A 20: Nach Bad Segeberg geht’s nun auch zwischen Glückstadt und der A 23 voran

Nach dem Baurecht rund um Bad Segeberg ist für die Autobahn A 20 nun auch im Kreis Steinburg ein weiterer Meilenstein erreicht: Das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) übergab heute in Kiel den Planfeststellungsbeschluss für das 15,3 Kilometer lange Teilstück zwischen Glückstadt an der Elbe und der A 23 an die Projektgesellschaft DEGES.

Anfang März soll der rund 800 Seiten umfassende Beschluss öffentlich ausgelegt werden. „Bis hier die Bagger rollen, wird es also noch ein wenig dauern, aber der heutige Beschluss stellt eine wichtige Weiche für die Durchbindung der A 20 nach Niedersachsen und schafft die Voraussetzung dafür, dass die Elbtunnel-Verkehre in Zukunft auch rasch die A 23 erreichen“, sagte Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen.

Madsen erinnerte daran, dass für den geplanten A-20-Elbtunnel bereits seit drei Jahren Baurecht vorliege. Doch trotz des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses könne mit dem Bohren unter der Elbe erst dann begonnen werden, wenn neben dem Abschnitt zwischen Glückstadt und der A 23 auch das Kreuz Kehdingen in Niedersachsen unanfechtbar genehmigt sei. Carsten Butenschön, Direktor der Niederlassung Nord der Autobahn GmbH, bestätigte die positive Entwicklung auch in Niedersachsen. „Für das Kreuz Kehdingen laufen Gespräche und für den Bauabschnitt 6 von Elm bis Bremervörde hat das Land Niedersachsen am Jahresanfang den Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht.“

Madsen, DEGES-Bereichsleiterin Steffi Wulke-Eichenberg und APV-Chef Mathias Stahl sagten dazu heute am Rande der Vorstellung des Bauprogramms 2026 in Kiel:

Nach den Worten der zuständigen DEGES-Bereichsleiterin Steffi Wulke-Eichenberg handelt es sich bei dem Marsch-Abschnitt zwischen Glückstadt und der A 23 um einen der wichtigsten Abschnitte der kommenden Küstenautobahn A 20: „Der Abschnitt 7 erfüllt über die Fernwirkung hinaus zusätzlich eine wichtige verkehrliche Wirkung im regionalen Raum Westküste. Das Team um Projektleiter Benedikt Zierke hat großartige Arbeit geleistet und nach sieben Planänderungen im Lauf des Verfahrens Unterlagen vorgelegt, die bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde alle Kriterien für einen sofort vollziehbaren Beschluss erfüllt haben. Wir sind uns sicher, dass diese wichtige Ost-West-Magistrale mit dem heutigen Tag einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung ihrer Umsetzung vorangekommen ist“, so Wulke-Eichenberg.

Madsen während des Pressegesprächs vor den 31 Aktenordnern mit Anhängen und Erläuterungen zum Planfeststellungsbeschluss (Fotos Michael Staudt)

Nach den Worten von APV-Chef Mathias Stahl sei der Planfeststellungsbeschluss sofort vollziehbar. „Das bedeutet theoretisch, dass mit dem Bau sofort begonnen werden könnte, sofern keine dem entgegenstehenden Rechtsmittel eingelegt werden“, sagte Stahl. Geplant sei eine zweiwöchige Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und sämtlicher Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden Anfang März. Stahl: „Über den genauen Zeitraum wird vorab durch entsprechende Bekanntmachungen informiert.“

Im Internet sind die Unterlagen mit Auslegungsbeginn auch einsehbar unter: https://planfeststellung.bob-sh.de/

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