Der Ansturm auf das gestern eingestellte Antragsformular für das vom Bund aufgelegte Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe bleibt gewaltig: Bis heute Abend wurde das Formular mehr als 30.000 Mal abgerufen – und es gingen bei unserer Investitionsbank IB.SH bislang knapp 20.000 ausgefüllte Anträge ein.
In Kürze wird eine nochmals aktualisierte und vor allem barrierefreie Fassung online gestellt. Die über das bisherige Formular eingereichten Anträge bleiben selbstverständlich gültig und werden auch über das Wochenende bearbeitet. Hier das neue NEUE FORMULAR
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz: „Die erste halbe Million an Auszahlungen ist bereits erfasst und wird spätestens am Montag an die Antragsteller überwiesen.“ Denn auch über das gesamte Wochenende werde bei der IB.SH – mit Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Wirtschaftsministerium – die Flut der Anträge abgearbeitet.
Doch – wie nicht anders zu erwarten – gibt es vor allem in den Sozialen Medien auch Kritik, Frust und Unverständnis. Zum Beispiel : Warum zieht man die Obergrenze für den einmaligen Liquiditäts-Zuschuss bei zehn Betrieben? Oder: Warum muss ich überhaupt darlegen, dass ich durch die Pandemie-Folgen in wirtschaftliche Not zu geraten drohe oder schon geraten bin. Und warum darf ich den Zuschuss nur bekommen, wenn meine eigenen Mittel bereits erschöpft sind? Werden damit nicht diejenigen bestraft, die vorausschauend gewirtschaftet und sich ein finanzielles Polster angelegt haben?
Dazu ein paar Einordnungen und Erläuterungen von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz (Audio starten – „im Browser anhören“)
Zur Erinnerung noch einmal: Bei dem Zuschuss-Programm handelt es sich um einmalige Leistungen von bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit maximal zehn Vollzeitbeschäftigten. Finanziert wird der Zuschuss aus einem Topf des Bundes mit 50 Milliarden Euro. Das Geld wird direkt bei der Investitionsbank beantragt und von dort auch direkt ausgezahlt. Zusätzlich zu den Bundesmitteln setzt Schleswig-Holstein 100 Millionen Euro Landesgeld ein, um Unwuchten in diesem Programm zu glätten und Härtefälle abzufedern.
Zu den Bedingungen des Zuschuss-Programms erläutert Buchholz – Audio starten
Gut 106 Milliarden Euro vom Bund und zusätzlich 300 Millionen Euro Landesgeld stehen zudem für den Mittelstands-Sicherungs-Fonds bereit, aus dem allen Unternehmen ab kommender Woche zum Teil zins- und tilgungsfreie Darlehen gewährt werden können. Diese Kredite müssen über die Hausbanken beantragt werden, die selbst mit einem Anteil von 10 Prozent dafür haften – und natürlich bei jedem Antragsteller auch eine Bonitätsprüfung vornehmen werden.
Zu den näheren Einzelheiten des Darlehns-Programms für den Mittelstand werden Wirtschaftsministerium und IB.SH am Montag informieren.
Sehr geehrter Herr Buchholz, so einen Unsinn habe ich noch nicht gehört! Stellen wir uns einen Soloselbtständigen oder einen Kleinbetrieb in der Gastronomie vor, der sich Aushilfen bedient. Kredite von der Bank erhalten Sie nicht. Ergo sind Sie darauf angewiesen, den Betrieb durch Entnahmeverzicht oder Privateinlagen zu finanzieren. Das Finanzamt interessiert Corona zudem gar nicht. Umsätze habe zwar nun auch nicht mehr. Steuerlasten aus den vergangenen Monaten (Umsatzsteuer, die nicht standbar ist) schon. Soll ich die Lastschriften des Finanzamtes bei der Bank platzen lassen? Damit eine Kontokündigung riskieren? Dann wären Sie zufrieden und würden sagen: „Super, dieser Betrieb muss gerettet werden!! Werde ich jetzt dadurch bestraft, dass ich einfach in der falschen Branche bin (schlechtes Branchenrating bei Banken, daher keine Kredite); Finanzierung aus Entnahmeverzicht bzw. Privateinlagen. Im Privatbereich geht mir und meiner Familie das Geld aus, weil wir uns durch Entnahmeverzicht im Betrieb engagieren. Die Folge und das ist nun einmal so (Branche, Einzelunternehmen) geht mein Betrieb pleite (qua Bank) ich muss mein gesamtes Vermögen veräußern und in den Betrieb einlegen oder einfach wirtschaftlich „sterben“. So sieht also ihre Hilfe aus! Sie produzieren durch den Eintritt von beiden Bedingungen eine ausufernde Serie an Privatinsolvenzen. Ein Gewerbebetrieb ist keine juristische Person! Der Betriebsleiter haftet mit „Haut und Haar“. Diejenigen jedoch die eine Einmann-GmbH oder andere haftungsbeschränkende Unternehmen gegründet haben, schützen zum Einen ihr Privatvermögen, fahren ihren Betrieb liquiditätsmäßig gegen „0“ und erhalten ihre Zuschüsse. Wenn das der Wille des Bundes und letztlich subsidiär auch des Landes ist, haben Sie versagt und gehen als der WiMi in die Annalen ein, der erhebliche Teile der Schleswig Holsteinische Wirtschaft zumindest ihre 88 % der „theoretisch“ zu erreichenden zu Grabe trägt! Das ist doch höchst bedauerlich! Bitte beschäftigen Sie ein paar Menschen, die sich ein wenig mit „Buchhaltung“ und Banken sowie Entnahmen und Einlagen auskennen und auf unterschiedliche juristische Feinheiten insbesondere was Haftung und persönliches Engagement angeht Rücksicht nehmen kann.
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Unsinn ist, dass das Finanzamt Corona nicht interessiert – das Land hat bereits vor 10 Tagen Steuerstundungen verkündet
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Stimmt! Am 19.03.20 hat das BMFI kommuniziert, dass man einen Antrag beim Finanzamt auf zinslose Stundung bis 31.12.20 stellen kann. Das betrifft sogar Umsatzsteuer. Januar und bei einigen auch Februar wurde ja am 13.03. abgebucht… Wenn ich aber keine Umsätze generieren darf, dann geht die Umsatzsteuer gegen „0“? Aber: Sie haben recht! Wenn Sie jetzt noch die anderen Teile entkräften, wäre ich super zufrieden.
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Herr Ostwald,
sie sprechen mir aus dem Herzen!
Vielen Dank und alles Gute für sie!
Michael Hein
KreativPLUS
Itzehoe
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Guten Tag, eine Nachfrage:
Sie schreiben doch selbst:
Und warum darf ich den Zuschuss nur bekommen, wenn meine eigenen Mittel bereits erschöpft sind? Werden damit nicht diejenigen bestraft, die vorausschauend gewirtschaftet und sich ein finanzielles Polster angelegt haben?
Aber antworten liefern Sie auf diese Frage nicht. Andere Bundesländer machen es anders, warum können die es anders machen, die halten sich doch auch an das Bundesprogramm oder nicht?
Ich kenne Unternehmer, die haben sich als erste Amtshandlung einen dicken Audi als „Firmenwagen“ geleast. Die haben sich unzählige Dinge auf Pump gekauft. Die werden nun gerettet – mit anderen Worten: der Staat zahlt den Audi. Vielleicht, weil sie über ihre Verhältnisse gelebt haben.
Das ist nur ein plakatives Beispiel und sicherlich nicht auf alle übertragbar.
Nehmen wir mich, Fotograf, als Gegenpol.
Ich nehme 90% meines Einkommens in den Monaten April bis Juni durch Hochzeiten ein. Ich darf bzw. will nur durchschnittlich (!) 450 Euro Gewinn im Monat machen, bin parallel für die Betreuung der Kinder zuständig. Ich habe meine Ausrüstung selbst finanziert, kaum laufende Kosten. Schon als Jugendlicher habe ich gelernt, so viel Polster aufzubauen, dass ich mindestens zwei Monate keine Einnahmen haben muss (und gehe damit auch mit den Empfehlungen konform). Dadurch gerate ich nicht in einen akuten Engpass – faktisch werden mir trotzdem mehrere tausend Euro fehlen, die mir nicht gefehlt hätten, wenn ich das Geld einfach ausgegeben hätte. Ich habe bereits jetzt Absagen und gehe nicht davon aus, dass innerhalb der nächsten Wochen die geplanten Hochzeiten stattfinden. Die jetzigen Einnahmen müssen das Jahr über reichen – und die belaufen sich aktuell auf 0.
Und ich verstehe ebenfalls nicht, warum Sie hier jetzt noch differenziert haben, dass Sie jüngere Selbständige nicht fördern wollen (bzw. es in Betracht ziehen, dort genau zu schauen). Ist deren Selbständigkeit es nicht wert, gerettet zu werden?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
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Guten Tag, eine Nachfrage:
Sie schreiben doch selbst:
Und warum darf ich den Zuschuss nur bekommen, wenn meine eigenen Mittel bereits erschöpft sind? Werden damit nicht diejenigen bestraft, die vorausschauend gewirtschaftet und sich ein finanzielles Polster angelegt haben?
Aber antworten liefern Sie auf diese Frage nicht. Andere Bundesländer machen es anders, warum können die es anders machen, die halten sich doch auch an das Bundesprogramm oder nicht?
Ich kenne Unternehmer, die haben sich als erste Amtshandlung einen dicken Audi als „Firmenwagen“ geleast. Die haben sich unzählige Dinge auf Pump gekauft. Die werden nun gerettet – mit anderen Worten: der Staat zahlt den Audi. Vielleicht, weil sie über ihre Verhältnisse gelebt haben.
Das ist nur ein plakatives Beispiel und sicherlich nicht auf alle übertragbar.
Nehmen wir mich, Fotograf, als Gegenpol.
Ich nehme 90% meines Einkommens in den Monaten April bis Juni durch Hochzeiten ein. Ich darf bzw. will nur durchschnittlich (!) 450 Euro Gewinn im Monat machen, bin parallel für die Betreuung der Kinder zuständig. Ich habe meine Ausrüstung selbst finanziert, kaum laufende Kosten. Schon als Jugendlicher habe ich gelernt, so viel Polster aufzubauen, dass ich mindestens zwei Monate keine Einnahmen haben muss (und gehe damit auch mit den Empfehlungen konform). Dadurch gerate ich nicht in einen akuten Engpass – faktisch werden mir trotzdem mehrere tausend Euro fehlen, die mir nicht gefehlt hätten, wenn ich das Geld einfach ausgegeben hätte. Ich habe bereits jetzt Absagen und gehe nicht davon aus, dass innerhalb der nächsten Wochen die geplanten Hochzeiten stattfinden. Die jetzigen Einnahmen müssen das Jahr über reichen – und die belaufen sich aktuell auf 0.
Und ich verstehe ebenfalls nicht, warum Sie hier jetzt noch differenziert haben, dass Sie jüngere Selbständige nicht fördern wollen (bzw. es in Betracht ziehen, dort genau zu schauen). Ist deren Selbständigkeit es nicht wert, gerettet zu werden?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
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Hallo Herr Lüdtke – ja, das klingt und ist vielleicht nicht immer gerecht, das wissen wir. Aber wie der Minister im Audio sagt: irgendwie und irgendwo muss man die Grenzen ziehen. Und na klar ist uns jedes Unternehmen gleich viel wert. Aber es gibt gerade für junge Betriebe in unserem Land zahlreiche andere Unterstützungen – bis hin zur stillen Teilhaberschaft durch Business Angel oder durch unsere MBG
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Auf die selbstgestelle Frage haben Sie trotzdem nicht geantwortet.
Befürchten Sie nicht, dass man als Selbständiger jetzt anfängt „hart am Limit“ zu leben, weil man nur so gerettet wird?
Ja, das System ist unfair. Es ginge aber auch anders, wie andere Bundesländer zeigen. Und das ist eben das Problem.
Ich jedenfalls bin mehr als sauer, dass ich dafür bestraft werde, Liquiditätsreserven gebildet zu haben. Und das aktuelle Vorgehen ist aus meiner Sicht ein mehr als falsches Signal.
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Mega Antwort, welche zu 150 % bestätigt werden kann. Hier läuft doch grundsätzlich was in die falsche Richtung. Aber mal ehrlich: Das war den aktiven Betroffenen doch schon vor einigen Tagen (18.3.) klar.
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Sie meinen, weil Sie nun einen Einmal-Zuschuss von – sagen wir: 2500 Euro nicht bekommen – beginnen Sie nun „hart am Limit“ zu leben? Das hoffe ich nicht – und das glaube ich nicht.
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Ich denke, die Antwort sollte an mich gehen.
Es nützt nix, wir drehen uns im Kreis.
Ich möchte nicht noch einmal nach der Antwort auf Ihre selbstgestellte Frage fragen.
Über Ihre Antwort muss ich an dieser Stelle lachen, tut mir leid. Die geht so weit an der Realität vorbei, dass es schon fast weh tut.
Die Realität ist, dass mir mehrere tausend Euro verloren gehen werden – vorausgesetzt es ändert sich nicht viel, und davon müssen wir ausgehen. Die Realität ist auch, dass die Bildung von Polstern jetzt bestraft wird. Oder die Eigenfinanzierung der Betriebsmittel.
Sie weichen der Antwort aus, weil es keine vernünftige Antwort gibt. Stattdessen ein blöder Spruch, mehr ist es nicht. Sie nehmen in keiner Weise den berechtigten Einwand auf und wollen nun noch belehren – so kommt es mir zumindest vor, aber das mag am geschriebenen Wort liegen.
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Ja, wir drehen uns im Kreis. Aber wenn mir etwas fern liegt, dann Sie zu belehren – auch wir finden das alles nicht lustig, glauben Sie mir. Glückauf und einen schönen Abend
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Es stellt sich Frage, wieso es in anderen Bundesländern Zuschüsse bis 49 Mitarbeiter gibt, wie z. B. Mecklenburg Vorpommern. Bei der PK am vergangenen Mittwoch antwortete der Wirtschaftsminister, wie diese Unternehmen in Schleswig-Holstein geholfen wird, lapidar: die können ja ein Darlehen in Anspruch nehmen! Ein Schlag ins Gesicht für diese Unternehmen! Entweder fehlt hier die soziale Intelligenz oder/und die wirtschaftliche Kompetenz- nicht unbedingt förderlich für einen Wirtschaftsminister.
Der Antrag wirft auch mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. In meiner Tätigkeit als Steuerberater wurde ich jetzt zwei Tage lang von meinen Mandanten nach Antworten zum Formular gelöchert, die ich nicht beantworten konnte. Es wäre sinnvoll, sich auch in Fragen der Definition und Behandlung von Betriebsstätten mit anderen Bundesländern abzusprechen. Die ersten Anmerkungen zum Formular kamen heute schon über den Steuerberaterverband: Bei dem Posten 6.1. geschätzter Liquiditätsbedarf im Hinblick auf die Kosten soll auch der Privatbedarf für die eigene Lebensführung berücksichtigt werden. Dieser wurde aber bei der Aufzählung im Formular nicht mit aufgeführt. Wenn so ein wesentlicher Posten bei der Antragstellung nicht vom Antragsteller angegeben wird, werden der Großteil der Anträge falsche Zahlen aufweisen.
In anderen Ländern werden die geleisteten Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer den Unternehmen erstattet, ohne dass sie den Verlust der verlängerten Abgabefrist verlieren. In Schleswig-Holstein ist dieses aber noch nicht möglich. Dies ist aber ein Mittel der schnellen Liquiditätshilfe für Unternehmen.
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Sehr schade, dass Politikern in solchen Foren, wenn nicht das persönlich favorisierte Ergebnis herauskommt, gleich die soziale oder sonstige Intelligenz abgesprochen wird. Der Minister sagt dazu ja was im Audio – nämlich das mit dem Modell bei uns (bei endlichen Finanzmitteln) immerhin 88 Prozent ALLER Unternehmen geholfen werden kann. Ich kenne die genauen Zahlen und Strukturen von MV nicht, aber ich wage zu behaupten: Dort ist die Quote mit Sicherheit nicht höher.
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Sehr schade, mir so pauschal etwas zu unterstellen. Für jemanden, der am Monatsende kein Kurzarbeitergeld erhält, auch eine herrlich arrogante Antwort. Ich werde gar keinen Antrag stellen, habe aber beruflich mit den betroffenen Unternehmen zu tun und sehe deren Bedürfnisse, Ängste und Probleme. Und ich muss meinen Mandanten durchgehend versuchen, ein völlig verunglücktes Formular zu erklären. Für jemanden, der
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Wieso pauschal? Zitat Robert Braun (s.o.): „Entweder fehlt hier die soziale Intelligenz oder/und die wirtschaftliche Kompetenz- nicht unbedingt förderlich für einen Wirtschaftsminister.“
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Wir haben am letzten Donnerstagmittag einen Antrag per Mail auf die Einmalzahlung eingereicht , aber keine Eingangs oder Bestätigungsmail erhalten.
Ist das so richtig, oder müsste es eine Email Bestätigung für den Eingang des Antrags geben?
Insgesamt machen Sie meiner Meinung nach einen sehr guten Job.Dass die Banken sehr oft keine KfW Kreditanfragen an die IB.SH stellen, weil sie nicht für die restlichen 10-20% haften wollen, dafür können Sie nichts, ist jedoch für ein an sich kerngesundes Unternehmen wie wir es sind eine Katastrophe.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund
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Es ist so ok – inzwischen werden Bestätigungsmails verschickt 😀 Die haften nur noch für 10 Prozent, das sind gute Konditionen unseres neuen Darlehnsprogramms, machen Sie sich mal schlau!! Danke & bleiben auch Sie gesund!
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Sehr verehrte Minister:innen,
Sehr verehrte Landesbedienstete,
Mein Name ist Natascha Pösel, ich bin Freiberufliche im klassischen Sinne (Abteilung: Wort) und möchte Sie höflich auf die Situation der Solopreneur:innen der Medien-, Kultur-, Bildungs- und Kreativwirtschaft aufmerksam machen.
Ich weiß dass Sie alle am Limit arbeiten um die Krise zu bewältigen. Und möchte Sie daher auch nicht „anmeckern“. Trotzdem denke ich, dass etwas übersehen wurde.
Das Soforthilfeprogramm, das von der Bundesregierung auch unserer Branche versprochen worden ist, greift in SH nicht für Freiberufler. Das Antragsformular berücksichtigt nicht die Spezifika dieser Branche (Freelancer sind in der Regel in Smart Businesses unterwegs – Home-Office ist normal). Die Liquiditätssicherungshilfen sind jedoch eher auf Gewerbebetriebe abgestimmt, Miete für „Betriebsstätten“ und Personal.
Kreative und damit verwandte Wissensarbeiter (z.B. Design-Thinking-Coaches oder projektbasierte Innovationsberater:innen) generieren ihr aktives Einkommen ausschließlich mit ihrer persönlichen geistigen Leistung. In der Regel ohne Personal und mit geringeren Betriebskosten. Dennoch: wenn das erwartbare Einkommen (und auch hier gibt es nicht nur „arme Poeten“, sondern Menschen die einen bürgerlichen Lebensstandard für ihre Familie aufgebaut haben) auf unbestimmte Zeit von 100 auf 0 fällt, kann die private Existenz sehr schnell bedroht sein.
Frage daher an Sie: Haben Sie in der Überarbeitung des Antrages auch Liquiditätsengpässe durch Wegfall des Unternehmerlohns berücksichtigt? Ich fände es nicht richtig, wenn all die – wirtschaftspolitisch ja sehr gewollten – New-Work-Business-Modelle direkt in den Sozialhilfe Bezug geschickt würden. Und eben nicht als vollwertige Teile der Gesamtwirtschaft ebenso unterstützt würden wie alle anderen Unternehmen. Kreativwirtschaft ist kleinteilig. Aber wir sind VIELE. Laut Monika Grütters steht die KuK an dritter Stelle was Wirtschaftskraft anbelangt. Die Freiberufler (Anteil Freie an gesamt KuK ist wesentlich höher als in anderen Branchen – ich meine der liegt bei ca. 40 Prozent) tragen wesentlich zu dieser Leistung bei.
Daher wäre es m.E. nach nur recht und billig, wenn Sie auch diese Gruppe angemessen unter den Schutzschirm nehmen könnten. Soforthilfe auch für Wegfall des Unternehmerlohns zu gewähren wäre hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Natascha Pösel
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Hallo WiMi.SH,
Bekomme ich noch eine Antwort? Zu meinem ausführlicher Brief (Kommentar v. 31.03.) steht die noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Natascha Pösel
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Hallo Frau Pösel,
bitte sehen Sie uns nach, dass uns in dieser Phase oft die Zeit zu Dialogen oder einem politischen Meinungsaustausch fehlt. Auf den Seiten des Landesportals http://www.schleswig-holstein.de haben wir deshalb gebündelt hunderte von Sach- und Fachfragen zusammengetragen, um so gut wie möglich Auskünfte zu erteilen.
Trotzdem kurz zu Ihrer Frage: Es ist momentan so, dass das K.O-Kriterium für die Zuschüsse beim Thema Liquiditätsengpass liegt – also dem Saldo aus betrieblichen Einnahmen und Ausgaben (die nachgewiesen werden müssen wie z.B. Büromiete, Leasingverträge usw.).
Uns ist klar, dass viele Soloselbständige im Kreativbereich wie Sie diesen Nachweis nicht bringen können. Darum hat der Bund festgelegt, dass für Ihre Berufsgruppe und andere der Antrag auf Leistungen nach dem SGB erleichtert wird. Anders als bei anderen Antragstellern müsste ihr bestehendes Vermögen also nicht auf die Leistungen angerechnet werden – damit hätten Sie schon mal relativ unkompliziert Zugang zu einer finanziellen Unterstützung bzw. Überbrückung.
Darüber hinaus ist derzeirt vieles im Fluss – und es ist nicht auszuschließen, dass das Landeskabinett noch heute, morgen oder in den nächsten Tagen über den 50-Millionen-Fonds für die Kulturschaffenden etwas anbietet. Aber das ist zur Stunde pure Spekulation.
Sorry, dass ich Ihnen derzeit keine bessere Auskunft geben kann.
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Wie kann es dann sein, dass andere Bundesländer das Problem anders lösen konnten? Das K.O.-Kriterium scheint dann ja hausgemacht zu sein. Und dann könnte es ja auch leicht beseitigt werden, oder? Ich finde, dass die Kreativwirtschaftler:innen in Schleswig-Holstein es verdient haben, mit denen anderswo in Deutschland gleichgestellt zu werden. Die Kreativwirtschaftler:innen passen offenbar nicht in das Schema für Selbständige, weil sie meist keine Betriebsstätte haben. Das ist doch eine Sichtweise aus dem letzten Jahrhundert! Dass sich die Arbeitskultur durch die Digitalisierung verändert hat, ist doch kein Geheimnis. Es stellt sich ja auch die Frage, ob die Kreativwirtschaftler:innen in das Schema für den 50-Millionen-Fonds für Kulturschaffende passen. Dieses Geld ist für Kultur, Bildung und Sport vorgesehen, das hat mit Kreativwirtschaft wenig zu tun. So kann man eigentlich allen kreativwirtschaftlich Tätigen nur raten, sich ein anderes Bundesland zu suchen.
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Hallo WiMi.SH,
Ebenfalls „sorry“ – ich weiß nicht genau wie ich Sie korrekt ansprechen soll, da Sie ja kein Gesicht zeigen und anonym antworten. Sind Sie mit der Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft (siehe: https://kreativ-bund.de/wissenschaftliche-analyse-corona-kkw) vertraut? Wissen Sie wie diese Branche aufgestellt ist? Oder sind Sie unzureichend informiert? Anders kann ich mir Ihre Antwort eigentlich nicht erklären.
Daher fange ich mal ganz von vorne an: die Kultur- und Kreativwirtschaft umfasst 12 Teilbranchen. Von denen einige wie beispielsweise Schauspieler und Musiker zur KULTURbranche gezählt werden, während andere wie Designer oder der Werbemarkt usw. WIRTSCHAFT sind. Der Pressemarkt beispielsweise hat sich in den letzten 15 Jahren so entwickelt, dass Journalist:innen zu über 50 % Freiberuflich tätig sind. Das hat die Politik zugelassen und gewollt, alle Betroffenen (Frauenanteil überproportional hoch!) haben den Wert und die Chancen der Digitalisierung genutzt und die New-Work-Szene damit auch noch entscheidend vorangebracht. Darauf ist Schleswig-Holstein stolz. Jedenfalls brüstet sich das Wirtschaftsministerium gerne mit der aufstrebenden und vielversprechenden kreativen digitalen Szene. Nutzt selbst auch Dienstleistungen Freier Fotograf:innen, Texter:innen, Design-Thinking-Coaches, Webdesigner:innen, Illustrator:innen und Kommunikationsdesigner:innen.
Weder Kulturförderung noch der Verweis auf Leistungen nach SGB (den Hinweis empfinde ich sogar als ziemliche Unverschämtheit! Die nächste Demütigung ist dann wohl: „Sie haben ja einen Mann, der Sie versorgt“) ist für die Freie KreativWIRTSCHAFT eine Option. Wir erbringen unsere Leistungen mit dem Kopf. Das ist unser Betriebsmittel. Und wenn ich diesen Kopf mal einsetze, dann erkenne ich, dass andere Bundesländer kein K.O.-Kriterium zum Ausschluss eines ganzen Wirtschaftszweiges in der Umsetzung der Bundeshilfen eingebaut haben (Beispiel: NRW).
Schleswig-Holstein hat in der Corona-Krise grade ein Statement gegen die Kultur- und Kreativwirtschaft gesetzt: „Haut bloß ab! Wir wollen Euch hier nicht!“ Wissen Sie was? Das muss man den jungen Kreativen in all den mit staatlichen Mitteln geförderten Kreativzentren wie der Alten Mu, dem AnscharCampus, der Kreativwerft, Fleet 7, Cloudsters, der StarterKitchen, CoWorkLand usw. dann wohl auch empfehlen: „Kommt, lasst uns unsere Sachen packen. Das wird hier nichts mehr.“ Mit dieser Haltung wird SH noch lange brauchen, bis sich der Wind in Richtung Zukunftsfähigkeit dreht.
Schönen Gruß an Ihren Minister
PS: Auch darauf erwarte ich eine kompetente Antwort.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Thema: Corona Soforthilfe
nur damit ich das wirklich verstehe: sehe ich das so richtig?
Freiberufler A
Firmenkonto ausreichend gedeckt
—> bekommt nichts
Freiberufler B
Firmenkonto jetzt oder bald auf 0, hat aber ausreichend gespart
—> bekommt nichts?
Freiberufler C
Firmenkonto jetzt oder bald auf 0, hat nichts gespart
—> bekommt (ausschließlich) betriebliche Mieten, betriebliche Leasings betriebliche Kredite gefördert.
Dann wäre es also so:
Jemand der 60000 EUR im Jahr verdient, damit seine Familie ernährt und am Jahresende ohne Gewinn rauskommt, aber sein Firmenkonto in ausreichendem Positiv hat oder gespart hat, bekommt keinen Zuschuß.
Hat dann am Jahresende statt 60.000 EUR Einnahmen die nach Ausgaben und Steuern den Lebensunterhalt decken entsprechend nur 45.000 EUR. Der Person oder Familie fehlen dann also 15.000 EUR.
Die gleiche Person oder Familie in Hamburg bekäme 3×2500=7500 EUR Hilfe und hätte daher nur ein Defizit von 7500 EUR.
Sehe ich das richtig so?
Vielen herzlichen Dank für eine Antwort hierauf, die ich bisher nicht klar verständlich bekommen konnte.
Liebe Grüße
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Hallo Herr Lange
Freiberufler A
Firmenkonto ausreichend gedeckt
—> bekommt nichts: Ja, richtig
Freiberufler B
Firmenkonto jetzt oder bald auf 0, hat aber ausreichend gespart
—> bekommt nichts? Ja, richtig. Auf Null reicht nicht, Firmenkonto muss laut Prognose ins Minus, das ist Liquidtätsengpass. Auf „privat gespart“, kommt es aber nicht an, auf betrieblich gespart schon
Freiberufler C
Firmenkonto jetzt oder bald auf 0, hat nichts gespart
—> bekommt (ausschließlich) betriebliche Mieten, betriebliche Leasings betriebliche Kredite gefördert.
Grundsätzlich richtig. Aber Berechnung falsch. Der Betrag, um den die prognostizierten Betriebsausgaben die prognostizierten Einnahmen sowie die vorhandene Liquidität übersteigt, beschreibt den Liquidtätsenpass = Höhe des Zuschuss.
Dann wäre es also so:
Jemand der 60000 EUR im Jahr verdient, damit seine Familie ernährt und am Jahresende ohne Gewinn rauskommt, aber sein Firmenkonto in ausreichendem Positiv hat oder gespart hat, bekommt keinen Zuschuß.
Ja, aber nur weil auf dem „Firmenkonto ausreichend Positiv“, auf privat gespart kommt es nicht.
Hat dann am Jahresende statt 60.000 EUR Einnahmen die nach Ausgaben und Steuern den Lebensunterhalt decken entsprechend nur 45.000 EUR. Der Person oder Familie fehlen dann also 15.000 EUR.
Nein, Kosten für die private Lebensführung sind nicht förderfähig
Die gleiche Person oder Familie in Hamburg bekäme 3×2500=7500 EUR Hilfe und hätte daher nur ein Defizit von 7500 EUR.
Für Hamburg können wir nicht sprechenm, dort werden die Bestimmungen offenbar gerade auch noch einmal überarbeitet. Wir wenden das Bundesprogramm an, nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Grüße & Glückauf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für die konkreten Antworten auf die Konkreten Fallbeispiele. Ich glaube das trägt sehr gut zum Verständnis bei.
Ich bin unsicher, ob dieser Antrag zur Corona Soforthilfe durch die Brille von Freiberuflern getestet wurde. Kann es sein, daß dies eine Einladung zum Mißbrauch ist, da nicht bekannt ist, daß Freiberufler ihr Geld zwischen den Konten transferieren können wie sie wollen?
Beispiel Frage 1:
Freiberufler können Geld zwischen Firmenkonto und Privatkonto transferieren wie sie wollen, es kann sogar ein und dasselbe Konto sein. Ist das bewußt?
Beispiel Frage 2:
Wenn ich jetzt mein Konto leer mache und ein Macbook lease… nein besser Lease-kaufe, so in 3 Monatsraten a 1500EUR…
das wird dann gefördert????
Beispiel Frage 3:
Wenn ich ein halbes Jahr an einem Projekt gearbeitet habe und just, wenn ich die Förderung brauche trifft die Zahlung von, sagen wir 10000 EUR ein… dann kann ich nicht gefördert werden?
Beispiel Frage 4:
Wenn ich dann pro Monat zum Leben Geld das Geld verbrauche und im letzen Monat keines mehr habe (Champagner ist teuer) dann kann ich gefördert werden?
Ich Danke wieder im Voraus. Es wäre wichtig hier Klarheit zu bekommen, denn es scheint mir unausweichlich zu diesen Fragen zu kommen, so wie die Förderung derzeit gestrickt ist.
Liebe Grüße
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Der Minister sagt, es gehe darum bei existenzbedrohenden Situationen zu helfen. Das klingt im MoMa ja immer schön. Aber was passiert tatsächlich – und das sagt der Minister immerhin auch: Es geht darum Mieten, Leasing- und Kreditraten zu zahlen. Also letztlich darum, die Einnahmen der Banken und der Immobilienbranche zu sichern.
Soloselbstständige, die kein Auto geleast haben, in den Räumen der VHS ihr Brot verdienen und ihre Büroausstattung im häuslichen Arbeitszimmer nicht per Kredit finanzieren, dürfen weiter ihre Altersvorsorge und Krankenversicherung zahlen und sehen, wovon sie leben. (Aber in zwei Monaten sollen wir dann wieder da sein und hochqualifiziert unseren Zuwanderern die Sprache vermitteln, damit diese unserem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.)
Ach ja: auf Hartz IV hat das WiMi uns bis auf weiteres verwiesen. Bin mal gespannt, was die Jobcenter zu den Beitragssätzen der PKV sagen, aus der man ja auch nicht einfach so herauskommt…
Das ist zynisch. Das ist höhnisch.
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