Land erlaubt Ladenöffnung an nächsten zwei Sonntagen – Buchholz: Kein Aufruf zum Shopping

Süderlügum

Während die von März bis Oktober geltende Bäderregelung infolge der Corona-Pandemie weiterhin ausgesetzt ist, macht die Landesregierung an den kommenden beiden Sonntagen für landesweit alle Einzelhandelsgeschäfte eine Ausnahme. Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute in Kiel sagte, dürfen Geschäfte mit Verkaufsflächen von maximal 800 Quadratmetern am 26. April und am 3. Mai in der Zeit von 11 bis 17 Uhr öffnen. „Das ist keineswegs ein Aufruf zum Familien-Sonntags-Shopping, sondern eine Möglichkeit, die Kundenströme zu entzerren. Immerhin steht auch das lange Wochenende um den 1. Mai bevor“, sagte Buchholz. Für den 1. Mai selbst gelte die Ausnahme-Regelung nicht.

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Nach dem Erlass des Wirtschaftsministeriums, der noch von den Kreisen und kreisfreien Städte umgesetzt werden muss, dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen folgende Verkaufsstellen an den beiden nächsten Sonntagen geöffnet sein: Lebens- und Futtermittelgeschäfte, Märkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenläden, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), der Großhandel, Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.

„Ich verbinde damit die Hoffnung und den Appell, dass sich die Kunden nicht alle an den beiden Sonnabenden in die Geschäfte bewegen, sondern sich überlegen, was man auch genauso gut und in Ruhe im Verlauf des Sonntags noch besorgen oder erledigen kann“, sagte Buchholz.

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