern. Ungeachtet der rechtlichen Aspekte ist der Wirtschaftraum Rendsburg auf eine Tunnelquerung für den Schwerverkehr angewiesen. Weiter stellt das Bauwerk die derzeit einzig vertretbare Alternativroute zur Rader Hochbrücke dar.

Das Auslösen der Höhenkontrolle führt zu Verkehrsbehinderungen und Staus, die durch Fahrzeuge mit einer gemessenen Fahrzeughöhe von über 4,20 Meter ausgelöst werden. 90 Prozent dieser Fahrzeuge werden von den Fahrern bis zum Eintreffen der Polizei auf eine Höhe kleiner 4,20 Meter gebracht und können dadurch den Tunnel anschließend passieren. Damit ist festzustellen, dass sich 90 Prozent der Auslösungen allein durch die Sicherstellung der StVZO-Konformität vor Fahrtantritt sich nicht ereignet hätten.

Die Anzahl der Auslösungen der Höhenkontrolle ist durch diverse Faktoren in den letzten Wochen gestiegen. Bauarbeiten auf der A 7 unter anderem auf der Rader Hochbrücke führen zu deutlich mehr Verkehr durch den Tunnel, Schneeereignisse haben zusätzlich zu diversen Auslösungen geführt. Außerdem wurde bei der regelmäßigen Wartung festgestellt, dass die Höhenkontrolle im Norden falsch eingestellt war, mit der Folge diverser Schäden in der Weströhre. Die beiden Höhenkontrollen auf der B 77 in Fahrtrichtung Nord und Süd, lösen nach der Justierung auf 4,20 Meter nahezu gleich häufig aus. Im Durchschnitt liegt im Betrachtungszeitraum liegt die Häufigkeit der Auslösungen der Höhenkontrolle über die vier Messquerschnitte im vergangenen Jahr bei rund achtmal pro Woche. Dies stellt alle Auslösungen, sprich inklusive der 90 Prozent vermeidbaren dar.

In der Frage ob der Verkehrsraum zusätzlich zu den bereits vom WSV ergriffenen Maßnahmen weiter optimiert werden kann, soll ein Gutachten Sicherheit bringen. Zu klären ist, ob und zu welchen Kosten die verbauten Komponenten besser platziert oder durch Komponenten mit geringeren Abmessungen ersetzt werden können. Sofern diese Prüfung ausschließlich eine Maßnahme „größeren“ Umfangs (Austausch aller Komponenten o.ä.) als wirksam herausstellen sollte, so ist davon auszugehen, dass die Tunnelröhren nacheinander für die auszuführenden Arbeiten für längere Zeit wieder gesperrt werden müssten. 

Minister und Ex-Gewinner machen Mut: Startups bitte in den „Überflieger“ steigen

Die früheren Überflieger Henning Winterfeld (links) und Lena Mertens mit Anke Rasmus (vorn) sowie Minister Claus Ruhe Madsen und Björre Schneider vom Marketing Club SH und Beatrix Richter (rechts) vom Verein „The Bay Areas“

Zum sechsten Mal lädt Schleswig-Holstein junge, ambitionierte Start-ups ein, am Überflieger-Wettbewerb teilzunehmen. «Der Wettbewerb bietet nicht nur die Chance, innovative Geschäftsideen einer spannenden Jury zu präsentieren – sondern zusätzlich reisen die Gewinnerteams mit Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern eine Woche nach San Francisco und lernen Start-ups und Investoren im Silicon Valley kennen», sagte Wirtschaftsminister und Schirmherr Claus Ruhe Madsen heute bei einem Treffen mit zwei früheren Siegern Lena Mertens und Dr. Henning Winterfeld.

«Die Teilnahme am Überflieger-Wettbewerb bietet mehr als nur eine Reise», schilderte Winterfeld, Gründer des Kieler Nanotech-Startups „nascit“. «Es gibt dir ein Feuer mit, eine andere Einsicht in Unternehmungsgründung und Wachstumsstrategie. Du erhältst radikales Feedback von Investoren und entwickelst neue Ideen für dein Produkt.» Und auch Lena Mertens aus Elmenhorst schwärmt: «Die Reise nach San Francisco war für uns ein Multiplikator an Geschwindigkeit und Ideen. Mit den neuen Impulsen aus San Francisco und klarem Fokus haben wir unsere StickTo App neu ausgerichtet.»  Die App des Unternehmens hilft jungen Menschen bei der Berufsorientierung.

Nach den Worten von Dr. Anke Rasmus, Vorsitzende des Vereins StartUp SH, spielt das Netzwerk in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle für den Erfolg.  «Wir sehen jeden Tag, wie Start-ups die Angebote unseres Netzwerks nutzen und bei der Umsetzung ihrer Ideen davon profitieren», so Rasmus. – Beatrix Richter vom Verein The Bay Areas ergänzt: „Sowohl hier als auch im Silicon Valley bringt die Teams der Austausch mit erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern voran. Das Feedback auf Augenhöhe ist wertvoll und ermöglicht eine steile Lernkurve.“

«Umso mehr freuen wir uns darüber, dass wir dieses Jahr weitere Firmen als Sponsoren aus Schleswig-Holstein gewinnen konnten, die gemeinsam mit uns Veranstaltern und dem Wirtschaftsminister die Jury bilden. Das stärkt auch noch einmal die regionale Vernetzung»,  sagt Börrje Schneider vom Marketing Club Schleswig-Holstein.

Bewerben können sich Start-ups, die zwischen 1. Januar 2021 und 30. Juni 2024 gegründet wurden und ihren Firmensitz in Schleswig-Holstein haben. Bewerbungen gemischter oder auch rein weiblicher Teams sind ausdrücklich erwünscht.  Das Wirtschaftsministerium, StartUp SH, The Bay Areas und der Marketing Club Schleswig-Holstein ermutigen dazu, diese einzigartige Möglichkeit zu nutzen. Bewerbungen (Motivationsschreiben und ein Pitchdeck) sind über die Webseite einzureichen.

Alle Infos dazu unter: https://startupsh.de/ueberflieger-2024/

Thales investiert 13 Millionen in Kiel – Carstens: „Klares Ja zum echten Norden“

Thales-Geschäftsführer Christoph Ruffner (Mitte) beim heutigen Spatentisch mit Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens (2.v.l.)

Maßgeschneiderte Kommunikations- und Navigationssysteme sind das Markenzeichen von „Thales“ in Kiel, einem weltweit führenden Anbieter von Spitzentechnologien im Bereich Verteidigung, Sicherheit, Luft- und Raumfahrt. Nun wird der vor 50 Jahren im Stadtteil Wik gegründete und zuletzt 2019 erweiterte Standort nochmals vergrößert. Die ebenfalls in Kiel ansässige „KIWI Tower GmbH“ errichtet für das Unternehmen einen viergeschossigen Neubau. Die Fertigstellung ist für Hebst 2025 geplant. Zu den bestehenden 260 Arbeitsplätzen gesellen sich dann noch einmal 40 neue Arbeitsplätze dazu.

Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens zeigte sich heute anlässlich des Spatenstichs entsprechend begeistert: «Dieses 13 Millionen Euro teure „Ja“ zum echten Norden ist für uns eine Bestätigung, dass wir mit unserem Einsatz für die wehrtechnische Industrie richtig liegen», sagte die CDU-Politikerin. Und versprach: Die Landesregierung werde sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Wehrtechnik-Betriebe vom Sondervermögen des Bundes profitieren und die Aufträge nicht ins Ausland gehen.

Mehr zum Besuch von Carstens bei Thales auch hier:

Carstens: «In der öffentlichen Diskussion geht es häufig um Werften, U-Boote, Raketen oder Kampfflugzeuge. Dabei sind Zuliefererbetriebe wie Thales mindestens genauso wichtig. Denn das beste U-Boot bringt nichts, wenn es nicht über erstklassige Systeme verfügt.»

IHK-Konjunktur-Index schnuppert Frühlingsluft – Madsen zuversichtlich

Schleswig-Holsteins Mittelstand beweist sich aus Sicht von Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen einmal mehr als „Stehaufmännchen“: Der IHK-Konjunkturklimaindex stieg im ersten Quartal von 84,5 auf 93,0 Punkte. Immerhin…

IHK-Präses Hagen Goldbeck (rechts) beim IHK-Jahresempfang mit Moderatorin Astrid Arriens und Minister Madsen.

«Auch wenn dieser Wert weit unter dem langjährigen Mittel von knapp 108 Punkten liegt, zeigt sich hier doch der berühmte Lichtstreif am Horizont», kommentierte Madsen heute den jüngsten IHK-Konjunkturbericht. Die Zukunftsaussichten werden von mehr als 120.000 kleinen und mittleren Betrieben zwar weiterhin als belastend gewertet, allerdings nicht mehr so drastisch wie in den Vorquartalen.

Eine wesentliche Änderung gegenüber den Vorjahren sticht aus Sicht des Ministers allerdings hervor: Als größtes Risiko und Hindernis bewerteten die Unternehmen nicht mehr den Fachkräftemangel, sondern die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. 65 Prozent sehen den Angaben zufolge darin einen gravierenden Wettbewerbsnachteil. IHK-Präsident Hagen Goldbeck sagte dazu: Noch nie seit Beginn der Befragungen in den 90er Jahren sei das wirtschaftspolitische Umfeld von so vielen Unternehmen als Bremsklotz gewertet worden. «Unsere Forderung an die Politik ist bekannt: Wir brauchen günstigere Bedingungen für Unternehmen, damit eine Trendwende gelingen kann», so Goldbeck.

Mehr Unternehmen als im Vorquartal beurteilen der Konjunkturumfrage zufolge ihre Finanzlage als problematisch. 16 Prozent der Firmen seien von Rückgang des Eigenkapitals betroffen, 14 Prozent von Liquiditätsengpässen. 31 Prozent der Firmen berichteten von eingeschränkten Möglichkeiten der Finanzierung. Als negative Einflussfaktoren würden vor allem die Zinshöhe (22 Prozent), aber auch Dokumentationspflichten (9 Prozent) genannt.

Besonders die Industrie sei von rückläufigen Aufträgen und sinkenden Erträgen betroffen. Auch komme der Konsum nicht in Schwung, so dass die Lage für den Einzelhandel angespannt bleibe. Im Verkehrsgewerbe sei die Situation weiterhin schwierig. Für die Konjunkturumfrage hatten die IHK Flensburg, Kiel und Lübeck rund 4100 Unternehmen in ihren Bezirken angesprochen. 1003 haben sich an der Umfrage beteiligt und ihre Einschätzungen geteilt.

Madsen erinnerte daran, dass – passend zur Stimmung – bereits im vergangenen Jahr auch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Schleswig-Holstein um 1,1 Prozent gegenüber 2022 gesunken sei. Insbesondere im Wirtschaftszweig «Handel, Verkehr, Gastgewerbe» und explizit im «Gastgewerbe» verzeichne Schleswig-Holstein einen deutlich größeren Rückgang als im Bundestrend. Beim Handel liegt Schleswig-Holstein mit einem preis-bereinigten Rückgang von 2,9 Prozent allerdings ungefähr im Bundestrend (-2,5 Prozent). Sowohl der Einzelhandel aus auch der Großhandel seien rückläufig. Aufgrund der 2023 noch hohen Inflation sei deutlich weniger konsumiert worden.

Mit Blick auf die derzeit rückläufige Inflation und den zu erwartenden Ruck durch die Ansiedlung des schwedischen Batterie-Herstellers Northvolt ist Madsen allerdings weiter zuversichtlich: «Wenn jetzt aus der Bundespolitik einmal halbwegs verlässliche Signale kämen, gäbe es allen Grund zu Optimismus», so der CDU-Politiker. Die Landesregierung arbeite derweil unter anderem daran, die bürokratischen Hemmnisse für den Mittelstand nach und nach abzubauen.

Bundesrichter weisen zwei Klagen gegen Elb-Abschnitt der A 20 ab – Madsen erfreut

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen und die Projekt-Verantwortlichen der Infrastrukturgesellschaft DEGES haben erfreut auf die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der weiteren Planung der Autobahn A 20 reagiert.

Die Bundesrichter in Leipzig wiesen sowohl eine Klage der Fährgesellschaft „FRS Elbfähre Glückstadt-Wischhafen“ als auch der Umweltverbände Nabu und BUND gegen den 2023 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zurück. „Der Tunnel ist das Herzstück der A 20, weil er Niedersachsen mit Schleswig-Holstein verbindet und beide Länder wirtschaftlich, touristisch und kulturell noch enger verbinden wird“, sagte Madsen. Er sei zudem der zentrale Baustein für eine bessere Anbindung der neuen Boomregion Westküste mit der Anker-Ansiedlung der schwedischen Northvolt-Batteriefabrik. „Durch die Entscheidung des Gerichts ist eine der letzten Hürden auf dem Weg zu den westlichen Abschnitten der A 20 aus dem Weg geräumt“, so der Minister.

Madsen zeigte sich über den Richterspruch erfreut – Audio starten

Mit Blick auf die planerisch miteinander verbundenen angrenzenden A-20-Abschnitte zwischen der A 23 und der B 431 im Kreis Steinburg sowie und dem Kreuz Kehdingen auf niedersächsischer Seite äußerte Madsen die Hoffnung, dass die Verfahren auch hier zügig zum Abschluss gebracht werden. Hintergrund: Die an den geplanten Elbtunnel angrenzenden A-20-Abschnitte sind rechtlich deshalb verklammert, weil der Tunnel ohne Anschluss keine eigenständige verkehrliche Wirkung hätte.

Auch DEGES-Bereichsleiterin Steffi Wulke-Eichenberg hofft jetzt auf schnellen Fortschritt in Schleswig-Holsteins Westen: „Mir ist kein Autobahnprojekt bekannt, das über so lange Jahre so detailliert hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit untersucht und vorbereitet worden ist. Diese gute Vorbereitung hat nicht nur heute vor Gericht, sondern schon im Vorfeld Früchte getragen.“

Das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) hatte den Planfeststellungsbeschluss für den Elb-Abschnitt der Autobahn am 9. Januar 2023 erlassen. Dabei handelt es sich um die Heilung eines Beschlusses aus dem Jahr 2014, der damals von Umweltverbänden erfolgreich beklagt worden war.

Erleichtert äußerte sich auch Lübecks IHK-Präsident Hagen Goldbeck: „Das Jahr 2024 wird vermutlich darüber entscheiden, ob die A 20 endlich gebaut oder sie ein misslungenes Jahrhundertprojekt bleibt. Wir sind froh, dass die Leipziger Richter mit ihrem Urteil anerkennen, dass die Planer der DEGES ihre Hausaufgaben gemacht haben. Das Votum des Gerichts sehen wir als Bestätigung, dass die Genehmigungsverfahren verbessert wurden, und diese berechtigte Umweltbelange berücksichtigen. Am konkreten Beispiel Elbtunnel sehen wir, wie wichtig eine Stichtagsregelung ist, damit neue Regulierungen seit Jahrzehnten andauernde Planverfahren nicht mehr behindern können.“ 

Notiz-Blog der Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus