
Schleswig-Holstein setzt den neuen Bußgeldkatalog nach einer Aufforderung des Bundes vorerst aus. Die Straßenverkehrsordnung müsse «aufgrund offensichtlicher Fehlleistung im Gesetzgebungsverfahren» sowieso überarbeitet werden, sagte heute Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) in Berlin am Rande des Bundesrats. «In diesem Zusammenhang halte ich es für geboten, dass man sich die Regelungen dann auch nochmal inhaltlich anschaut.» Denn es mache überhaupt keinen Sinn, die Gerichte zu überfordern.
Der Bund hatte am Donnerstag die Forderung angesichts rechtlicher Unsicherheiten an die Länder gegeben. Mehrere Bundesländer wie das Saarland und Bayern hatten zuvor bereits angekündigt, dass der umstrittene Bußgeldkatalog vorerst nicht mehr angewendet werden solle. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten, vor allem über eine Regelung: Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Das Bundesverkehrsministerium hatte am Vortag mitgeteilt, für die bislang geahndeten Fälle nach den neuen Regeln werde an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet. Es solle schnellstens ein neuer ausgewogener Vorschlag und ein faires Angebot an die Länder für Verkehrssicherheit, aber auch Verhältnismäßigkeit gemacht werden.
Buchholz sagte dazu weiter – Audio starten
Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April, im Zuge einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Kern ging es dabei eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer.