
Der Vorstoß von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, die Corona-Finanzhilfen für indirekt vom November-Lockdown betroffene Betriebe deutlich auszudehnen, hat offenbar Wirkung gezeigt. Wie Buchholz heute nach Gesprächen mit dem Bund sagte, sollen Firmen nun einen Zuschuss von bis zu 200.000 Euro erhalten, wenn sie zwar nicht unter die November-Nothilfe fallen, aber in diesem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent haben. Vergleichsmaßstab ist jeweils der November 2019.
Ebenso gibt es Hilfen für Betriebe, die in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember mindestens 50 Umsatzausfall hatten oder mindestens 30 Prozent zwischen April und Dezember. Hier ist der Vergleichsmaßstab der jeweilige Vorjahreszeitraum. „Das ist ein riesiger Schritt nach vorn für unsere mittelständischen Betriebe – vor allem im Einzelhandel – auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass bereits bei einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent Hilfen gewährt werden“, so Buchholz.

Weiter sagte der Minister – Audio starten
Ministerpräsident Daniel Günther sprach von einem großen Erfolg der Bemühungen seiner Landesregierung. Im Rahmen der Novemberhilfe für unmittelbar von der Schließung betroffene Unternehmen werde der Bund rund 14 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Mit der Zustimmung zum Gesamtpaket habe Schleswig-Holstein zugleich den Weg für die schnelle Auszahlung der Hilfen freigemacht. Für das Paket, von dem insbesondere indirekt betroffene Unternehmen profitieren sollen, werde der Bund nun weitere 22 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. „Dieses Ergebnis der Verhandlungen mit dem Bund ist ein Durchbruch und ein wichtiges Signal für unsere mittelständischen Betriebe im Land“, sagte Günther.
Nach den Worten von Buchholz ist diese Regelegung in den Eckpunkten einer mittlerweile dritten Tranche der Überbrückungshilfen des Bundes vorgesehen. „Damit wird eine große Lücke geschlossen. Unter anderem für Kaufleute in Tourismusorten, die zwar keine Umsätze über die derzeit geschlossenen Hotels, Gaststätten oder anderen Betriebe erwirtschaften, aber trotzdem massive Verluste haben, weil in den Orten schlicht keine Kunden mehr da sind“, so der Minister.
Die Hilfen werden absehbar im Januar nachträglich gewährt. „Wir gehen aber davon aus, dass die Firmen es schaffen, über ihre Hausbanken die Wartezeit zu überbrücken“, sagte Buchholz und dankte gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten der Bundesregierung „für diese enorm wichtige Nachbesserung“.
Als wichtigen Schritt für Soloselbständige bezeichneten Günther und Buchholz auch die angekündigte einmalige Betriebskostenpauschale als so genannte „Neustarthilfe“ in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes vom Vorjahr. Diese Pauschale wird bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro gewährt. Bedingung: Es dürfen keine sonstigen Fixkosten in der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Sozialleistungen anzurechnen.
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