Madsen erfreut: 1000. Antrag auf eine Meister-Gründungsprämie

Im täglichen Bemühen um erfolgreiche Unternehmensgründungen feiern wir zusammen mit unserer Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einen runden Erfolg: In dieser Woche wurde der 1000. Antrag für die so genannte Meistergründungsprämie eingereicht. „Das zeigt, dass wir mit diesem Instrument nach wir vor auf dem richtigen Kurs liegen“, sagt Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen. Seit dem Start des Programms im Juni 2019 seien Handwerksmeisterinnen und -meister auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt und gefördert worden. „Dieser Erfolg zeigt also nicht nur die Wirksamkeit und den Wert des Meistergründungsprogramms, sondern auch das wachsende Interesse und Engagement unserer Handwerksmeisterinnen und -meister in Schleswig-Holstein, ihre unternehmerischen Träume und Ziele zu verwirklichen“, so der Minister.

Meister der „ersten Stunde“: Aurèle Uter

Als einer der ersten Antragsteller 2019 hatte Konditormeister Aurèle Uter aus Lübeck die Meistergründungsprämie beantragt und mit dieser Förderung die UTER Konditoreibar in der Fleischhauerstraße 62 eröffnet. Das Café Uter ist stylish und ein bisschen anders – auch, was das kulinarische Angebot angeht, eine echte Erfolgsgeschichte.

Das Konzept kam bei den Kunden so gut an, dass innerhalb von drei Jahren fünf Vollzeitarbeitsplätze, zwei Ausbildungsplätze und fünf Anstellungen für geringfügig Beschäftigte geschaffen wurden und so die 2. Stufe der Meistergründungsprämie „Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung“ beantragt und ausgezahlt werden konnte.

Eckpunkte des Programms:

Basisförderung: Die Meistergründungsprämie unterstützt erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk mit 7.500 Euro.

Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderung: Ein zusätzlicher Zuschuss von 2.500 Euro wird gewährt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Gründung oder Übernahme ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens 12 Monate besetzt wurde.

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