Das Landesverfassungsgericht in Schleswig entscheidet heute Mittag über eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn zum geplanten Ostseetunnel nach Dänemark. In dem Verfahren wendet sich die Kommune gegen eine landesgesetzliche Erweiterung behördlicher Zuständigkeiten. Für Fehmarn (Kreis Ostholstein) bedeutet das, dass die freiwillige Feuerwehr in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird.
Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sieht sich im Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Gericht wird unter anderem entscheiden, ob das Land die Gesetzgebungskompetenz für die Zuständigkeitserweiterung hatte. Ferner ist darüber zu befinden, ob die angegriffene Regelung mit den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung zu vereinbaren ist.
zum Thema Fehmarnbelttunnel: welche Rechtsanwaltskanzlei war beauftragt, die Verträge vor ihrer Unterzeichnung auf genau diese Art der Zuständigkeiten für Sicherheit und Brandschutz zu prüfen? Es geht hier doch um den gesamten Betrieb nach Fertigstellung des Tunnels…gibt es hierzu keinen eentsprechenden Passus in den Verträgen? Wurde die Gemeinde Fehmarn überhaupt in die gesamte Planungsfinaanzierung eingebunden? .Wie sieht es auf der Dänischen Seite aus? In Kiel sitzen hochkarätige Vertreter des Bundestags mit einer eigenen Anwaltskanzlei….hat man ihre Dienste in Anspruch genommen? Wäre hier sicher sinnvoll gewesen…..
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