Selbst Berlin schaut etwas neidisch auf den echten Norden – Buchholz mahnt aber auch

Die Vorfreude von Gästen und Gastgebern ist groß: Der echte Norden wird wieder zum Urlaubermagnet. Beflügelt von den niedrigsten Corona-Zahlen in Deutschland lässt die Jamaika-Regierung in Kiel den Tourismus Fahrt aufnehmen. Das ist an strikte Bedingungen geknüpft.

Radiomoderatorin Simone Panteleit vom Berliner Rundfunk sprach heute mit Tourismusminister Bernd Buchholz (Video unten)

Schleswig-Holstein lockt nach coronabedingter langer Flaute wieder Touristenströme an. Bereits am Sonnabend dürfen unter strengen Corona-Regeln Urlauber an die innere Lübecker Bucht kommen und ab 17. Mai ins ganze Land – wenn die Infektionszahlen stabil so niedrig bleiben wie derzeit. Mit der Ankündigung weitgehender Öffnungsschritte für Tourismus und Gastronomie fachten Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Bernd Buchholz das ohnehin große Interesse an Ferien im Land zwischen den Meeren noch kräftig an. Urlaubsquartiere seien enorm gefragt, hieß es heute aus der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TA.SH).

Der Öffnungsschritt lenkt das bundesweite Interesse auf Schleswig-Holstein. Mit Simone Panteleit vom Sender „Berliner Rundfunk  94,1“, Partner der Südwest-Presse und der Märkischen Oderzeitung, führte Buchholz heute dieses Gespräch. Video starten

Die bundesweite Nachfrage nach Quartieren in Schleswig-Holstein – bereits vor Pfingsten –  ist riesengroß: «Sorgen, dass wir unsere Betten nicht voll bekommen, haben wir nicht», sagte der Tourismuschef von Timmendorfer Strand, Joachim Nitz, der Deutschen Presse-Agentur. «Die Gäste stehen Schlange, die Sehnsucht der Menschen nach Urlaub ist riesig». Das spüren auch die schon laufenden Tourismus- Modellprojekte in Nordfriesland, der Schleiregion und in Eckernförde.

Der Norden hat seit längerem die deutlich niedrigsten Corona-Werte in Deutschland. Viele Details der neuen Regelung sind zwar noch offen und werden derzeit von Fachleuten der Landesregierung in eine neue Verordnung gegossen, aber der große Rahmen für die Zeit ab dem 17. Mai steht fest. Hier wesentliche Regelungen:

TOURISMUS: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste empfangen. Wer kommt, muss einen frischen negativen Corona-Test vorlegen und diesen alle drei Tage erneuern. Gäste müssen der Nachverfolgung ihrer Kontakte zustimmen. Gemeinschaftsduschen auf Campingplätzen sind nutzbar, die Sauna und der Whirlpool nicht.

GASTRONOMIE: Restaurants dürfen auch ihre Innenräume öffnen, nachdem Außengastronomie schon erlaubt ist. Ins Lokal hinein dürfen zusammen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und generell nur Besucher, die einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Um 23.00 Uhr ist Sperrstunde. Beschäftigte dürfen sich – wie auch in der Hotelbranche – zweimal wöchentlich testen lassen. Lehnen sie Tests ab, dürfen sie keinen Kontakt zu Gästen haben.

KONTAKTREGELN: Im Freien dürfen sich zehn Personen treffen statt nur fünf aus zwei Haushalten wie bisher. Diese Regel bleibt für den Innenbereich bestehen.

KINDER UND JUGENDLICHE: Treffen mit bis zu zehn Personen drinnen und draußen werden in der gesamten Jugend- und Vereinsarbeit möglich. Draußen dürfen sich in festen Gruppen bis zu 20 Kinder treffen.

SPORT: Für Gruppen mit maximal 20 Jugendlichen bis 18 Jahre wird auch kontaktintensiver Sport möglich. Freibäder können unter Auflagen für Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht öffnen. Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet, Saunen und Whirlpools nicht. Im Freien kann kontaktintensiver Sport generell mit bis zu zehn Personen getrieben werden. Mit Negativtest und ohne Zuschauer werden im Amateursport kontaktarme Wettkämpfe im Freien gestattet.

FREIZEIT- und KULTUREINRICHTUNGEN: Sie können die Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände und Flächenbeschränkungen. Zugelassen wird die Ausflugsschifffahrt, ein negativer Corona-Test ist erforderlich.

VERANSTALTUNGEN: Diese darf es im Freien für Gruppenaktivitäten bis 25 Teilnehmer geben, private Feiern sind noch ausgenommen. Bei Sitzungen sind 50 Teilnehmer möglich. «Situationsangemessen» sind Schutzmasken zu tragen. Gottesdienste dürfen im Freien bis zu 250 Menschen besuchen.

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