Buchholz im Bundesrat: Teil-Erfolg für MIeter von Mehrfamilienhäusern beim Glasfaserausbau

Spätestens die Corona-Pandemie hat die Notwendigkeit schneller Internetanbindungen gezeigt. Beim Glasfaser-Ausbau ist Schleswig-Holstein derzeit bundesweit spitze. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz rechtet damit, dass  bis 2022 mindestens 62 Prozent der Haushalte im echten Norden Glasfaser nutzen können. Der Bundesdurchschnitt liegt bei zwölf Prozent.

Über eine Bundesratsinitiative ist es Buchholz nun gelungen, die Weichen zur Regelung des so genannten Nebenkostenprivileg neu zu stellen. Damit soll der Glasfaser-Ausbau in den Städten vorangetrieben werden. Es geht darum, ob Mieter in Mehrfamilienhäusern weiter über die umlagefähigen Nebenkosten zwangsweise für ihren internetfähigen TV-Kabel-Anschluss bezahlen müssen. «Mit unserer Variante soll der Weg für Glasfaseranschlüsse freigemacht werden, über die nicht nur schnelles Internet, sondern eben auch Fernsehen die Wohnungen erreichen kann», so der Minister.

Heute befasste sich der Bundesrat in Berlin mit dem Thema – genauer gesagt mit dem sperrigen „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“. Das Gesetz wird vor allem von den FDP-geführten Wirtschaftsministerien der Länder abgelehnt, die den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Kritikpunkt ist neben dem Thema „Datenspeicherung“ vor allem, dass die beschlossenen Regelungen auf EU- und auf Bundesebene die operative Umsetzung des Gesetzes von der Bundesnetzagentur auf die Bundesministerien und auf Teile des Bundestages verlagern. Die Einflussmöglichkeiten der Länder, die bisher über den Beirat der Bundesnetzagentur an den Diskussionen beteiligt sind, würden so komplett wegfallen.

Dazu die Rede von Buchholz, die er soeben im Bundesrat gehalten hat:

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