Buchholz zufrieden: Durchbruch beim Bussgeld-Katalog – Führerscheinentzug vom Tisch

Durchbruch bei der seit mehr als einem Jahr blockierten Novelle der Straßenverkehrsordnung. Nachdem wegen eines Formfehlers der dazugehörige Bußgeldkatalog bislang rechtswidrig war und wegen unterschiedlicher Auffassungen bis heute nicht vom Bundesverkehrsministerium korrigiert werden konnte, sind die Länder-Verkehrsminister nun auf eine von Verkehrsminister Bernd Buchholz vorgeschlagene Kompromisslinie eingeschwenkt. Danach ist ein sofortiges Fahrverbot bei erstmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 20 km/h vom Tisch. Stattdessen fällt die Geldbuße aber deutlich höher aus. Das beschloss soeben die Verkehrsministerkonferenz in Bremen, an der auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer teilnahm.

Vor allem die grünen Landesverkehrsminister bestanden bislang auf härtere Strafen bei zu schnellem Fahren. Buchholz hatte im Rahmen der Bundesratsdebatte im November vorgeschlagen, sich bei der Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung auf die zahlreichen bereits einvernehmlich vereinbarten Änderungen zu beschränken. Das betraf insbesondere Verbesserungen der Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs.

Zu der heutigen Entscheidung sagte Buchholz soeben – Video starten

Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bezeichnete die Einigung als einen «Riesendurchbruch«. Es handele sich um einen »sehr fairen Kompromiss«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. »Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein. Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt.«

In der Pressekonferenz der Verkehrsministerkonferenz sagten Scheuer und Buchholz:

Laut dem Beschluss sollen künftig die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise verdoppelt werden. Demnach soll zum Beispiel eine Überschreitung innerorts von 15 Kilometern pro Stunde 50 Euro kosten – bisher waren es 25 Euro. Außerorts soll eine Überschreitung von 20 km/h zukünftig 60 anstelle von 30 Euro kosten. Auch Parkverstöße, insbesondere solche, die Radfahrerinnen und Radfahrer gefährden können, werden demnach zukünftig strenger geahndet. Darüber hinaus dürfen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.

Das Bundesverkehrsministerium hat laut Scheuer unterdessen zugesagt, die Reform nun umgehend auf den Weg zu bringen, sodass sie noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten kann.

Und so sehen die Eckdaten des Katalogs aus:

  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts:
    • 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
    • 11 km/h – 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
    • 16 km/h – 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
    • 21 km/h – 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
    • 26 km/h – 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
    • 31 km/h – 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
    • 41 km/h – 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
    • über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

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