
In Schleswig-Holstein sind heute die ersten Bundesgelder aus der sogenannten Überbrückungshilfe II bewilligt und ausgezahlt worden. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz zeigte sich entsprechend erleichtert: „Nachdem die EU-Kommission erst am Freitag vergangener Woche das neue wettbewerbsrechtliche Fundament für die Zuschüsse an die unter Corona-Einschränkungen leidenden Betriebe gelegt hatte, schlägt sich die versprochene Fortsetzung der Hilfen nun auch endlich auf den Geschäftskonten nieder.“ Die ersten der bereits eingegangenen 705 Anträge seien bereits bewilligt und zur Auszahlung angewiesen worden.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Sie setzt damit die von Juni bis August gewährte Überbrückungshilfe I fort. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler erhalten bis zu 50.000 Euro monatlich an nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Maßstab für die Hilfe sind die Umsätze in den Monaten September bis Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Anträge für die Überbrückungshilfe II können noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.

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Nach den Worten von Buchholz arbeiten aktuell zahlreiche Mitarbeiter aus allen Bereichen der Landesverwaltung daran, die Anträge schnellstens zu bewilligen. „Für diese breite Unterstützung danke ich allen Beteiligten im Namen der gesamten Landesregierung“, sagte Buchholz. Erst am vergangenen Donnerstag hatte sich auch der Landtag von Schleswig-Holstein mit den Corona-Hilfen für die Wirtschaft befasst.
Der Minister erinnerte daran, dass die Überbrückungshilfe II ausschließlich durch Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer-Kanzleien sowie vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte gestellt werden kann. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.
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Parallel dazu arbeitet die Bundesregierung auf Drängen verschiedener Länder – darunter Schleswig-Holstein – an der Konkretisierung der sogenannten Novemberhilfe, mit denen unter anderem auch mittelbar vom November-Lockdown betroffenen Unternehmen geholfen werden kann. Für die Novemberhilfe wird eine Antragsstellung in Kürze ebenfalls möglich werden.