Buchholz zum Baufortschritt am Belt: Riffe im Tunnelbereich nahezu vollständig weg

Visualisierung des geplanten Absenkens und Verbindens der Tunnelelemente im Belt.

Abseits der juristischen Auseinandersetzung um Ausgleichsflächen für geschützte Riffe im Fehmarnbelt hat der Bauträger des geplanten Ostseetunnels, die dänische Projektgesellschaft Femern A/S, zwischen Fehmarn und Dänemark bereits Fakten geschaffen. «Die Bauarbeiten an den Riffflächen haben planmäßig im Oktober bereits begonnen», sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, der heute das Landeskabinett in Kiel entsprechend unterrichtete. «Deshalb sind im Bereich des Tunnelgrabens die Riffe durch Baggerarbeiten nahezu vollständig nicht mehr vorhanden.» In Landnähe seien die Riffe teilweise mit Sand überschüttet worden. Das sei auch zweifellos rechtens gewesen, so Buchholz.

Während einer Pressekonferenz nach der heutigen Kabinettssitzung sagte Buchholz dazu weiter – Video starten…

Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hatte im Herbst 2021 ohne nähere Begründung eine Klage gegen das veränderte Baurecht für den Ostseetunnel eingereicht. Nach einer erst am 13. Januar eingereichten Begründung der Klage samt Eilantrag hatte das Bundesverwaltungsgericht das Land um einen vorläufigen Stopp der Baggerarbeiten im Bereich der Riffe gebeten. Es handele sich um eine standardmäßige Bitte des Gerichts, die Arbeiten in dem betroffenen Bereich ruhen zu lassen, bis über einen Eilantrag entschieden sei, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Wie Buchholz sagte, habe der dänische Bauträger korrekt gehandelt und erinnerte daran,  dass für den Bau des Tunnels auf deutscher Seite seit November 2020 Baurecht bestehe. Dies sei sofort vollziehbar gewesen, ebenso wie die im September 2021 vom Land veränderte Planfeststellung.

Grund für die Änderung im September war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Das Gericht hatte im November 2020 sämtliche Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch einige erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür sollen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden.

Weil es im Herbst 2021 noch keinen Eilantrag gegeben habe, sei bereits damals mit den Bauarbeiten auch im Bereich der Riffe begonnen worden – «auch in Kenntnis der Vertreter des Aktionsbündnisses», sagte Buchholz. Das Bündnis hatte erklärt, mit dem Antrag verhindern zu wollen, «dass durch die Arbeiten an den Riffen vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor das Gericht über den eigentlichen Eilantrag entscheidet».

Das Land will dem Bundesverwaltungsgericht nun mitteilen, dass der Antrag des Bündnisses für erledigt erklärt werden sollte. «Weil schlicht und ergreifend nach erteiltem Baurecht dort bereits gehandelt worden ist», sagte Buchholz.

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.

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