
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) appelliert an die Unternehmen im Land, sich frühzeitig mit den geplanten Überbrückungshilfen des Bundes auseinanderzusetzen. Derzeit werde auf Bundes- und Länderebene mit Hochdruck an der Ausgestaltung des Programms gearbeitet und er sei zuversichtlich, dass bereits Ende Juli aus dem 25-Milliarden-Programm erste Auszahlungen vorgenommen werden können, sagte Buchholz heute gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich erinnerte er daran, dass im Gegensatz zu den Ende Mai beendeten Soforthilfen die neuen Überbrückungshilfen nur über Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer beantragt werden können.
«Zur Vorbereitung der Anträge sollten sich betroffene Unternehmer also am besten rasch mit ihren Steuerberatern, Wirtschafts- oder Buchprüfer in Verbindung setzen – oder sich auf jeden Fall einen suchen», sagte Buchholz. Denn weil die betroffenen Betriebe bei Antragstellung einen massiven Umsatzrückgang ebenso glaubhaft machen müssen wie eine Prognose der betrieblichen Fixkosten sei eine intensive Vorbereitung und ein rechtzeitiges Beratungsgespräch der sicherste Weg, die Zuschüsse zu erhalten.

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Überbrückungshilfen richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen. Gedacht sind die Hilfen vor allem für die von der Corona-Krise weiterhin besonders hart getroffenen Branchen wie Veranstalter, Gaststätten und Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Buchholz: «Anträge dürfen laut Bundesregierung aber aus allen Wirtschaftsbereichen kommen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihr Umsatz im April und Mai zusammengenommen verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Außerdem dürfen sie Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.»
Wie Buchholz weiter sagte, könnten viele Firmen derzeit kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle perspektivisch nicht wieder reinholen könnten. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Er erneuerte in diesem Zusammenhang seine Kritik an dem kurzen Zeitraum der Überbrückungshilfen: «Ursprünglich waren die Zuschüsse für sieben Monate mit einem Maximal-Volumen von 350.000 Euro statt nun 150.000 Euro angedacht – das hätte deutlich mehr Impulse ausgelöst», sagte Buchholz. Das Land habe sich deshalb entschieden, die jetzigen Hilfen mit einem Härtefall-Fonds in Höhe von 50 Millionen Euro zu flankieren. «Mit diesem Darlehensprogramm wollen wir all diejenigen unterstützen, die nicht ins Raster der Überbrückungshilfen passen, aber ebenfalls unverschuldet vor der Insolvenz stehen.»