Nach dem Komplett-Stopp des Tourismus in der Corona-Krise bringt die Landesregierung erste Lockerungen auf den Weg: Alle Eigentümer von Zweitwohnungen dürfen diese ab dem 4. Mai wieder nutzen – auch auf den Inseln und Halligen. Auch Dauercamping ist ab Montag wieder möglich – und es gibt weitere Lockerungen.

Schleswig-Holstein wird ab dem 4. Mai schrittweise den Tourismus wieder hochfahren, der fast zehn Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes ausmacht. Zweitwohnungs-Besitzer dürfen von Montag an wieder ihre Feriendomizile in Schleswig-Holstein nutzen. Das hatte am späten Dienstagabend die Jamaika-Koalition in Kiel beschlossen, wie Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) heute vor Journalisten erläuterte. «Das gilt auch für die Inseln und Halligen.»
Buchholz sprach von einer «langsamen Wiederbelebung» des Freizeitbereichs. Entscheidend sei aber umso mehr das Verantwortungsbewußtsein der Menschen: «Uns ist bewusst, dass wir mit den Regelungen viel Spielraum lassen und auch manche Unschärfe. Und sicher wird am Ende auch nicht alles kontrollierbar sein – aber wenn jeder darauf achtet, Abstand zu halten, sich und andere zu schützen und nicht zu Menschenansammlungen beizutragen, dann haben wir eine gute Chance, schon bald einen weiteren Schritt zu mehr Tourismus im Land zu gehen.»
Die Besitzer von Zweitwohnungen dürften ihre im selben Hausstand lebenden Partner und Kinder mitnehmen – nicht aber Freunde. Die Besitzer müssen zudem sicherstellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten Covid-19-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können. Auch Dauercamping werde ab kommender Woche wieder erlaubt. Auf den Inseln könne es dabei aber die Einschränkung geben, dass Dauercamper dort einen Zweitwohnsitz haben müssten. Zudem sollen dann die Sportboothäfen an Nord- und Ostsee wieder öffnen dürfen. Mit Ausnahme des 3. Mai wird es zudem vorerst keine weiteren verkaufsoffenen Sonntage geben. Die Bäderregelung, die zahlreichen Urlaubsorten im Land von März bis Oktober die Sonntagsöffnung ermöglicht, bleibe ausgesetzt. «Und wir halten vorerst weiterhin an der Obergrenze von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche fest», so der Wirtschaftsminister weiter.
Zu den Lockerungen sagte Buchholz vor Journalisten weiter
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Mitte März hatte die Landesregierung einen Tourismusstopp verhängt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Darunter fielen auch Zweitwohnungen. Allein in Nordfriesland – unter anderem mit der Insel Sylt und St. Peter Ording – gibt es 14 000 Zweitwohnungen. Vor allem in Hamburg, wo viele Zweitwohnungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz haben, hatte das Verbot, Verärgerung ausgelöst.
Die Menschen hätten sich in vorbildlicher Weise an die notwendigen Corona-Regeln gehalten, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). «Damit hat die Bevölkerung entscheidend dazu beigetragen, dass wir jetzt eine Reihe von Erleichterungen auf den Weg bringen können.» Diesen Weg wolle die Regierung behutsam gehen. Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu reinen Tourismuszwecken bleibe aber auch nach dem 4. Mai grundsätzlich verboten. Buchholz: «Das gilt auch für Freizeitzwecke, ausgenommen davon sind aber Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischer Gärten.»
Ebenfalls ab Montag werden unter Auflagen Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich. Und auch das Besuchsverbot in Pflegeheimen in Schleswig-Holstein wird gelockert: Vom 4. Mai an können Pflegeeinrichtungen von einer weiteren Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen und unter strengen Hygieneanforderungen den Besuch einer Person für maximal zwei Stunden ermöglichen. «Neben dem Erfordernis, gerade alte Menschen in Pflegeheimen zu schützen, müssen diese auch vor Vereinsamung bewahrt werden», sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).
Erlaubt sind im Norden ab kommender Woche auch kontaktarme Sportarten im Freien. Als Beispiele nannte Buchholz Paddeln und Fahrradfahren. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.
Ab dem 11. Mai sollen zudem Spielplätze im nördlichsten Bundesland wieder öffnen. Dafür müssen die Kommunen aber Zugangs- und Hygienekonzepte vorlegen. «Ich weiß, dass viele Eltern händeringend darauf warten», sagte Garg.
Und hier ein Gesamt-Mitschnitt des Presse-Statements:
wichtig wäre es auch, klare Aussagen zu treffen ab wann gemietete Ferienwohnung wieder benutzt werden dürfen. Sowohl für die Vermieter, deren Existenz zum Teil davon abhängt, aber natürlich auch für die Gäste, denen Planungssicherheit gegeben werden muss. Gerade Gäste in Ferienwohnungen tragen ja nicht zu einer Erhöhung des Risikos bei, da sie in der gleichen Weise Abstands- und Hygienestandards einhalten können wie in ihrem originären Wohnsitz. Ebenso kann diese Personengruppe in genau der gleichen Zeit wieder ihren originären Wohnsitz erreichen im Falle einer Quarantäneanordnung.
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Wenn wir an unserem noch im Winterlager stehenden Segelboot arbeiten wollen, wir kommen aus NRW, ist das ja keine touristische Massnahme. Dürfen wir dann mach Lübeck reisen. Würde mich über eine Antwort freuen.
Herzliche Grüße aus Köln.
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Was bedeutet für Dauercamper vollständig selbst versorgen?
Dürfen Sanitärgebäude geöffnet werden?
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Nein, Sie müssen autark sein
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Schönen guten Tag,
wie sieht es mit engen Angehörigen auf den Inseln aus? Mein Lebensgefährte hat Eltern auf Fehmarn.
Viele Grüße
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Wir haben ab dem 31.05.2020 eine Ferienwohnung für 2 Wochen in Hohenfelde gebucht. Kann dieser Urlaub stattfinden? Bitte um Antwort
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Noch unklar
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Wann wird diese neue Regelung schriftlich vorliegen und wo wird sie veröffentlicht?
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Ab Montag bei den Kreisen des Landes
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