Die Länder fordern den Bund angesichts drohender Einschnitte in Fahrpläne zu einer Reform der Schienenmaut auf – zusätzliche Kosten sollten kurzfristig ausgeglichen werden. Ein entsprechender Antrag unter der Federführung von Schleswig-Holstein wurde heute auf der Verkehrsministerkonferenz der Länder in Hohenschwangau in Bayern beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen.
Angesichts drohender Einschnitte in Fahrpläne und höherer Ticketpreise für Millionen Bahnreisende haben sich die Verkehrsminister der Länder heute einstimmig für eine Reform des so genannten Trassenpreis-Systems ausgesprochen. «Es ist einfach bitter, dass der Bund den Ländern über die DB InfraGo erst massiv steigende Kosten aufbürdet, sie dann zusammen mit Pendlerinnen und Pendlern aber im Stich lässt. Damit verpassen wir die einmalige Chance, bei historisch hohen Spritpreise mehr Menschen vom Auto auf die Schiene zu bringen“, zeigte sich Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen enttäuscht. Bei der Verkehrsministerkonferenz in Bayern hatten Vertreter des Bundes zuvor keinerlei Bereitschaft gezeigt, den Ländern die stark steigenden Gebühren für die Nutzung des DB-Schienennetzes finanziell abzufedern.
Im ZDF-heute-Journal sagte Madsen nach dem ersten Konferenztag:
„Während das allein für das kleine Schleswig-Holstein für das letzte und dieses Jahr mit 30 Millionen Euro zu Buche schlägt, klafft in Nordrhein-Westfalen langfristig ein Loch von einer Viertel Milliarde Euro“, so Madsen. Selbst finanzstarke Länder wie Baden-Württemberg seien gewungen, über massive ÖPNV-Abbestellungen in den nächsten Jahren nachzudenken. In Rede stünden Einschnitte von über 30 Prozent.
Hintergrund des Konflikts zwischen Bund und Ländern ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im März die so genannte Trassenpreisbremse gekippt hatte, durch die die Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen waren. Diese Schienenmaut fällt für die drei Verkehrsarten Güter-, Fern- und Regionalverkehr unterschiedlich hoch aus. Im Schienenpersonennahverkehr will DB InfraGo für 2027 ein Plus von 7,7 Prozent, 2028 sollen die Gebühren noch einmal kräftig steigen. Das könnte auch die Ticketpreise teuer machen.

Schleswig-Holstein hatte bereits vor zwei Jahren infolge gekürzter Zuschüsse des Bundes auf fast allen Linien Fahrten gestrichen und somit das Angebot um insgesamt 1,5 Prozent reduziert. «Vor zwei Jahren konnten wir die Abbestellungen noch auf verkehrsschwache Zeiten in der Nacht oder an Wochenenden beschränken», sagt Madsen. Doch das könne sich schon in den nächsten Jahren deutlich anders entwickeln. «Weder bei uns noch anderswo darf der Nahverkehr auf’s Abstellgleis geraten», mahnt der CDU-Politiker.

Was Madsen besonders stört: Seit der großen Bahnreform vor über 30 Jahren gilt, dass die Länder den Schienenpersonen-Nahverkehr organisieren und der Bund dabei die Länder angemessen finanziell unterstützt. Dieser politische Konsens wurde dann 2016 im so genannten Eisenbahnregulierungsgesetz verankert. Das Prinzip: Steigen die Trassenpreise, steigen auch die Regionalisierungsmittel des Bundes im selben Ausmaß.
«Und genau dieser Grundkonsens ist seit März scheinbar Geschichte. Konsequenterweise müsste der Bund deshalb nun auch die Organisation des Schienenpersonen-Nahverkehrs wieder zurückbekommen», so Madsen. Zwar sei ihm bewusst, dass dies ohne eine Grundgesetzänderung nicht möglich ist. Aber: Zumindest sei «diskussionswürdig», ob das Bundesverfassungsgericht nicht einmal überprüfen könnte, in welchem Ausmaß der Bund noch seinem grundgesetzlichen Auftrag für die angemessene Finanzierung des Nahverkehrs nachkomme.
ZDF-Magazinbeitrag zum Problem mit den Trassenpreisen
Doch vorerst setzen Madsen und seine Kolleginnen und Kollegen auf den von der Konferenz einstimmig verabschiedeten Reform-Vorschlag für die Trassenpreise. Orientiert an der Praxis in Dänemark und Österreich geht es unter anderem darum, das bestimmte Infrastrukturkosten der Bahn nicht länger über Trassenpreise refinanziert werden und vor allem investitionsbedingte Kosten aus den Trassenpreisen herausgelöst werden. Mit den Trassenpreisen zahlen die Verkehrsunternehmen heute nicht nur für die direkten Kosten aus dem Netzbetrieb, ein gravierender Anteil entfällt auch auf die Refinanzierung von Investitionen, die der Bund nicht mehr wie früher aus dem Bundeshaushalt finanziert. Madsen: «Diesen Betrag zahlen nun zu einem hohen Anteil die Länder, obwohl das im Grundgesetz anders geregelt ist.»

Weiter ärgert den Nord-Minister, dass die DB InfraGO ihre Kosten ganz überwiegend komplett auf die Nutzer umlegen kann. Es fehle somit ein klarer Anreiz, um Kosten zu sparen. Wie hoch die Gesamtkosten sind und wie sie auf Fernverkehr, Güterverkehr und Nahverkehr verteilt werden, entscheidet die Bundesnetzagentur jedes Jahr aufs Neue. Dabei gilt: Die Belastung darf so hoch ausfallen, dass Unternehmen sie gerade noch tragen können, ohne aufgeben zu müssen. «Beim Nahverkehr ist das schon lange der Fall und die Länder begleichen die Defizite», erläutert Madsen und schimpft: «Das ist doch dasselbe, als wenn ein Kneipenwirt neben Bier und Currywurst auch noch die Miete für seine Privatwohnung und das gewünschte Trinkgeld gleich mit auf die Rechnung schreibt – abhängig davon, für wie zahlungsfähig er seine Gäste hält. Und obwohl die Gäste nicht wissen, was ihre Zeche kosten wird, müssten sie obendrein schon Monate im Voraus einen Platz im Lokal reservieren.»
Diskutieren wollen die Länderminister mit dem Bund auch das so genannte «Konzernprivileg» der Deutschen Bahn. Dessen Prinzip: Ist innerhalb des weit verzweigten DB-Imperiums ein Auftrag zu vergeben, kommen oft zunächst die Bahn-Töchter zum Zuge. «Auch das ist das Gegenteil von Wettbewerb und führt zu dem, was wir bei fast allen Bahn-Großprojekten in Deutschland besichtigen können: Pannen, Verzögerungen, Kostenexplosionen»“, sagt Madsen.






























