Oberverwaltungsgericht weist Klagen von Großenbrode und Fehmarn gegen B-207-Ausbau ab

Die B 207 zwischen Großenbrode und der Stadt Fehmarn

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Klagen der Gemeinde Großenbrode und der Stadt Fehmarn gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der B207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden abgewiesen. Die Argumente der beiden betroffenen Kommunen haben den Senat nicht zu überzeugen vermocht, teilte das OVG heute mit. Sie betrafen insbesondere die Verkehrsführung während der Bauarbeiten an der Bundesstraße und den entsprechenden Querungen sowie die planerische Aussparung der Fehmarnsundbrücke, über die die B207 verläuft. Die Straße soll als Straßenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung dienen. Der entsprechende Tenor der Entscheidung ist den Beteiligten am Montag bekanntgegeben worden. Die schriftliche Urteilsbegründung wird später zugestellt.

BescheideSchleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Thilo Rohlfs, der den Prozess-Auftakt in der vergangenen Woche im Gericht mit begleitet hatte, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Ich bin guter Hoffnung, dass auch die weiteren noch ausstehenden Klagen abgewiesen werden und wir dann vielleicht schon 2021 Baurecht haben werden“, so Rohlfs.

Die mehrstündigen mündlichen Verhandlungen am Donnerstag und Freitag vergangene Woche waren der Auftakt zu einer Reihe gerichtlicher Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Straßenhinterlandanbindung an die Feste Fehmarnbeltquerung zwischen den Inseln Fehmarn und Lolland (Dänemark) anstehen. Am 27. Februar wird am OVG die Klage einer Hofbesitzerin auf Fehmarn verhandelt. Im Laufe des Frühjahrs/Sommers 2020 sind nach Angaben des Gerichts zudem weitere Termine für die Klagen zweier Umweltverbände, der Scandlines Deutschland GmbH und des Wasser- und Bodenverbandes Großenbrode geplant.

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