Buchholz und seine liberalen Länderkollegen mahnen Nachbesserungen bei Novemberhilfen an

Buchholz (links) mit seinen liberalen Amtskollegen Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) und Volker Wissing (Nordrhein-Westfalen)

Immer mehr Länder drängen die Bundesregierung zu Nachbesserungen bei den November- und Dezemberhilfen für Betriebe, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schreiben jetzt die drei FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-Westfalen), Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) und Schleswig-Holsteins Ressortchef Dr. Bernd Buchholz: «Bei der Diskussion um weitergehende Hilfen für die von der Pandemie besonders schwer getroffenen Unternehmen ist es jetzt dringend geboten, den Verlustrücktrag auch auf die Jahre 2018 und 2019 auszuweiten. Das wäre eine wirkliche Hilfe, um den Unternehmen in der Krise schnell Liquidität zur Verfügung zu stellen. Der Rücktragzeitraum muss mindestens bis 2018 ausgeweitet und die Höchstbeträge deutlich erhöht werden. Die Verluste werden bei vielen Unternehmen im Jahr 2020 sehr hoch ausfallen. Bei der Verrechnung mit dem Gewinn 2019 bleibt daher ein hoher Restbetrag an Verlusten übrig, der nicht rückgetragen werden kann.» Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold hat mittlerweile in dieser Frage zumindest für einen Verlust-Rücktrag auf 2019 Entgegenkommen signalisiert.

Nach den Worten von Buchholz und seinen liberalen Amtskollegen sei eine Ausweitung des Verlust-Rücktrags das deutlich bessere Mittel, als immer neue Hilfsprogramme aufzulegen. «Angesichts der fragilen Lage der öffentlichen Haushalte braucht es jetzt zielgenaue Maßnahmen, die den Unternehmen direkt zu Gute kommen. Damit werden vor allem punktgenau stabile Unternehmen gefördert», so der Minister.  

Im Anschluss an die gestrige Wirtschaftsministerkonferenz verschärfte Buchholz nochmals seine Kritik am bisherigen Management der Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen. «Es ist schlicht ein Desaster, dass uns der Bund keinen Zeitpunkt nennen kann, wann die Auszahlungen in notwendiger Genauigkeit und Höhe bei den Betrieben ankommen. Stattdessen wird es bis zum Endes des Jahres nur Abschlagszahlungen geben“. Die Abschlagszahlungen müssten wenigstens erhöht werden. «Ansonsten sitzen alle Beteiligten auf maximal 10 000 Euro bis zum Jahresende.»

Buchholz sagte im Gespräch mit Journalisten weiter – Audio starten

Einige Länder fordern Buchholz zufolge eine Erhöhung der Abschläge auf 500 000 Euro. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) habe zugesagt, dies prüfen zu lassen – zumal es um Anträge ginge, die über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gestellt worden seien und damit eine «gewisse Vorprüfung haben». Die Höhe der Umsätze des Vorjahres sei klar, erklärte der Minister. Dies sei «nicht so missbrauchsanfällig, wie es der Bund zunächst behauptet hat». In Schleswig-Holstein gab es 1220 entsprechende Anträge mit einer Fördersumme von insgesamt 24,6 Millionen Euro.

Bundesminister Peter Altmaier

Mit Blick auf die rein umsatzorientierten November- und Dezemberhilfen brachte Buchholz in der Ministerkonferenz noch ein weiteres mögliches Problem zur Sprache: Ab einer gewissen Höhe müssen die staatlichen Hilfen von der EU-Kommission genehmigt werden, da sie sich möglicherweise zu stark wettbewerbsverzerrend auswirken und damit gegen Grundsätze des so genannten Beihilferechts verstoßen. Dazu erklärte Bundesminister Altmaier, dass die Kommission zwar pauschale Vergütungen in Höhe von bis zu einer Million Euro für wettbewerbsrechtlich unproblematisch halte – ein Problem sei aber, dass viele Betriebe diesen Rahmen schon anderweitig ausgeschöpft hätten. Man sei darüber in intensiven Gesprächen mit der Kommission.

In Schleswig-Holstein wurden – fünf Tage nach Eröffnung des Antragsportals – inzwischen 2.375 Anträge auf November- und Dezemberhilfen mit einem Antragsvolumen von rund 32,5 Millionen Euro eingereicht.

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