Von vielen Jugendlichen sehnsüchtig erwartet, von der Landesregierung heute umgesetzt: Schon in wenigen Wochen können junge Menschen aus Schleswig-Holstein bereits mit 15 Jahren ihren Mopedführerschein machen und dann Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h fahren. „Der bittere Wermutstropfen ist leider, dass wegen der Corona-Pandemie derzeit die Fahrschulen noch geschlossen sind“, sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (22. April) nach der Sitzung des Landeskabinetts. „Ich hoffe aber, dass wir auch hier bald Lockerungen in Aussicht stellen können, damit vor allem die Jugendlichen in den ländlichen Regionen rasch die Chance auf einen Zuwachs an Mobilität und Unabhängigkeit bekommen.“
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Hintergrund der neuen Regelung ist nach den Worten des Ministers eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit der der Bund den Ländern die Möglichkeit einräumt, das Mindestalter zum Erwerb der so genannten Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken. Die Verordnung tritt am 8. Mai in Kraft. „Wir eröffnen damit jungen Menschen eine weitere Mobilitäts-Option für den Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstätte. Das ist neben einem Ausbau unseres ÖPNV ein weiterer Meilenstein zur Stärkung der strukturschwächeren Regionen in unserem Land“, so Buchholz. Da die Sicherheit weiterhin höchste Priorität habe, bleibe eine Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins. Bislang konnten 15-Jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.
Buchholz erinnerte daran, dass der Moped-Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Schleswig-Holstein und den Ländern gültig ist, die ebenfalls von der Möglichkeit der Absenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben oder machen werden. Dazu zählt Mecklenburg-Vorpommern – Niedersachsen und Hamburg hingegen nicht.