Traditionsschifffahrt: Land und Bund vereinbaren Fortsetzung des Dialogs mit den Skippern
In einem Gespräch zur geplanten Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe haben sich heute Bundesminister Christian Schmidt und Ministerpräsident Daniel Günther auf einen weiteren Dialog verständigt. Vor Verkündung der Verordnung werden sowohl die betroffenen Vereine und Verbände als auch die Küstenländer noch einmal die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen einzubringen. Beide waren sich einig, dass die offenen Punkte substantiell geprüft werden sollten und es schnell Klarheit geben solle.
Schmidt: „Wir setzen uns gemeinsam dafür ein, dass die Traditionsschifffahrt in Deutschland erhalten bleibt. Mein Weg ist hier der Dialog mit den Verbänden und Vereinen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Gemeinsam wollen wir Lösungen erarbeiten, damit die historischen Schiffe sicher für Besatzung und Passagiere bleiben. Wir nehmen uns dafür die Zeit, die notwendig ist.“
Günther: „Ich freue mich, dass wir nach meinem Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister nun keinen starren zeitlichen Rahmen mehr für das Inkrafttreten der neuen Sicherheitsvorschriften haben. Damit besteht die Chance, rechtzeitig vor der nächsten Saison im Frühjahr zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Ziel muss es dabei sein, die Anforderungen an Sicherheit genauso zu berücksichtigen wie die Interessen der Traditionsschifffahrt. Die Schiffe haben für Schleswig-Holstein als Land zwischen zwei Meeren besondere Bedeutung. Dem müssen wir Rechnung tragen, im Interesse aller Küstenländer.“
Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird durch eine Arbeitsgruppe begleitet, die sich erstmals am kommenden Montag, 20. November, trifft. Die Arbeitsgruppe besteht aus Verbänden und Vereinen der Traditionsschifffahrt sowie Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und der Zulassungsbehörde (Dienststelle Schiffssicherheit bei der Berufsgenossenschaft Verkehr mit Sitz in Hamburg).
In der Auftaktsitzung werden die Vertreter des Bundesministeriums unter anderem einen umfangreichen Fragenkatalog des Dachverbandes der deutschen Traditionsschifffahrt GSHW zu den neuen Vorschriften beantworten. Auf der Tagesordnung steht außerdem die Einrichtung einer Ombudsstelle. Diese soll strittige Fragen im Rahmen des Zulassungsverfahrens klären, ohne dass Betroffene den Klageweg beschreiten müssen.
Ein weiteres Thema der Sitzung ist das neue Förderprogramm, mit dem der Bund notwendige Umbauten der historischen Schiffe finanziell unterstützt. Die Details werden gemeinsam mit den betroffenen Verbänden und Vereinen erarbeitet.
Die neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe wird u. a. die Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln festlegen. Grundlage sind die Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU). Dadurch können historische Schiffe in Zukunft ihre Einstufung als „Traditionsschiff“ erhalten und gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsstandards für Passagiere und Besatzung bieten