
Die Überbrückungshilfe des Bundes geht in die Verlängerung. Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz am Wochenende nach Gesprächen seines Hauses mit dem Bundeswirtschaftsministerium sagte, umfasse die zweite Phase der Überbrückungshilfe die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Anträge für die zweite Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Es handele sich dabei formell um ein neues Antragsverfahren, sagte ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Wichtig: Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. «Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen», sagte Buchholz. Er erinnerte daran, dass mit Stand Ende letzter Woche knapp 16 Millionen Euro Überbrückungshilfen an schleswig-holsteinische Unternehmen ausgezahlt wurden.
Hier ein Gesamtüberblick über die bislang in Schleswig-Holstein gewährten Corona-Hilfen:
