Buchholz verlangt mit seinen 15 Länder-Kollegen einen Rettungsschirm für den ÖPNV

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Angesichts massiver Einnahmeausfälle im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) sieht Verkehrsminister Buchholz den Bund in der Pflicht, einen Rettungsschirm für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) finanziell zu unterstützen. Hier müssten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die ganze Bundesregierung Farbe bekennen, sagte Buchholz heute nach einer Telefonschalt-Konferenz der 16 Ressortchefs.

Die Verkehrsminister forderten einstimmig vom Bund einen Rettungsschirm für den ÖPNV. Die Fahrgastzahlen seien um 70 bis 90 Prozent zurückgegangen, hieß es. Allein in diesem Jahr sei mit Verlusten von mindestens fünf Milliarden Euro zu rechnen. Davon erleiden die Unternehmen im ÖPNV in Schleswig-Holstein Verluste in einer Größenordnung von 100 bis 140 Millionen Euro. «Das muss ausgeglichen werden, das ist schon aufgrund der Verkehrsverträge in Schleswig-Holstein erforderlich», sagte Buchholz.

Buchholz sagte nach der Konferenz weiter (Audio starten – «im Browser anhören»)

Durch Kurzarbeit und Homeoffice sei im Land die Zahl der Fahrgäste in Bus und Bahn durch die COVID-19 Pandemie um bis zu 90 Prozent gesunken. Mit der Lockerung der Beschränkungen würden die Fahrgäste jetzt allmählich zwar in den ÖPNV zurückkehren, doch das frühere Fahrgastaufkommen werde erst nach Monaten erwartet. Buchholz weiter: «Für den Rettungsschirm werden Bundesmittel gebraucht. Wenn die Ausgleichszahlungen aus den bisherigen Verkehrsetats kommen müssen, dann fällt die Verkehrswende aus!»

Der Beschluss der Verkehrsminister werde in die nächste Ministerpräsidentenkonferenz getragen. «Wir wollen dass sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin mit der Frage auseinandersetzen.» Es sei schon schwierig, wenn Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit der Frage eines Rettungsschirms für den ÖPNV losmaschiere und vom Bundesfinanzminister abgehalten werde – gleichzeitig aber Scholz es zulasse, das die Deutsche Bahn mit vielen Milliarden unterstützt werde und damit ein einzelnes Unternehmen.

«Diese Form der Wettbewerbsverzerrung ist inakzeptabel», sagte Buchholz.

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