Landesregierung baut SH-Wirtschaft Liquiditätsbrücken über die Corona-Krise

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Buchholz mit IB.SH-Chef Erk Westermann-Lammers (rechts) und Holger Zervas von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft

Neben dem medizinischen Vorsorge-Kraftakt rüstet sich die Landesregierung seit Tagen auch für eine umfassende Stabilisierung der 123.000 schleswig-holsteinischen Unternehmen. Zusammen mit den Förderbanken IB.SH, der Bürgschaftsbank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft wird Wirtschaftsminister Bernd Buchholz noch heute ein Stabilisierungspaket mit erweiterten Kreditmöglichkeiten und konkreten Ansprechpartnern für den Mittelstand vorstellen.

Finanzministerin Monika Heinold kündigte heute früh zudem steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen an. Anfang kommender Woche werde die Landesregierung einen Erlass unter anderem zur vereinfachten Möglichkeit von Steuerstundungen veröffentlichen. An den Nachweis der Stundungsvoraussetzungen unmittelbar und erheblich betroffener Steuerpflichtiger sollen keine strengen Anforderungen mehr gestellt werden. In der Regel kann in diesen Fällen auch auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

Buchholz sagte zu den Maßnahmen – Audio starten („im Browser anhören“)

Und Ministerin Heinold ergänzte: „Es ist für die Landesregierung selbstverständlich, dass wir unsere Wirtschaft in dieser besonderen Situation schnell und unbürokratisch unterstützen. Dazu werden wir den Erlass veröffentlichen, der für betroffene Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen erleichtert. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.“

 

2 Kommentare zu „Landesregierung baut SH-Wirtschaft Liquiditätsbrücken über die Corona-Krise“

  1. Moin, ich bin Einzelunternehmer als Fotografin. Mir werden virusbedingt momentan alle Aufträge bis Juni abgesagt. Die Steuerstundung ist ein Anfang, aber irgendwovon muss ich leben. Was ist für die vielen Einzelunternehmen, Freiberufler und Künstler geplant? Als Nichtinfizierte ist eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls nach dem Infektionsschutzgesetz ja nicht vorgesehen. Die Einführung eines (ohnehin zum Probelauf beschlossenen) bedingungslosen Grundeinkommens in SH wäre jetzt doch der optimale Zeitpunkt… LG

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