Unternehmen in Schleswig-Holstein kommen jetzt leichter an Geld aus dem Härtefallfonds des Landes. Die Landesregierung habe angesichts der verlängerten Corona-Maßnahmen und zunehmender Liquiditätsengpässe von stark betroffenen Einzelhändlern die Zugangsschwelle gesenkt, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz nach der heutigen Sitzung des Landeskabinetts.

Vom 1. Februar an sei ein Betrieb antragsberechtigt, wenn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der durchschnittliche Umsatz zwischen November 2020 und Januar 2021 um 30 Prozent eingebrochen ist. Alternativ reiche ein Umsatzrückgang um 50 Prozent in einem einzelnen dieser Monate. «Damit werden künftig nahezu alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zugriff auf den mit knapp 100 Millionen Euro hinterlegten Härtefallfonds haben», sagte Buchholz.
Den zweigeteilten Härtefallfonds hatte das Land zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) im Spätsommer des vergangenen Jahres eingerichtet. Er richtet sich an Unternehmen, die bei den Überbrückungshilfen sowie bei den November- und Dezemberhilfen des Bundes nicht oder nur gering zum Zuge kommen.
Buchholz sagte zu dem heutigen Kabinettsbeschluss weiter – Audio starten
Bislang haben nach Auskunft der IB.SH 23 schleswig-holsteinische Unternehmen mit einer Gesamt-Darlehenssumme von knapp 5,2 Millionen Euro auf den mit 80 Millionen Euro ausgestatteten IB.SH-Härtefallfonds zugegriffen. Beim MBG-Härtefallfonds, für den insgesamt 20 Millionen Euro an Beteiligungskapital zur Verfügung stehen, liegen bislang zwölf bewilligte Anträge mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro vor. Buchholz: «Wir haben in beiden Angeboten also noch großen Handlungsspielraum mit einem Volumen von über 90 Millionen Euro.»
Mit der jetzigen Erweiterung soll nach den Worten des Ministers sichergestellt werden, dass in Einzelfällen beispielsweise auch Einzelhändler, die bereits Hilfen des Bundes beantragt haben und auf die Auszahlung warten, Darlehen erhalten und Liquiditätslücken schließen können. «Denn angesichts der langen Wartezeit bis zur Auszahlung der Bundesmittel dürften viele Betriebe in ernsthafte Bedrängnis kommen», so der Minister. Err wies im Zusammenhang mit den beschlossenen Verbesserungen im Härtefallfonds auch auf die (Vor-) Finanzierungsmöglichkeiten von Zuschüssen durch die Hausbanken hin. «Im Dialog mit der Hausbank sollten Unternehmen frühzeitig Liquiditätsengpässe identifizieren und die umfassenden Förderangebote mit Unterstützung der Förderfamilie nutzen».
Buchholz erinnerte daran, dass sich die Landesregierung beim Bund erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass mittelbar betroffene Unternehmen, die nicht für die November- und Dezemberhilfe antragsberechtigt sind, in der Überbrückungshilfe III zum Zuge kommen – und zwar auch rückwirkend für November und Dezember 2020. Daneben hatte das Land eine Erhöhung der Abschlagszahlungen und eine Absenkung der Zugangskriterien gegenüber dem Bund durchgesetzt.