Mit dem heutigen Start des neuen KfW-Sonderprogramms hat der Bund die Weichen dafür gestellt, dass das vom Land Schleswig-Holstein am Freitag aufgelegte Corona-Nothilfeprogramm kurzfristig starten kann. Das Bundesprogramm bietet Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.
Im Einzelnen ist FÜR KLEINE Betriebe vorgesehen:
- bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente),
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz heute sagte, sei vorgesehen, dass die Antragstellung und Abwicklung des KfW-Programms in Schleswig-Holstein über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erfolge. Wirtschaftsministerium und IB.SH arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, eine kurzfristige Antragstellung zu ermöglichen. „Wir bitten Sie aber noch um wenige Tage Geduld. Bitte sehen Sie derzeit von Rückfragen ab. Wir informieren umgehend, wenn die Antragstellung starten kann“, sagte Buchholz. Am morgigen Dienstag werde sich auch das Landeskabinett nochmals mit den Wirtschaftshilfen befassen.
Buchholz sagte weiter – Audio starten («im Browser anhören»
Neben dem Zuschuss-Programm für kleine Unternehmen steht das KfW-Programm ( hier zum Faktenblatt ) auch mittelständischen Unternehmen wie Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden laut Bundeswirtschaftsministerium nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März in Kraft getreten ist.
«Es kommt jetzt darauf an, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Eine wichtige Säule ist der Zugang zu Liquidität. Die verbesserten Förderbedingungen im KfW-Sonderprogramm 2020 sind hier eine wichtige Stütze für die Wirtschaft. Anträge werden schnell und unbürokratisch abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, denn wir wissen, dass für viele Unternehmen jede Woche zählt», sagte Altmaier.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: «Wir schützen unser Land, die Beschäftigten und die Unternehmen mit einem beispiellosen Hilfsprogramm. Zusammen mit der KfW sorgen wir dafür, dass die Unternehmen auch in der Krise liquide bleiben. Dafür setzen wir auch die große Finanzkraft unseres Staates ein. Die Bundesregierung wird die nötigen Garantievolumina für die KfW zur Verfügung stellen.»
KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: «Die Banken und die KfW haben sich intensiv auf den heutigen Tag vorbereitet. Noch nie haben wir ein Programm so schnell startklar bekommen. Der Bund übernimmt fast vollständig die Haftung und die Kreditmargen sind extrem niedrig.»
Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.