Nach einem fast zehnstündigen Sitzungs-Marathon hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig soeben die mündliche Anhörung zu den beiden Klagen gegen den vierten Bauabschnitt der Autobahn A 20 beendet. Wie der Vorsitzende Dr. Wolfgang Bier sagte, soll die Entscheidung am 27. November um 10 Uhr verkündet werden.
Neben den beiden Naturschutzverbänden BUND und Nabu, die gemeinsam klagen, hat auch eine Privatperson Einwände gegen den knapp 20 Kilometer langen A-20-Abschnitt zwischen der A 7 und Wittenborn erhoben. Eine weitere Privatperson und die Gemeinde Klein Gladebrügge bei Bad Segeberg hatten ihre Klagen vor dem Verfahren zurückgezogen. Verkehrs-Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP), der am ersten der beiden Verhandlungstermine an dem Verfahren teilgenommen hatte, zeigte sich am Abend weiterhin optimistisch, dass das Land zumindest für ein Teilstück des Abschnitts Baurecht erhalten könnte.
Im Mittelpunkt der zweitägigen Anhörung standen vor allem Fragen des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzes.