
Die Hürden zur Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen, Geflüchteten und Geringqualifizierten sollen deutlich gesenkt werden. Mit einem entsprechenden Vorstoß zur Optimierung des Hartz-IV-Systems setzte sich heute (2. Dezember) Schleswig-Holstein einstimmig bei der 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz durch. „Mit unserem Vorschlag bieten wir diesen Menschen Anreize, hochwertige Qualifizierungsangebote zu nutzen statt lediglich als Un- oder Angelernter vermittelt werden zu können“, sagte Arbeits-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs. „Damit werden vor allem die Chancen für Langzeitarbeitslose und gering qualifizierte Menschen steigen, wieder einen Weg in den Arbeitsmarkt zu finden.“ Zugleich liege darin auch eine riesige Chance, die Fachkräftelücke zu verkleinern.
Wie Rohlfs weiter sagte, sei vor allem der so genannte Vermittlungsvorrang in der aktuellen Sozialgesetzgebung nicht mehr zeitgemäß. Die von Schleswig-Holstein eingebrachte Neuformulierung stelle dagegen klar, dass Leistungen, die für eine dauerhafte und existenzsichernde Eingliederung in Arbeit erforderlich sind, künftig Vorrang vor einer kurzfristigen Job-Vermittlung haben.

Weiter sagte der Staatssekretär – Audio starten, Pfeil klicken:
Auch das so genannte Verkürzungserfordernis bei Umschulungen auf zwei Drittel der sonst üblichen Ausbildungszeit solle abgeschafft werden. Rohlfs: „Für die meisten lernentwöhnten Erwachsenen ist eine Umschulung in verkürzter Zeit eine unüberwindbare Hürde.“ Ihnen solle deshalb eine Umschulung in der vollen Ausbildungszeit ermöglicht werden. Ebenfalls die Zustimmung von den Arbeits- und Sozialministerinnen und -ministern der Länder fand ein Vorschlag aus Schleswig-Holstein, die Lücken im Sprachfördersystem für Geflüchtete zu schließen.
Als erfreulich bezeichnete es Rohlfs, dass sich die bereits im Vorfeld der Ministerkonferenz diskutierten Vorschläge nahezu vollständig im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und GRÜNEN auf Bundesebene wiederfinden.