Arbeitsminister Buchholz begrüßt verbesserte Lernförderung für Kinder aus Hartz-IV-Familien

Unterricht an einer Flensburger Schule: Für Kinder, die aus einkommensschwachen Familien kommen, werden ab heute die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht

Mit dem Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) werden ab heute die Leistungen des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets angehoben und entbürokratisiert. Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz begrüßt die Verbesserungen: „Der Bildungserfolg ist in Deutschland immer noch in starkem Maße vom sozio-ökonomischen Hintergrund der Eltern abhängig. Mit dem Ausbau der Leistungen werden die Chancen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen deutlich verbessert. Die Lernförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit im Bildungssystem.“

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro pro Schuljahr angehoben. Zudem wird das Schulbedarfspaket dynamisiert, d.h. zukünftig jährlich angepasst. Die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten werden wie bisher übernommen. Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagessensverpflegung sowie bei der Schülerbeförderung entfallen die bisherigen Eigenanteile.  Bei der Lernförderung ist eine Klarstellung erfolgt. Sie kann demnach auch dann beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden auf monatlich 15 Euro angehoben und pauschal erbracht.

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