Schon fast 55 Millionen Euro an Darlehen und Zuschüssen an SH-Betriebe ausgekehrt

Über Sparkassen und andere Hausbanken können Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes seit drei Tagen Darlehen aus dem Mittelstands-Sicherungsfonds  beantragen

Die von Bund und Land aufgelegten Corona-Hilfsprogramme kommen an: Während aus dem Sofort-Hilfe-Programm des Bundes bis vor wenigen Minuten rund 36,2 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen wurden, nimmt auch der 300 Millionen Euro umfassende Mittelstands-Sicherungsfonds der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Fahrt auf: Bislang wurden von Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes 18,2 Millionen Euro an Darlehen aufgenommen. «Die Kolleginnen und Kollegen der Investitionsbank und auch unsere eigenen Kolleginnen und Kollegen arbeiten am Limit, um das alles möglich zu machen», sagte Wirtschaftsminister Buchholz und dankte den Teams. Auch am Wochenende werde an den mittlerweile fast 47.000 Zuschuss- und Kreditanträgen mit Hochdruck weitergearbeitet. Inzwischen habe sich allerdings auch herausgestellt, dass ein Großteil der Anträge – insgesamt rund 9000 – entweder unvollständig oder nicht förderfähig sind.

Unterdessen hat heute das Kabinett eine dritte Säule des Stützungsprogramms bewilligt und die Erweiterung des schleswig-holsteinischen Corona-Schutzschirms auf 620 Millionen Euro beschlossen. So werden neben dem Soforthilfeprogramm des Bundes und dem Mittelstandssicherungsfonds 150 Millionen Euro an Landesmitteln  zur Förderung von Betrieben in einer Größe zwischen zehn und 50 Mitarbeitern bereit gestellt. Für Kultur, Digitalisierung, Umweltschutz, Bildung, Sport und Soziales sind 80 Millionen Euro vorgesehen. Die Jamaika-Spitzen hatten sich gestern zudem auf einen Pflegebonus (40 Millionen Euro) verständigt. Den Kommunen wurden vom Land bereits 50 Millionen Euro zur Kompensation des Ausfalls der Einnahmen durch die Kita-Beiträge zugesagt.

Für die Erweiterung des Corona-Schutzschirms auf 620 Millionen Euro, braucht es die Zustimmung des Landtags.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sagte dazu weiter – (Audio starten – „im Browser anhören“)

Wie Buchholz weiter sagte, können Betriebe mit zehn bis 50 Mitarbeitern demnächst Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro beantragen. «Wir haben bereits beim Start unseres Soforthilfe-Programms für Kleinbetriebe vor über einer Woche gesagt, dass wir uns genau anschauen, wo wir noch Härten abfedern und Lücken schließen müssen. Und es hat sich gezeigt, dass viele Mittelständler nicht so leicht an Darlehen herankommen, wie wir uns das vorgestellt haben», sagte Buchholz. Zudem werde mit dem jetzigen Landes-Zusatzprogramm vermieden, dass schleswig-holsteinische Unternehmen Wettbewerbsnachteile gegenüber Firmen in Nachbarländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen haben.

bu_gueBuchholz und auch Ministerpräsident Daniel Günther baten die Betriebsinhaber und Selbständigen allerdings noch um einige Tage Geduld: «Wir werden einige Tage benötigen, um zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein parallel zum laufenden Bundesprogramm einen Antrags- und Abwicklungsmodus zu entwickeln. Wir hoffen, dass wir in der Woche nach Ostern die Antragsformulare online bereitstellen können.»

Auf keinen Fall, so Buchholz, sollten Inhaber von Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern jetzt das Online-Formular für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern benutzen. „Das würde die bereits gut angelaufenen Auszahlungen für Kleinbetriebe aus dem Soforthilfe-Bundesprogramm erheblich ausbremsen – das darf nicht passieren.“

Weitere Zuschussprogramme:

Rund 80 Millionen Euro sind vorgesehen für Zuschussprogramme für Kultureinrichtungen, Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie Einrichtungen des Natur- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung, Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen, Sport sowie Digitalisierungsprojekte, davon:

  • 28 Millionen Euro für Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen
  • 20 Millionen Euro für einen Härtefallfonds (Für Härtefälle in allen Bereichen)
  • 12,5 Millionen Euro für den Sportbereich
  • 10 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte
  • 5 Millionen Euro für Natur- und Umweltschutz
  • 4 Millionen Euro zur Stärkung von Familienbildungsstätten sowie für einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere von Obdachlosen und Tafeln
  • 000 Euro für die Aufstockung des Darlehensfonds des Studentenwerks

Pflegebonus:

Die Spitzen der Jamaika-Koalition haben sich darauf verständigt, dass alle 20.000 Pflegekräfte im Land einen Pflegebonus von einmalig 1500 Euro erhalten sollen. Die Auszahlung ist geknüpft an die Bedingung der Steuerfreiheit. Diese hat der Bund heute auf den Weg gebracht. Geprüft wird, ob der Bund die Kosten für den Pflegebonus übernimmt, bzw. sich daran beteiligt. Sollte dies scheitern, übernimmt das Land die Kosten. Dafür sind 40 Millionen Euro vorgesehen.

 

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