
Erster Gedankenaustausch zwischen unserem Verkehrs-Staatssekretär Tobias von der Heide und dem neuen Landrat von Ostholstein, Timo Gaarz. Angesichts des fortschreitenden Baus des Fehmarnbelttunnels auf dänischer Seite stand ein Thema bei dem Treffen am Freitag natürlich ganz oben auf der Tagesordnung: Die Folgen und Chancen der Querung für den Kreis Ostholstein – und die Zukunft der Fehmarnsundbrücke. Konkret: Wer trägt künftig die so genannte Baulast – also die bauliche und damit finanzielle Verantwortung – für den denkmalgeschützten „Kleiderbügel“?
Von der Heide: „Denn wenn 2029 mit Fertigstellung des neuen Tunnelbauwerks am Fehmarnsund die alte Brücke ihre Funktion als Bundesstraße verliert, muss die Zuständigkeit neu geregelt werden.“ Und wie diese neue Regelung aussehen könnte, da sind sich Garz und von der Heide einig: Der Bundesverkehrsminister müsse überzeugt werden, dass auch künftig der Bund die Baulast für das außergewöhnliche Brückenbauwerk zwischen Fehmarn und dem Festland trage.

Gelinge das nicht, so Gaarz, drohe die Zuständigkeit auf den Kreis überzugehen. Für den Landrat kein gangbarer Weg: „Das würde uns vor unzumutbare Herausforderungen stellen und wäre mit unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen für den Kreis verbunden.“ Und auch von der Heide sagt: „Mit dem Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark wurde die Realisierung der Fehmarnbeltquerung beschlossen und die Kombination aus Tunnelneubau und Weiternutzung der alten Brücke ist eine Folge dieses Beschlusses. Der Kreis hatte keinen Einfluss auf den Staatsvertrag, daher kann man dem Kreis auch nicht die Zuständigkeit für die Fehmarnsund-Brücke aufbürden“. Land und Kreis sind sich einig, dass der Bund in dieser Frage in die Pflicht genommen werden müsse. Gaarz: “Es gibt die Möglichkeit von Sonderbaulasten für außergewöhnliche Verkehrsprojekte – und genau um ein solches Bauwerk geht es hier am Fehmarnsund“.
Darum soll jetzt noch einmal das Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister gesucht werden. Denn die Zeit drängt: Auch wenn der neue Tunnel am Fehmarnsund frühestens 2029 fertiggestellt sein wird, werden schon bald die Planfeststellungsunterlagen erstellt und darin wird auch eine Festlegung getroffen, wer zukünftig die Baulast für die Fehmarnsund-Brücke übernehmen muss.