Ab Mittwoch fährt das Land erneut herunter – Aufgestockte Hilfen für die Wirtschaft

Die Landesregierung hat die geplante Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden, wie Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) betonte. Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt bis einschließlich 10. Januar.

Ein Kernpunkt sind die Kontaktbeschränkungen. Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt. Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die nicht für den Alltag notwendigen Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zu schließen, können aber wie alle Einzelhandelsgeschäfte Abhol- und Lieferservices anbieten – unter anderem online über „Click & Collect). Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich. Schließen müssen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sprach von einer «harten», zugleich aber «unvermeidbaren Entscheidung» und begrüßte die nochmals aufgestockten Finanzhilfen des Bundes. «Ich glaube, dass insbesondere die Anhebung des Maximal-Fixkostenzuschusses auf bis zu einer halben Million Euro die Not der geschlossenen und zu schließenden Betriebe so lindert, dass Firmen über die Lockdown-Phase bis Januar hinwegkommen. Das ersetzt natürlich nicht das diesjährige Weihnachtsgeschäft», sagte er.

Weiter sagte der Minister im Gespräch mit Journalisten – Audio starten

Hintergrund: Für die von den heutigen Schließungs-Entscheidungen erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die vom Bund ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende so genannte «Überbrückungshilfe III» entsprechend angepasst und nochmals verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Die verbesserte Hilfe sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Erstattungsfähig sind insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019. Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet, bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent 60 Prozent und bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent insgesamt 90 Prozent der Fixkosten.

Buchholz: «Ich glaube, dass diese Art der Hilfe so auskömmlich ist, dass niemand im Einzelhandel die kommenden Wochen schlecht schlafen muss.» Zugleich erinnerte der Minister den Rat des Präsidenten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Gabriel Felbermayer. Im Experten-Beirat der Landesregierung hatte der Top-Ökonom dazu geraten genau jetzt einen harten Schnitt zu machen, weil dies nicht zuletzt auch die Chancen auf eine rasche Erholung der schleswig-holsteinischen sowie der gesamten deutschen Volkswirtschaft erhöhe.

Zusätzlich antragsberechtigt für den Zeitraum der Schließungsanordnungen sind neuerdings:Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, und zwar:

  • Unternehmen, die im neuen Jahr weiter von den am 28. Oktober bzw. den jetzt neu vereinbarten Schließungen betroffen sind und
  • diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben

Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätzlich geschlossen werden. Anträge können absehbar allerdings rückwirkend erst ab Februar gestellt bzw. bearbeitet werden.

Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst sowohl die direkt geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen Unternehmen mit einem sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen (indirekt Betroffene). Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat. Es sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) ermöglicht werden.

2 Kommentare zu „Ab Mittwoch fährt das Land erneut herunter – Aufgestockte Hilfen für die Wirtschaft“

  1. Werden die privaten Vermieter von Ferienwohnungen auch eine Hilfe für den Ausfall der Mieteinnahmen bekommen oder müssen wir dann Grundsicherung beantragen?

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