
Allen Zusagen der Landesregierung zum Trotz: Mit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde kämpft die Insel Fehmarn seit heute vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Erweiterung von behördlichen Zuständigkeiten für den Bereich der Fehmarnbeltquerung.
Hintergrund: Für die Stadt Fehmarn hat die vor knapp zwei Jahren erlassene gesetzliche Bezirkserweiterung zur Folge, dass ihre Freiwillige Feuerwehr bei Bau und Betrieb des Belttunnels in Notfällen ausrücken muss. Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sieht sich im Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Allerdings haben sowohl die jetzige als auch die vorherige Landesregierung den Fehmeranern klar zugesichert, sie von sämtlichen Zusatz-Kosten frei zu halten.
In der mündlichen Verhandlung in Schleswig ließen die Richterinnen und Richter bereits heute durchblicken, dass sie viele von der Stadt Fehmarn vorgetragenen Beschwerdepunkte für unbegründet halten und die Bezirkserweiterung voraussichtlich nicht einkassiert werde. «Bedauerlich ist, dass die Stadt Fehmarn nicht auf einen Vergleichsvorschlag des gerichts eingegangen ist», sagte Rohlfs.
Weiter erklärte der Staatssekretär (Audio starten – Pfeil klicken)

Das Urteil will das Verfassungsgericht am 14. September verkünden.