Madsen will Gleichbehandlung von Reserveübungen und Bildungsurlaub

Wer an einer Reserveübung der Bundeswehr teilnehmen will, braucht die Zustimmung der Firma. Das will Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen ändern. Ihn ärgert die aktuelle Lage – aus einem Grund.

In Schleswig-Holstein soll Reservedienstleistenden die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Übungen deutlich erleichtert werden. Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen lässt dazu aktuell einen Gesetzentwurf erarbeiten, wonach Interessierte künftig auch ohne Zustimmung der Arbeitgeber bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr für Bundeswehr-Ausbildungsveranstaltungen freigestellt werden können. «Es kann doch angesichts der gegenwärtigen Sicherheitslage in Europa nicht länger sein, dass Reservistinnen und Reservisten schlechter gestellt werden als diejenigen, denen normaler Bildungsurlaub gewährt wird», sagte Madsen der Deutschen Presse-Agentur. Zwar sei dies eigentlich Sache des Bundes, Schleswig-Holstein wolle aber möglichst rasch einen eigenen Betrag leisten.

Erst vor wenigen Tagen hatte sich auch der höchste Repräsentant der Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen, Hans-Dieter Müller, für das Ende der des sogenannten Doppelte Freiwilligkeitsprinzip ausgesprochen. Gegenüber der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» hatte Müller dafür plädiert, dieses Prinzip abzuschaffen, um mehr Kapazitäten für die Bundeswehr zu schaffen. Das Doppelte Freiwilligkeitsprinzip bedeutet, dass sowohl die Reservisten als auch die Arbeitgeber der Teilnahme an einer Wehrübung zustimmen müssen. Madsen kritisiert, dass durch die bisherigen Regelungen die Chancen für Interessierte, sich etwa im Heimatschutz zu engagieren, stark eingeschränkt würden.

Madsen mit Ministerpräsident Daniel Günther

Den erleichterten Zugang zu Reservisten-Veranstaltungen will Schleswig-Holstein über einen zusätzlichen Passus im Weiterbildungsgesetz und der Sonderurlaubsverordnung schaffen. Bundesverteidigungsminister Pistorius hatte jüngst angekündigt, die so genannte „zivil-militärische Zusammenarbeit“ neu auszurichten. Madsen: «Die entsprechenden Strukturen der Bundeswehr sind überwiegend mit Reservistinnen und Reservisten besetzt. Sie bilden einen festen und unverzichtbaren Bestandteil der Bundeswehr und tragen zu einem erheblichen Ausmaß zur Einsatzbereitschaft der Truppe im In- und Ausland bei.» Er setze auf das Verständnis und die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen im Land.

Auch Marc Lemmermann, Landesvorsitzender des Reservistenverbandes Schleswig-Holstein, unterstützt den Vorstoß der Landesregierung: «Amerikanischen Unternehmen, wie auch der Versand-Riese Amazon, ermöglichen ihren Mitarbeitern die Teilnahme an Übungen und Einsätzen – und das bei voller Gehaltszahlung. Die Unternehmen zeigen damit ihre Unterstützung für ihr Land. Eine problemlose Freistellung steigert darüber hinaus auch die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter, die nicht um eine Freistellung „betteln“ müssen, um sich auf diese Weise für Deutschland einzusetzen», der der Oberst der Reserve.

Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im April im Kabinett beraten.

Ein Gedanke zu „Madsen will Gleichbehandlung von Reserveübungen und Bildungsurlaub“

  1. Zum Thema Reserveübung.

    Sehr geehrter Herr Madsen, Herr Lemmermann, wieso glauben Sie, daß auf Verständnis setzen und ein Gesetzentwurf zur Umsetzung vorlegen, einhergeht? Ich bin seit 23 jahren Arbeitgeber in unserem schönen Bundesland und käme, natürlich vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Jahre, niemals auf die Idee, Mitarbeitern die Teilnahme an Wehrübungen zu versagen! Auch ich würde Vorbildern folgen und dafür die Lohn- und Gehaltskosten tragen. Dies könnte mein Beitrag zur Stärkung unserer Republik und Europa´s sein. Dass es bisher, freiwillig, nicht gut geplappt haben könnte, liegt vielleicht an der ehemaligen geringen Notwendigkeit? Aufgrund einer völlig anderen weltpolitischen Lage? Hören Sie auf in die allgemeine Bevormundung des Volkes mittels Gesetztesmacht zu fallen, wie andere Parteien. Dies scheint gerade Super modern zu sein. Ich jedenfalls unterstütze die Freistellung von Mitarbeitern hierfür ohne Einschränkung. Wenn Sie mir meine Freiheit und Freiwliigkeit hierzu nehmen, geht wieder (und wieder und wieder) ein kleines Stück freiheitlliche Gesellschaft verloren. Und leider unterscheidet dieser Verlust an Freiheit und Selbstbestimmung irgendwann nicht mehr zwischen Richtig und Falsch.

    Diese Gesetzesvorlage ist inhaltlich gern gut gedacht in der Sache der falsche Weg! Ich finde es schon sehr bedenklich, in dieser Situation, Unternehmern zu unterstellen, dies nicht freiwillig zu wollen! Ich bin davon negativ Emotionalisiert!

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