Bund erhöht Abschläge für Überbrückungen auf 50.000 Euro – Buchholz: „Immerhin ein Schritt“

Nun also doch: Die Bundesregierung will die Abschlagszahlungen bei den Novemberhilfen erhöhen. Unternehmen sollen statt bisher maximal 10 000 Euro künftig maximal 50 000 Euro bekommen, wie die Deutsche Presse-Agentur heute aus Regierungskreisen nach einer Einigung zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium erfuhr. Dieser Vorschlag der Bundesregierung liege aktuell den Ländern zur Prüfung vor, hieß es. Die Abschlagszahlungen sind ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Soloselbstständige sollen weiter eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro bekommen. Stand Dienstag wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bisher mehr als 400 Millionen Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz begrüßte den Schritt – auch wenn er deutlich hinter dem zurückfalle, was die Wirtschaftsminister der Länder bei ihrer letzten Konferenz gefordert hätten und was vor allem für große Betriebe auskömmlich sei.

Buchholz sagte weiter – Audio starten

Unterdessen erinnerte Buchholz die Antragsteller für die Novemberhilfen daran, dass dieser Antrag nur einmal gestellt werden könne. Eine nachträgliche Änderung oder Stornierung nach dem Absenden sei über das digitale bundesweite Antragssystem derzeit noch nicht möglich. Dies gelte auch bei falsch eingegebener IBAN. „Bitte prüfen Sie Ihren Antrag also sehr sorgfältig, bevor Sie ihn endgültig stellen“, sagte Buchholz. Mitteilungen über Änderungen des Direktantrags für November könnten voraussichtlich ab Mitte Dezember über das digitale Antragssystem verschickt werden.

Mit Blick auf die nun geplanten erhöhten Abschlagzahlungen erinnerte Buchholz weiter daran, dass aus den Ländern die Forderung gekommen war, die Abschlagszahlungen auf bis zu 500 000 Euro zu erhöhen, weil ansonsten viele Firmen in Liquiditätsengpässe kämen. In der Bundesregierung war aber dem Vernehmen nach die Sorge groß, dass es bei deutlich höheren Abschlagszahlungen vermehrt zu Missbrauchsfällen kommen könnte.

Offen ist, wann genau die regulären Novemberhilfen ausgezahlt werden sollen. Unternehmen sowie Selbstständige, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, sollen generell 75 Prozent des entgangenen Umsatzes ersetzt bekommen. Vergleichswert ist der Vorjahresmonat, es gibt aber Ausnahmen etwa für Selbstständige. Die Bundesregierung rechnet insgesamt mit einem Finanzvolumen von rund 15 Milliarden Euro bei den Novemberhilfen.

Die regulären Novemberhilfen könnten aber erst im Januar fließen, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP im Bundestag hervorgegangen war. Ein Punkt dabei ist, dass Kurzarbeitergeld bei der «Novemberhilfe» abgezogen werden muss, dazu müssen Firmen Informationen angeben.

Für Programme wie die «Novemberhilfen» schließt der Bund Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern, denn die Abwicklung und Auszahlung erfolgt über die Länder – nur die Abschlagszahlungen werden über die Bundeskasse abgewickelt.

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