In wenigen Wochen soll mit Überbrückungshilfen von monatlich bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen ein weiterer riesiger Corona-Fallschirm für den deutschen Mittelstand geöffnet werden. Über die Konditionen beraten heute in Berlin die Wirtschafts-Staatssekretäre aller Bundesländer gemeinsam mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums. Für Wirtschaftsminister Bernd Buchholz tritt Staatssekretär Thilo Rohlfs gleich mit einem ganzen Bündel von Änderungsvorschlägen an. Denn: „Das Programm muss wesentlich vereinfacht werden, damit wir es so schnell wie möglich umsetzen können“, sagt Buchholz.
Nach einem Bericht des „Flensburger Tageblatts“ von heute sehen sich offenbar viele Länder damit überfordert, die Auszahlung der ersten Hilfen schon ab Juli zu beginnen. Das Programm sei viel umfangreicher als die bisherigen Soforthilfen. Angeblich rechnet der Bund mit einer Million Anträge bundesweit. „In Schleswig-Holstein wird es auf jeden Fall eine fünfstellige Anzahl von Hilfsanträgen geben“, meinen Buchholz und Rohlfs.
Um die möglichst gering zu halten und sie zügig bearbeiten zu können, sollen die Betriebe nicht monatlich Hilfen anfordern, sondern für ein ganzes Quartal. Zudem soll es nach den Vorstellungen der beiden Nord-Liberalen keine gestaffelte Förderung geben, je nachdem wie stark die Einbußen der Unternehmen sind. „Die Quote der Fixkostenerstattung soll einheitlich bei 70 Prozent ab einem Umsatzeinbruch von 50 Prozent liegen“, schlägt Buchholz vor.
Vor allem aber soll klarer werden, wer überhaupt das Programm in Anspruch nehmen kann. Unter anderem fordern Buchholz und Rohlfs: „Der geforderte Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr als Eintrittskarte in das Förderprogramm muss entfallen.“ Somit sollen auch Unternehmen gefördert werden können, die weniger belastet waren, aber auch solche, die Umsatzeinbußen erst in den Monaten Juni oder Juli haben werden.
Wichtig sei, dass das Programm „Überbrückungshilfe“ gut vorbereitet in Kürze starten könne. Dafür müssten sich Bund und Länder klar und effizient abstimmen. Vor allem aber sieht Buchholz Berlin bei der Finanzierung des Programms in der Pflicht: „Die Abwicklungskosten muss der Bund den Ländern erstatten.“