Meyers Sechs-Punkte-Plan zur Beschleunigung von Planung und Bau großer Infrastrukturvorhaben

Zeitraubende Abstimmungen, starre Planungswege, langwierige Klageverfahren: Im Vergleich zu anderen EU-Ländern wie etwa Dänemark oder die Niederlande geht der Bau von Infrastrukturvorhaben in Deutschland oft nur im Schneckentempo voran.
Als Mitglied der „Bodewig-II-Kommission“ war Verkehrsminister Reinhard Meyer bereits 2015 und 2016 an der Entwicklung von Vorschlägen zur Planungsbeschleunigung beteiligt – seither hat er mit externen Beratern und Fachleuten seines Ministeriums noch einmal nachgelegt: „Wenn wir beim Bau von Straßen, Brücken, Tunneln, Schienen- und Wasserwegen wirklich vorankommen wollen, dann müssen wir den Mut aufbringen, bewährte Trampelpfade zu verlassen und über die Bodewig-Vorschläge teilweise noch deutlich hinauszugehen“, sagte Meyer heute in Kiel – unter anderem gestützt auf eine Expertise der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG.
Der Minister sagte im Gespräch mit Anna Grusnick (Welle Nord) und Andreas Otto (RSH)
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Meyers drei Kernforderungen an den Bund:
- Die vollständige Abschaffung der seit Jahrzehnten üblichen Praxis, wonach sämtliche Entwurfsplanungen der Länder für Bundesfernstraßenprojekte vom Bund in bis zu zwei Jahre andauernden Prozeduren überprüft werden müssen. (so genannter „Gesehen-Vermerk“)

- Eine weitere Verschlankung der Instanzenwege. Und zwar über die geltende Regelung hinaus, dass bestimmte Großprojekte – etwa der Neubau der Rader Brücke oder die A 20 – nur direkt beim Bundesverwaltungsgericht beklagt werden können.

- Anhebung der seit 1971 unveränderten Quote, wonach der Bund den Ländern lediglich drei Prozent der Planungskosten für ein Projekt erstattet, obwohl der Anteil der Planungskosten bei Bauprojekten längst bis zu 20 Prozent beträgt.

Darüber hinaus sieht Meyer – vor allem vor dem Hintergrund der geplanten Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft – auch die Länder in der Pflicht. Für Schleswig-Holstein plädieren Meyer und seine Fachleute für:
- den stärkeren Einsatz digitaler Möglichkeiten bei Projektplanungen und damit die Überwindung der oft zeitraubenden unterschiedlichen technischen Schnittstellen auf dem Weg von einem ersten Entwurf zur fertigen Planung. Auf diese Weise können etwa dreidimensionale Bauwerkssimulationen erstellt werden und von vorn herein dabei helfen, Alternativen zu erstellen und Planungslücken zu erkennen.
- ein Fair-Play-Abkommen mit den Naturschutzverbänden, in dem sich Land und Verbände projektunabhängig auf Regelungen verständigen, um so vor allem Klagen zu einem sehr späten Zeitpunkt im Planungsverfahren zu verhindern.
- die Gründung eines „Kompetenzzentrums Planung“ beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH). Auf diese Weise soll unter anderem angesichts der zunehmenden Einschaltung von Ingenieurbüros ein einheitliches Projektmanagement gewährleistet werden. „Denn durch die Bundesfernstraßengesellschaft wird sich unser Landesbetrieb verändern und sich in Zukunft vor allem auf Planung und Bau von Bundes- und Landesstraßen sowie absehbar auch größere Kreisstraßen konzentrieren“, so Meyer.
Mit Blick auf seine Forderung, die Praxis des so genannten „Gesehen-Vermerks“ ersatzlos zu streichen, würde der Bund nach den Worten von Meyer vor allem den Gedanken der Bodewig-Kommission konsequent umsetzten, wonach die „Auftragsverwaltung“ der Länder sich hin zu einer „Auftragsverantwortung“ entwickeln müsse. Zwar habe der Bund die Projektsummen für die Notwendigkeit eines solchen Vermerks in den letzten Jahren immer mal wieder angehoben. „Aber nur bei einer vollständigen Abschaffung könnten wir für jedes größere Einzelprojekt bis zu zwei Jahre Zeit sparen“, so der Minister.
Im Hinblick auf die weitere Verkürzung von Instanzenwegen plädiert Meyer für eine grundlegende Reform auf Ebene der Justizminister in Bund und Ländern. So sei einerseits eine massive personelle Aufstockung der Senate beim Bundesverwaltungsgericht erforderlich, um die Verfahren in angemessener Zeit zu bearbeiten. Andererseits müsse eine Regelung getroffen werden, nach der für bestimmten Planungsständen eine Art Rechtsschutz gewährt werde. „Es kann nicht länger sein“, so Meyer, „dass nahezu fertige Planungen für Autobahnabschnitte wie bei der A 20 oder die Vertiefung der Elbe noch einmal vollständig ins Rutschen geraten, weil beispielsweise im Nachhinein von der Europäischen Union Wasserrahmenrichtlinien erlassen werden, mit denen die Länder juristisch völliges Neuland betreten.“
Und so berichtet die „Süddeutsche Zeitung“: zum SZ-Artikel von Thomas Hahn