Wenn die Post ihr Porto erhöht, muss der Staat das abnicken. Vor einigen Jahren sei das zu Unrecht passiert, befindet nun ein Gericht – und bestätigt damit die massive Kritik, die Wirtschaftsminister Bernd Buchholz vor anderthalb Jahren an der jüngsten Porto-Erhöhung geübt hatte. Was die Gerichtsentscheidung für das aktuelle Porto bedeutet, ist offen.

Hintergrund: Mit seinem Urteil zu einer vor vier Jahren auf den Weg gebrachten Briefporto-Erhöhung hat das Bundesverwaltungsgericht der Bundesregierung und der Deutschen Post jetzt einen deutlichen Dämpfer verpasst. Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe sei rechtswidrig gewesen. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt dieses bei 80 Cent.
Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (Biek) gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist. Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte – etwa für das aktuell geltende Porto – ist noch offen. Postkunden dürfen sich jedoch voraussichtlich keine Hoffnung darauf machen, zu viel gezahltes Porto aus früheren Jahren zurückerstattet zu bekommen. «Die Entscheidung entfaltet nur Wirkung gegenüber dem Kläger», sagte ein Post-Sprecher. Alle anderen Postkunden könnten aus dem Urteil keine Ansprüche geltend machen. Darauf verwies auch die Bundesnetzagentur – kündigte allerdings an, nach Vorliegen der Urteilsgründe zu prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Genehmigung des derzeit geltenden Portos habe. Das Urteil betreffe inhaltlich nämlich die gleiche Rechtsgrundlage, erklärte ein Sprecher.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz ( FDP) hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ( CDU) wegen der Weichenstellung hin zu deutlich höherem Briefporto zuletzt vor anderthalb Jahren scharf angegriffen. „Die geplante Änderung der Postentgelt-Verordnung auf ein Briefporto bis zu 90 Cent ist nicht nur unbegründet, sondern legt den Verdacht nahe, dass die Post mit Hilfe des Bundeswirtschaftsministers ihre schwindenden Margen im Paketgeschäft auszugleichen versucht“, sagte Buchholz.
Buchholz sagte dazu heute (Audio starten – Pfeil klicken)

Sollte es infolge des Urteils tatsächlich dem aktuellen Briefporto an den Kragen gehen, wäre das ein weiterer Dämpfer für die Post. Anfang des Jahres musste der Bonner Konzern erst dem Druck der Bundesnetzagentur nachgeben und eine Erhöhung des Paketportos für Privatkunden kassieren.
Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht hob mit seiner Entscheidung das Ersturteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.
Der klagende Verband Biek, in dem sich Wettbewerber der Post organisieren, begrüßte das Urteil als «wegweisend».
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, man müsse die Urteilsgründe abwarten. Man werde sich «mit der Entscheidung intensiv befassen».