
Trotz intensiver Versuche sieht Wirtschaftsminister Bernd Buchholz derzeit keine Möglichkeit für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug in Schleswig-Holstein. «Wir haben mit Kirchen und Gewerkschaften das Gespräch gesucht und alles geprüft, aber bedauerlicherweise lässt das Ladenöffnungszeitengesetz diese anlasslose Öffnung nicht zu», sagte Buchholz heute der Deutschen Presse-Agentur. Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein hatte angeregt, bis Jahresende an jedem ersten Sonntag im Monat die Möglichkeit für verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug zu schaffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den Einzelhandel abzufedern.
Buchholz hält den Vorstoß der Wirtschaft grundsätzlich für sinnvoll. Er habe deshalb in Gesprächen ausgelotet, ob Kirchen wie Gewerkschaften eine entsprechende Gesetzesänderung akzeptieren würden. «Leider konnte keine Lösung für diesen Weg gefunden werden.» Kirchen und Gewerkschaft wären bei einer Gesetzesreform klagebefugt. Der Minister appellierte an die Kommunen, nach Möglichkeit Anlässe für verkaufsoffene Sonntage zu schaffen. «Das könnten kleine Stadtfeste sein, bei denen man beispielsweise – unter Einhaltung aller Hygiene und Abstandsregeln – auch die notleidende Veranwaltungs- oder Schaustellerbranche mit einbezieht.»
Weiter sagte Buchholz

«Nach den Erfahrungen mit der Bäderverordnung und aus rechtlichen Gründen werde ich eine Gesetzesänderung ohne Einvernehmen der möglichen Kläger nicht vorschlagen», sagte Buchholz. Er wolle weder die in Schleswig-Holstein bisher nicht beklagte Sonntagsöffnung durch die zuständigen Behörden aus besonderem Anlass noch die Bäderregelung gefährde