
Angesichts der jüngsten Betrugsfälle in den Nachbarländern mahnen Finanzministerin Monika Heinold und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz erneut zu Wachsamkeit und Gewissenhaftigkeit bei den Corona-Soforthilfen. So seien etwa nur Unternehmen antragsberechtigt, deren Betriebsgröße unter 50 Mitarbeitern liege. Verbundene Unternehmen, die mehrere Betriebe umfassen, gelten als Gruppen und dürfen die Soforthilfen nicht beantragen. Auch müssten fälschlich beantragte oder zu viel gezahlte Soforthilfen bis Ende 2020 zurückgezahlt werden.
Das Land habe genügend Gelder bereitgestellt, um allen Antragstellern helfen zu können. Niemand brauche Sorge zu haben, dass die Fördertöpfe leer sind, bevor über seinen Antrag entschieden ist, betonten die Minister. Auch habe es bislang glücklicherweise keine größeren Betrugsversuche von Cyber-Kriminellen gegeben. Video starten.
Unterdessen sind bislang über 56.000 Soforthilfe-Anträge von Kleinbetrieben (bis zu 10 Beschäftigten) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingegangen. Davon sind knapp über 20.000 ausgezahlt – mit einem Gesamtvolumen von knapp 163 Millionen Euro – und 22.000 Anträge noch in Arbeit. Über 12.000 Anträge wurden unvollständig gestellt oder sind aus anderen Gründen nicht förderfähig. Die Antragsteller werden in diesen Fällen benachrichtigt.
Aus dem seit Dienstag angebotenen Soforthilfe-Programm des Landes für Betriebe mit zehn bis zu 50 Beschäftigten sind mittlerweile knapp 600 von 1000 Anträgen bewilligt und knapp 14, 7 Millionen Euro ausgezahlt.
Das für die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe speziell aufgelegte Darlehensprogramm „Mittelstandssicherungs-Fonds“ wurd inzwischen knapp 550 Mal in Anspruch genommen – mit einem Kredit-Gesamtvolumen von 81 Millionen Euro.