
Kleinere Unternehmen in Schleswig-Holstein können aus Sicht von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) ab sofort mit deutlich mehr Spielraum bei den Corona-Hilfen rechnen. «Der vor wenigen Tagen von der EU ausgeweitete Beihilferahmen schafft dem Bund zusätzliche Flexibilität bei den Überbrückungshilfen, für die dann auch nicht mehr zwingend ein Verlust nachgewiesen werden muss», sagte der Minister. heute der deutschen Presse-Agentur. Der Beihilferahmen regelt europaweit staatliche Subventionen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Fixkostenhilfen sind nun in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro pro Unternehmen möglich, Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro – mehr als doppelt so viel wie vorher.
Nach einer Mitteilung des Bundes können Unternehmen und Soloselbständige künftig rückwirkend bei der Schlussabrechnung der zweiten Phase der Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe II) von einem Wahlrecht Gebrauch machen. Sie können selbst bestimmen, ob sie ihren Antrag auf Fixkostenhilfe oder Kleinbeihilfe stützen. «Und wer sich auf die Kleinbeihilferegelung stützt, kann Zuschüsse auch ohne Verlustrechnung erhalten. Das betrifft von unseren gut 120.000 Unternehmen im Land vor allem die kleinen Firmen», sagt Buchholz. Er appellierte an den Bund, das Wahlrecht unkompliziert und ohne neue Anforderungen an die Antragsteller umzusetzen.
Der von der EU-Kommission erweiterte Beihilferahmen wird sich nach den Worten von Buchholz ebenfalls positiv auf die November- und Dezemberhilfen sowie auf die geplante dritte Phase der Überbrückungshilfen des Bundes auswirken. «Über die faktische Umsetzung der neuen Obergrenzen in den derzeitigen Hilfsprogrammen werden wir voraussichtlich aber erst Ende des Monats Klarheit vom Bund bekommen», so Buchholz.
Für die zweite Phase der Überbrückungshilfen, die für die Monate September bis Dezember 2020 gewährt werden, können noch bis zum 31. März Anträge gestellt werden. Profitieren können laut Bund Unternehmen aller Größen sowie Soloselbstständige und freiberuflich Tätige. Dabei werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 50.000 Euro monatlich gewährt. In Schleswig-Holstein liegen nach Auskunft von Buchholz aktuell knapp 3300 Anträge auf Überbrückungshilfe mit einem Gesamtvolumen von fast 55 Millionen Euro vor. Davon seien über 2800 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von knapp 42,5 Millionen bereits abgearbeitet.
Parallel dazu ist in Schleswig-Holstein nach den Novemberhilfen vor wenigen Tagen auch die Abarbeitung der Dezemberhilfen angelaufen. «Wir sind froh, dass der Bund uns nach einigen Startschwierigkeiten endlich in die Lage versetzt hat, die insgesamt 8.300 Anträge vollständig abzuarbeiten, nachdem zuvor nur Abschlagzahlungen möglich waren», sagt Buchholz. Allein bei den Dezemberhilfen, die den vom Lockdown betroffenen Unternehmen 75 Prozent ihrer verlorenen Umsätze erstatten, liegen für Schleswig-Holstein Anträge in Höhe von knapp 141 Millionen Euro vor. Die Summe der Novemberhilfen in Schleswig-Holstein liegt bei 174 Millionen Euro.
Nach den Worten von Buchholz wurde 2020 in Schleswig-Holstein mit öffentlichen Mitteln aber keineswegs nur subventioniert, sondern auch kräftig investiert: So wurden knapp 92 Millionen Euro und damit doppelt so viel wie noch 2019 an so genannten GRW-Mitteln der EU und des Landes (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ausgegeben. Der Löwenanteil von über 80 Prozent floss in Tourismus-Projekte und Häfen, knapp 14 Prozent gingen als Investitionsförderung an Betriebe. Finanziert wurden unter anderem die Landstromanlage auf dem Kieler Ostseekai, die Erlebnispromenade St. Peter Ording oder der Neubau des Skandinavienkai im Hafen von Lübeck. Für dieses Jahr stehen laut Buchholz rund 70 Millionen Euro zur Verfügung.