Kanaltunnel: Ab Mitte Mai wird geblitzt – LBV.SH legt 4-Stufen-Plan gegen Stau vor

Ständige Staus durch Höhenkontrollen vor dem Rendsburger Kanaltunnel legen seit Monaten bei Pendlern die Nerven blank. Dabei handelt es sich zu 90 Prozent um „Fehlalarme“. Oft zurren die Fahrer die Planen ihrer Lkw nicht richtig fest und sind dann auch nicht selten noch zu schnell. LBV.SH und Kreis greifen nun erstmals mit Blitzern durch – und legen einen Vier-Stufen-Plan zur Stau-Vermeidung vor. Auch die Speditionen sollen ihre Fahrer stärker ins Gebet nehmen.

Im Kampf gegen die Höhenkontrollen-Staus rund um den Rendsburger Kanaltunnel fährt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) mit Rückendeckung der Kreisverwaltung jetzt schärferes Geschütz auf: Mitte Mai werden vor den Zufahrten Blitzer aufgestellt. Sie sollen überwachen und ahnden, ob Lkw über 7,5 Tonnen tatsächlich mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h in die Röhren einfahren.

«Wir haben festgestellt, dass rund 90 Prozent der Lastwagen, die Höhenkontrollen und damit Staus ausgelöst haben, gar nicht die vorgeschriebene Maximalhöhe von 4,20 Meter überschreiten müssten», sagt LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach. Das Problem seien vielmehr in den meisten Fällen unzureichend befestigte Planen, die dann ins Flattern geraten oder nicht abgesenkte Auflieger und im Tunnel Alarm auslösen. «Wir erhoffen uns davon bereits eine deutliche Verbesserung der Situation», so Quirmbach. Sollte sich das nicht als wirkungsvoll erweisen, werde auch über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für LkW auf 50 km/h nachgedacht. Der LBV.SH-Chef stellte seine Strategie heute in Westerrönfeld zusammen mit Experten und Gutachtern vor. Bei dem Ortstermin am Tunnel waren unter anderem Vertreter der regionalen Wirtschaft, der Polizei und des Logistik-Gewerbes.

Zu dem Vier-Stufen-Plan sagte Quirmbach heute in Westerrönfeld im Gespräch mit Journalisten – Audio starten

Wie Quirmbach und seine Tunnel-Fachleute Guntram Kunft, Simon Kempf sowie der Telematik-Experte Roland von Unruh (SSP Consult) erläuterten, soll neben telematischen Lösungen ein Gutachten klären, ob bei der maximalen Durchfahrthöhe im Tunnel doch noch Luft nach oben ist. Hintergrund: Aus ungeklärter Ursache war die Warnschwelle für die Höhenkontrolle nach der Sanierung des Tunnels durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) offenbar schon vor mehr als einem Jahr um einige Zentimeter nach oben gerutscht. Dadurch gab es zwar kaum Höhenalarme, aber es kam immer wieder zu kleinen Aufprall-Schäden durch zu hohe Fahrzeuge.

Ein Gutachten soll zudem nun klären, ob verbaute Komponenten wie Lampen, Lautsprecher oder Videokameras im Tunnel besser platziert oder durch flachere Komponenten ersetzt werden können. Quirmbach: «Das ist nicht trivial, weil wir stets die Sicherheit im Blick behalten müssen. Aber sollte sich das als lohnend erweisen – also das Einstellen der Höhenkontrolle auf eine Höhe größer 4,20 Meter erlauben – ist davon auszugehen, dass die häufigen Auslösungen weiter reduziert werden könnten. Gleichzeitig würde das aber auch bedeuten, dass die Tunnelröhren nacheinander für die auszuführenden Arbeiten für längere Zeit wieder gesperrt werden müssten.»

Innerhalb der Röhren soll untersucht werden, ob durch flachere Leuchttechnik oder andere Komponenten noch etwas mehr „Luft nach oben“ ist

Neben den Blitzgeräten und möglichen Optimierungen der Komponenten an der Tunnel-Decke konzipiert der LBV.SH als Hauptentlastung derzeit eine zweistufige telematische Lösung. Sie soll im ersten Quartal kommenden Jahres eine erste deutliche Erleichterung schaffen. Nach den Worten von Roland von Unruh wird eine Neu-Programmierung der Tunnel-Überwachungssoftware dazu führen, dass künftig nur noch diejenige Straße vorübergehend gesperrt werden muss, auf der der betroffene LKW die Höhenkontrolle ausgelöst hat. Momentan ist es anders: Löst ein aus Kiel kommender Lastwagen auf der B 202 in Höhe des NORLA-Geländes die Höhenkontrolle aus, wird zunächst auch der Verkehr aus Richtung Jevenstedt (B 77) vor der Röhre gestoppt.

Erst nach einem Polizeieinsatz von 20 bis 30 Minuten kann die Verkehrsinformationszentrale auch den Verkehr auf der eigentlich gar nicht betroffenen Zufahrt wieder freigeben. In einem zweiten Schritt soll dann nur noch die Fahrspur, auf der der LKW die Höhenkontrolle ausgelöst hat, gesperrt werden. Die Ausschreibungen für die Software-Neuerung sind auf dem Weg. «Auch diese Aufgabe ist nicht einfach, weil es nur einen Anbieter gibt und die Umprogrammierung erhebliche Sicherheitsvorkehrungen benötigt», so Quirmbach.

Die Betriebszentrale des Rendsburger Kanaltunnels – seit einem Jahr in der Regie des LBV.SH, hier mit Verkehrs-Staatssekretär Tobias von der Heide (rechts)

In der vierten Stufe soll ein besseres Verkehrsinformationssystem aufgebaut werden – auch hier ist die Ausschreibung bereits erfolgt. Dies soll eine direkte und nutzerorientierte Information über den Sperrstatus des Tunnels sowie ergänzende Informationen über aktuelle Wartezeiten oder mögliche Ausweichrouten für Fahrzeuge über vier Meter Höhe anzeigen. Zudem soll im Frühjahr 2026 – zunächst als Pilotversuch – wieder eine sogenannte Vorhöhenkontrolle in Betrieb genommen werden. Im Gegensatz zu einem ähnlichen System, das bereits anderthalb Jahre getestet wurde, sollen diesmal die Kennzeichen der Lkw erfasst und die Fahrer der zu hohen Fahrzeuge mit Warntafeln direkt angesprochen und umgeleitet werden.

Die ursprüngliche Idee von Rendsburgs Landrat Oliver Schwemer, vor dem Tunnel so genannte Exit-Flächen für zu hohe Lkw einzurichten, wurde von den Fachleuten inzwischen als unpraktikabel verworfen. Es habe sich bei eingehender Untersuchung herausgestellt, dass hier kein Zeitgewinn und damit eine staureduzierende Wirkung herauszuholen sei.

Quirmbach machte mit Blick auf die Kritik aus der Region – vor allem aus der Wirtschaft – noch einmal deutlich: «Bei allem Verständnis für den Unmut aller Betroffenen im Stau, wir dürfen Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Die Höhenkontrolle wird von LKW ausgelöst, die den Tunnel mit ihrer Höhe nicht befahren dürfen. Egal, was dies im Einzelnen am LKW verursacht. Wir haben diverse bereits angefahrene Geräte im Tunnel entdeckt. Und niemand im Kfz dahinter möchte zu Schaden kommen, weil das Fahrzeug vor einem Teile der Betriebstechnik von der Decke holt.»

Vor diesem Hintergrund werden vom Land auch aktuell Gespräche mit Verbänden – wie etwa dem Unternehmensverband Logistik – geführt, um auch die Speditionen stärker dazu zu bewegen, ihre Fahrer auf die Verantwortung für die Höhe ihrer Fahrzeuge hinzuweisen und aufzuklären.

Hier die gesamte Vorstellung der Strategie als Stream-Mitschnitt:

Und hier weitere vertiefte Fragen und Antworten zum Thema Stau-Abbau im Kanaltunnel Rendsburg:

Aufgrund der einzuhaltenden „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“ haben sich die lichten Höhen im Tunnel nach der grundhaften Erneuerung nicht nur durch die baulichen Maßnahmen, sondern auch durch zusätzliche Ausstattungselemente reduziert. Das Auslösen der Höhenkontrolle erfolgt bei 4,20 Meter, die lichte Höhe im Tunnel beträgt an der niedrigsten Stelle 4,27 Meter. Nach StVO beträgt die zulässige Fahrzeughöhe generell 4,00 Meter (nicht nur im Rendsburger Kanaltunnel). Das häufige Auslösen der Höhenkontrolle durch zu hohe oder zu hoch beladene Fahrzeuge führt zu Verkehrsbehinderungen und Staus. Eine weitere Optimierung der Höhenkontrolle wird aus Gründen des Verkehrsflusses als notwendig angesehen. Im Weiteren geht es auch darum, den Personaleinsatz der Polizei zu reduzieren.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) hat sich im Herbst 2023 mit den „Exit“-Flächen beschäftigt und die planerische Bearbeitung der vorhandenen Möglichkeiten gestartet. Dabei wurde deutlich, dass aufgrund der Anordnung der Lichtsignalanlagen / Schrankenanlagen teilweise eine Ausleitung auf die vorgeschlagenen Exit-Flächen nur möglich wäre, wenn die Fahrzeuge rückwärts – gegen den Stau – auf die Flächen geleitet würden. Bei einer solchen Lösung würde sich die Freigabe des Tunnels allenfalls verzögern.

Vor diesem Hintergrund wurden weitere Varianten der Exit-Flächen entwickelt, die eine Rückverlegung von vorhandenen Lichtsignalanlagen / Schrankenanlagen vorsehen. Damit könnten die zu kontrollierenden Fahrzeuge vorwärts in die Exit-Flächen geleitet werden. Anschließende verkehrstechnische Berechnungen haben jedoch ergeben, dass die dazu erforderliche Verkürzung der Abstände zwischen Höhenkontrolle und Lichtsignalanlage / Schrankenanlage eine deutliche Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, je nach örtlicher Situation, auf etwa 30 km/h erfordern würde.

Exit-Flächen in der untersuchten Variante würden die Dauer der Sperrung durch die Auslösungen der Höhenkontrolle nicht verändern, da sich die Kontrollzeiten der Polizei und der Zeitbedarf für die Ausleitung kaum unterscheiden würden. Eher ist durch die örtlichen Gegebenheiten davon auszugehen, dass der Zeitbedarf für die Ausleitung steigt.

Der LBV.SH hat zum einen den Umbau der Zulaufstrecken NOK/B 77 zur Verbesserung des Verkehrsflusses unter Berücksichtigung von Aufstellflächen betrachtet und zum anderen die telematischen Rahmenbedingungen für Anpassungsmaßnahmen geprüft. In Gesprächen mit den Kommunen (Stadt Rendsburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde) und der Polizei wurden die Maßnahmen erörtert. Im Ergebnis bestand Einigkeit darüber, dass die beiden Optimierungsstufen der Höhenkontrolle so schnell wie möglich umgesetzt werden sollen.

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im und um den Rendsburger Kanaltunnel wird die Höhenkontrolle in zwei aufeinander aufbauenden Stufen optimiert. Zunächst soll dabei eine Anpassung der Schaltung der vorhandenen Schranken und Ampelanlagen so erfolgen, dass die nach Auslösung der Höhenkontrolle erfolgte Sperrung einer Tunnelröhre (Ost oder West) so schnell wie möglich nur auf die betroffene Zufahrt reduziert wird. D.h. es soll frühzeitig die Tunnelzufahrt wieder freigegeben werden, die nicht von dem auslösenden Fahrzeug betroffen ist.

Für die zweite Stufe der Optimierung soll die nicht von dem auslösenden Fahrzeug betroffene Fahrbahn erst gar nicht gesperrt werden. Fazit: Beide Ansätze zielen auf eine individuelle, im Gesamtkonzept abgestimmte Sperrung und Freigabe einzelner Tunnelzufahrten ab und erzielen ihre stauvermeidende Wirkung ohne den Aufbau von Aufstellflächen.

Im Weiteren findet eine bewertende Berücksichtigung von informationsverbessernden Maßnahmen statt. Das Aufstellen von zusätzlichen Schildern/Hinweistafeln, eine mehrsprachige direkte und nutzerorientierte Information über den Sperrstatus des NOK-Tunnel sowie ergänzende, weiträumig ausgelegte telematische Lösungsansätze werden konzeptionell erarbeitet.

Das Hauptkriterium stellt die Wirksamkeit einer Maßnahme in Hinblick auf die Stauvermeidung und schnelle Stauauflösung infolge einer Auslösung der Höhenkontrolle am Tunnel NOK-B 77 dar. Mit den beschriebenen Optimierungsstufen 1 und 2 wird die Zielsetzung einer kurzfristigen Verbesserung bei Beibehaltung eines eventuell notwendigen Anpassungsspielraums ermöglicht. Die Evaluierung der erzielten Teilziele und die systematische Aufarbeitung derzeitiger Probleme in Form der Erstellung eines Gesamtkonzeptes spielen dabei eine wichtige Rolle.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) forciert die Stufen 1 und 2 der Optimierung der Höhenkontrolle. Nach derzeitigem Stand erfolgt die Inbetriebnahme der ersten Stufe im ersten Quartal 2025. Mit einer Inbetriebnahme der Stufe 2 ist im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen.

Der Rendsburger Kanaltunnel NOK-B 77 stellt durch die vorhandene lichte Höhe von 4,27 Metern an der niedrigsten Stelle, den vorhandenen Platzverhältnissen und der Fahrstreifensituation in der Zufahrt (einstreifig in den Rampen, kein „LKW-Streifen“ auf der B 77) sowie den Mangel an Alternativrouten eine Besonderheit dar. Dies hat sich in den Gesprächen des LBV.SH mit anderen Straßenbauverwaltungen, der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und im Austausch mit erfahrenen Ingenieurbüros bestätigt. Doch auch wenn kein beispielhaftes System oder Vorgehen in den genannten Gesprächen identifiziert werden konnte, welches direkt auf den Rendsburger Kanaltunnel übertragbar ist, lässt der LBV.SH die gewonnenen Erkenntnisse in die erläuterte Vorgehensweise einfließen.

Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen am Kanaltunnel Rendsburg wird auch die Datengrundlage der Verkehrszahlen verbessert. Der Einsatz einer Videotechnologie für permanente Erfassung (Zählung und Differenzierung des Verkehrs) stellt in diesem Zusammenhang einen Prüfungspunkt dar. Die derzeit aufgebauten Geräte dienen einem entsprechenden Testaufbau. Es handelt sich um Geräte, die datenschutzkonform eine Statistik des Verkehrsablaufes (Darstellung der Fahrzeugmenge und Fahrzeugart/Verkehrszusammensetzung) liefern.

Die Zählkameras haben nichts mit dem im Tunnel bereits verbauten Kamerasystem der betrieblichen Überwachung zu tun. Die Verbesserung der Information über den Verkehrsfluss am Tunnel stellt ebenfalls einen Bestandteil laufender Arbeiten dar. Ob die erwähnten Zählkameras einen direkten Beitrag hierzu haben werden, hängt vom technischen Systemaufbau, Datenaufbereitung und – zurverfügungstellung ab. Die auf dem Markt verfügbare Vielfalt der Systeme wird auch vor diesem Hintergrund analysiert. Im Ergebnis sollen Verkehrsteilnehmende schnellstmöglich über den aktuellen Verkehrszustand am Tunnel informiert werden.

Der Ansatz, mit der Schaffung eines „LKW-Fahrstreifens“ keine Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) infolge einer Höhenkontrollauslösung zu haben, führt am NOK-Tunnel leider nicht zum Erfolg. Primär ist dies auf die Einstreifigkeit in den Zufahrten und die sehr nah beieinanderliegenden Einfahrten auf die B 77 unmittelbar vor dem Tunnelbauwerk (aus Westerrönfeld im Süden und aus Rendsburg im Norden) zurückzuführen. Im Ergebnis stellt sich die Situation am Rendsburger Kanaltunnel so dar, dass ein für diesen Ansatz notwendiges „Bündeln“ des Schwerverkehrs im Vorlauf des Tunnels auf einen sogenannten LKW-Fahrstreifen und ein Sperren oder Ableiten dieses Fahrstreifens sich nicht realisieren lässt.

Ein generelles LKW-Verbot lässt sich nicht rechtfertigen. Der StVZO-konforme ordnungsgemäß geladene LKW (Höhe 4 Meter) stellt keine Gefahr für das sichere Passieren des Tunnels dar. Es fehlt damit an einer Anordnungsvoraussetzung nach § 45 StVO. Zumindest würde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung schon an der Geeignetheit der Maßnahme scheitern. Ungeachtet der rechtlichen Aspekte ist der Wirtschaftraum Rendsburg auf eine Tunnelquerung für den Schwerverkehr angewiesen. Weiter stellt das Bauwerk die derzeit einzig vertretbare Alternativroute zur Rader Hochbrücke dar.

Das Auslösen der Höhenkontrolle führt zu Verkehrsbehinderungen und Staus, die durch Fahrzeuge mit einer gemessenen Fahrzeughöhe von über 4,20 Meter ausgelöst werden. 90 Prozent dieser Fahrzeuge werden von den Fahrern bis zum Eintreffen der Polizei auf eine Höhe kleiner 4,20 Meter gebracht und können dadurch den Tunnel anschließend passieren. Damit ist festzustellen, dass sich 90 Prozent der Auslösungen allein durch die Sicherstellung der StVZO-Konformität vor Fahrtantritt sich nicht ereignet hätten.

Die Anzahl der Auslösungen der Höhenkontrolle ist durch diverse Faktoren in den letzten Wochen gestiegen. Bauarbeiten auf der A 7 unter anderem auf der Rader Hochbrücke führen zu deutlich mehr Verkehr durch den Tunnel, Schneeereignisse haben zusätzlich zu diversen Auslösungen geführt. Außerdem wurde bei der regelmäßigen Wartung festgestellt, dass die Höhenkontrolle im Norden falsch eingestellt war, mit der Folge diverser Schäden in der Weströhre. Die beiden Höhenkontrollen auf der B 77 in Fahrtrichtung Nord und Süd, lösen nach der Justierung auf 4,20 Meter nahezu gleich häufig aus. Im Durchschnitt liegt im Betrachtungszeitraum liegt die Häufigkeit der Auslösungen der Höhenkontrolle über die vier Messquerschnitte im vergangenen Jahr bei rund achtmal pro Woche. Dies stellt alle Auslösungen, sprich inklusive der 90 Prozent vermeidbaren dar.

In der Frage ob der Verkehrsraum zusätzlich zu den bereits vom WSV ergriffenen Maßnahmen weiter optimiert werden kann, soll ein Gutachten Sicherheit bringen. Zu klären ist, ob und zu welchen Kosten die verbauten Komponenten besser platziert oder durch Komponenten mit geringeren Abmessungen ersetzt werden können. Sofern diese Prüfung ausschließlich eine Maßnahme „größeren“ Umfangs (Austausch aller Komponenten o.ä.) als wirksam herausstellen sollte, so ist davon auszugehen, dass die Tunnelröhren nacheinander für die auszuführenden Arbeiten für längere Zeit wieder gesperrt werden müssten. 

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