
Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs hat die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das Land zu Recht die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel erweitert hat. Auch die Auflage, dass das Land anstelle von Zusagen eine klare gesetzliche Regelung für einen Ausgleich der Kosten treffen müsse, sei bis zum kommenden Jahr zu leisten und stehe dem Projekt damit nicht im Wege. „Damit haben wir eine wichtige Voraussetzung für den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht erfüllt, der kommende Woche in Leipzig beginnen wird“, sagte Rohlfs heute (14. September) bei der Urteilsverkündung in Schleswig.
Die Stadt Fehmarn hatte eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen eine im März 2019 in Kraft getretene gesetzliche Regelung über die Erweiterung der behördlichen Bezirke eingelegt. Diese hat zur Folge, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird. Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sah sich in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.

Rohlfs sagte im Gespräch mit Journalisten weiter (Audio starten)
Nach der Entscheidung des Gerichts ist die gesetzliche Erweiterung allerdings formell verfassungskonform. Den finanziellen Mehrbelastungsausgleich müsse das Land bis zum 30. September 2021 schaffen. Bis dahin sei das geltende Gesetz anwendbar.

„Dass das Gericht unsere Entscheidung, die Kostenfolge im Vertragswege mit der Stadt zu klären, zwar in der Sache für grundsätzlich ausreichend, jedoch nicht für den formal richtigen Weg hält, akzeptieren wir und werden unsere Hausaufgaben machen“, sagte Rohlfs. Die Landesregierung habe sich für die Vertragsvariante entschieden, weil zum einen noch keine konkrete Kostenschätzung für die Aufgabenübertragung möglich sei und andererseits über einen Vertrag im Gegensatz zu einer abstrakt-generellen gesetzlichen Regelung eine viel detailliertere Vereinbarung hätte getroffen werden können. „Die Notwendigkeit, diese Formalien nun per Gesetz nachzuholen, ändert natürlich nichts an unserer bestehenden Zusage gegenüber der Stadt Fehmarn, die durch die neue Brandschutzverantwortlichkeit im Tunnelbereich entstehenden Mehrkosten zu tragen“, so Rohlfs.