Buchholz und Heinold: Wer bei Sorforthilfen betrügt, handelt kriminell und schäbig

Landtag Kiel
Finanzministerin Heinold mit Wirtschaftsminister Buchholz bei einer Landtagssitzung (Archivbild)

Angesichts dubioser Internetseiten, mit denen sich Cyber-Kriminelle in Nordrhein-Westfalen offenbar Corona-Soforthilfe-Auszahlungen zu erschleichen versuchen, prüft aktuell auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), ob es ähnliche Fälle in unserem Land gibt und hat daher bereits vorsorglich Kontakt zum Landeskriminalamt (LKA) aufgenommen. Dem Dezernat „Cybercrime und Digitale Spuren“ des LKA sind derzeit noch keine angezeigten Fälle in Schleswig-Holstein bekannt. Die Ermittler behalten die Entwicklung der Lage nach Angaben von LKA-Sprecherin Carola Jeschke jedoch im Blick, um schnell reagieren zu können.

In Nordrhein-Westfalen hatten Betreiber von Fake-Seiten mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und offenbar auch selbst betrügerische Anträge gestellt. „Wir werden alles daran setzen, skrupellose Betrüger, die die Corona-Krise und die Not der Antragsteller auszunutzen versuchen, rasch zu identifizieren und ihnen das Handwerk zu legen“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz heute in Kiel.

Zugleich appellierte Buchholz gemeinsam mit Finanzministerin Monika Heinold auch an die Ehrlichkeit der Antragsteller selbst. „Die Fälle in Nordrhein-Westfalen zeigen uns, dass wir auch in diesen schwierigen Zeiten, in denen alles schnell geht, genau hinschauen müssen. Es sind die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger, die wir ausgeben und jeder Euro soll da ankommen, wo er tatsächlich gebraucht wird. Subventionsbetrug ist ein Straftatbestand. Betrüger müssen sich darauf einstellen, dass sie später zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Heinold.

_D0A1873-BearbeitetWeiter sagte Buchholz

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Buchholz erinnerte daran, dass die Bearbeitung von mittlerweile fast 50.000 Sofort-Hilfe-Anträgen eine Herkulesaufgabe sei, die auch viel Solidarität erfordere: „Jeder Euro wird gebraucht, um denen zu helfen, die es wirklich nötig haben, weil sie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Deshalb müssen zu viel gezahlte Soforthilfen auch unaufgefordert zurückgezahlt werden“, so Buchholz. Wenn der größte Arbeitsberg bewältigt ist, werde es zumindest stichprobenartige Prüfungen geben.

Unterdessen sind bei der IB.SH bis zur Stunde 47.000 Anträge auf Soforthilfe eingegangen. Es gab 11.190 Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von rund 92,5 Millionen Euro.

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