Nach 25 Jahren Wartezeit: Minister Buchholz ebnet Hamberge den Weg zu Lärmschutz

Der Knoten ist duchschlagen: Die Planung zur Errichtung von Lärmschutzwällen an der Autobahn A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge im Kreis Stormarn kann noch in diesem Jahr beginnen. Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz unterzeichnete soeben auf einer außerordentlichen Gemeindevertretersitzung der Gemeinde bei Lübeck zusammen mit Bürgermeister Paul Friedrich Beeck eine entsprechende Vereinbarung. Das Land sichert der Gemeinde darin zu, das Planfeststellungsverfahren für eine Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen schnellstmöglich einzuleiten. Auf diese Weise können laut Buchholz und Beeck bis Ende des Jahres die ersten notwendigen Ausschreibungen für die Planungsarbeiten erfolgen.
Auf die Frage, warum die Gemeinde über zwei Jahrzehnte warten musste sagte Buchholz im Restaurant Hauck
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„Ich freue mich sehr, dass wir nach jahrelanger Hängepartie eine Einigung erzielen konnten, die sowohl für das Land als auch für die Gemeinde eine planungssichere Grundlage schafft“, sagte Buchholz weiter. Auch Bürgermeister Paul Friedrich Beeck zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir begrüßen außerordentlich, dass die Gemeinde heute die für sie so wichtige Zusicherung der Maßnahme erhält. Somit können wir nun auch die Umsetzung des Projektes E-Highway mit allen Kräften unterstützen.“
Beeck sagte weiter
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Die Gemeinde Hamberge hatte sich seit Längerem für eine Erhöhung der Lärmschutz-wälle an der Autobahn 1 zwischen der Bundesstraße 75 und dem Autobahnkreuz Lübeck eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem Bau einer Teststrecke für Oberleitungs-Lkw im Feldversuch E-Highway auf einem Teilstück der Autobahn 1 zwischen Reinfeld und Lübeck hatte die Gemeinde ihre Forderungen dann erneut bekräftigt.
Die nun geschlossene Vereinbarung sichert Hamberge laut Buchholz einen Rechtsanspruch auf ergänzende Lärmschutzmaßnahmen, auch über etwaige Verjährungsfristen hinaus, zu. Die Planung einer Teilanschlussstelle könnte nach Fertigstellung der Lärmschutzmaßnahmen bereits in der Zuständigkeit der geplanten neuen Infrastrukturgesellschaft des Bundes erfolgen.