Corona-Brücke für den Mittelstand wird bis Dezember verlängert

Der sh:z berichtet morgen ausführlich auf seiner Wirtschaftsseite

Die Corona-Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt  – müssen aber über Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte neu beantragt werden. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zeigte sich am Wochenende erleichtert über die von Schleswig-Holstein massiv geforderte Ausweitung: „Die beste Nachricht für unseren Mittelstand – insbesondere für die hart getroffenen Branchen wie Veranstalter, Schausteller oder die Reisebüros – ist nicht nur die Verlängerung der Hilfen, sondern auch die Lockerung der Bedingungen. Denn bislang wurden ja angesichts der hohen Hürden nur wenige Anträge gestellt. Nun können vor allem kleine Unternehmen mit bis zu fünf oder zehn Beschäftigten stärker profitieren, weil die bisherige Deckelung auf monatlich 3.000 oder 5.000 Euro Zuschuss entfällt und auch für diese Firmen ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro pro Monat möglich wird.“ Buchholz erinnerte zugleich aber auch daran, dass sich die Betriebe rechtzeitig darauf einstellen müssen, dass die Zuschüsse nicht unbegrenzt weiter laufen. 

Buchholz sagte zu den neuen Förderbedingungen des Bundes weiter – Audio starten

Nach Mitteilung des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums bleibt es dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen: 

1.    Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

–    einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder

–    einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

2.    Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

3.    Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

–    90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),

–    60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und

–    40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

4.    Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

5.    Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können.

Der Service Desk des Bundes ist bei Fragen unter der Rufnummer: 030/52685087 oder unter der E-Mail-Adresse: bmwi-ueberbrueckungshilfen@regiocom.com erreichtbar.

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