Madsen will mehr Tempo bei Verkehrsprojekten durch EU-weite Stichtagsregel

Nicht selten bis zu zwei Jahrzehnte planen Behörden an Autobahn-Projekten wie der A 20 in Schleswig-Holstein oder der A 39 in Niedersachsen. Und immer neue EU-Vorgaben ziehen die Verfahren immer weiter in die Länge. Verkehrsminister Madsen fordert deshalb eine klare Frist. Was soll sich ändern?

Angesichts extrem langwieriger Planungsverfahren bei norddeutschen Infrastrukturprojekten verlangt Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen eine «echte Stichtagsregelung» auf EU-Ebene. «Bei Großprojekten wie der Autobahn A 20 oder der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg planen die Behörden unserer Länder teilweise nun schon seit fast 20 Jahren vor sich hin und beschäftigen eher Gerichte als Baufirmen», klagt Madsen. Grund dafür seien vor allem ständig neue Anforderungen auf EU-Ebene, die zu Beginn der Planungen teilweise nicht einmal in Ansätzen existent waren. «Auf diese Weise wird deutsche Perfektion zum Standortrisiko», sagte Madsen der Deutschen Presseagentur im Vorfeld der heute beginnenden norddeutschen Küstenministerkonferenz in Bremen.

Bislang ist bei so genannten Planfeststellungsverfahren in Deutschland stets der Erlass des Beschlusses der entscheidende Tag. «Das heißt, die Planung des Bauherren oder der Bauherrin muss am allerletzten Tag des Verfahrens die aktuelle Sach- und Rechtslage einhalten. Es reicht also nicht aus, dass die Planunterlagen beim Start des Vorhabens komplett rechtmäßig waren», erläutert Madsen. Zwar seien über das so genannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz in Deutschland erste bürokratische Erleichterungen erreicht worden. Doch eine wirkliche Beschleunigung sei nur möglich, wenn auch die EU anerkenne, dass veränderte technische Regelwerke oder neue Rechtsvorschriften nur dann berücksichtigt werden sollten, wenn sie maximal bis zum Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Planungsverfahren gelten.

Aktenberg: Der Planfeststellungsbeschluss für den A-20-Abschnitt um Bad Segeberg – hier besteht nach einer Einigung mit Umweltverbänden seit knapp einem Jahr Baurecht.

«Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, aber sie darf am Ende nicht zur Garantie für Kläger werden, ein Projekt über Jahrzehnte im Kreis drehen zu können», so der CDU-Politiker und gebürtige Däne. Deutschland müsse lernen, schneller zu entscheiden – und im Zweifel mit verbleibenden Restrisiken zu leben. Für die Autobahn-Neubauten, aber auch für andere Großprojekte wie etwa LNG-Terminals sei ein besonderes Problem, dass auch Umweltdaten zum Zeitpunkt des Beschlusses immer aktuell sein müssen. «Die so genannten Kartierdaten – in erster Linie Umwelt-Statistiken – dürfen grundsätzlich nicht älter fünf Jahren sein. Das führt aber ständig dazu, dass Daten neu erhoben und oft über Monate aktualisiert werden müssen», sagt Madsen. Auch das werfe Planungen teilweise um Jahre zurück.

Im Zuge des so genannten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes war bundesweit vor zwei Jahren eine lang erwartete Stichtagsregelung eingeführt worden. Danach ist auf Verlangen eines Bauherren die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Erörterungen mit Umwelt­schutzvereinigungen, Trägern öffentlicher Belange und sonstigen potenziellen Klägern maßgeblich.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Oft die letzte Instanz bei Klagen und extrem langwierigen Verfahren

Madsen: «Die Stichtagsregelung in dieser Form verfügt aller­dings nur über einen sehr begrenzten Anwendungsbereich, weil sie durch die Begrün­dung des Gesetzgebers mit Blick auf das europäische Umweltrecht beschränkt wird.» Sie gelte nämlich nur, soweit durch Rechtsvorschrift nicht etwas anderes bestimmt ist. «Mit anderen Worten: Die Stichtagsrege­lung ist nicht anzuwenden, wenn das höherrangige Unionsrecht entgegensteht», so Madsen.

Dies bedeute: Auch in Zukunft seien etwa langwierige Nachkartierungen nicht ausgeschlossen. Demnach dürfte die derzeitige Stichtagsregelung aus Sicht von Madsen nicht dazu führen, dass eine Ge­nehmigung auf Basis alter Umweltdaten entschieden wird. Darüber hinaus werde die die Sach- und Rechtslage nicht für die Dauer des gesamten Verfah­rens eingefroren, sondern lediglich für 12 Monate. «Das ist ein deutlich zu kurzer Zeit­raum, insofern greiftv die Norm in der Praxis viel zu kurz und dürfte im Regelfall zu keiner Beschleunigung führen», fürchtet der Minister.

Was die Chefinnen und Chefs der Wirtschafts- und Verkehrsressorts aus Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen heute sonst noch berieten:

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