Bundesgericht verkündet am 3. November Urteil zum Belttunnel

Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist heute die erste Runde der mündlichen Verhandlung über Klagen gegen die Fehmarnbeltquerung zu Ende gegangen. Das Gericht will seine Entscheidung am 3. November (13.00 Uhr) verkünden. Die Leipziger Richter hatten seit dem 22. September über die Klagen des Nabu, des
Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und mehrerer
Fährunternehmen (Az.: BVerwG 9 A 7.19 u.a.) verhandelt.

Die Kläger zweifeln die Verkehrsprognosen für den Auto- und Eisenbahntunnel an und fürchten gravierende Umweltauswirkungen. Ab 6. Oktober soll in einer zweiten Runde noch über Klagen der Stadt Fehmarn und eines Landwirts verhandelt werden.

Der deutsch-dänische Tunnel soll Fehmarn und Lolland verbinden. Dänemark wird ihn auf eigene Kosten von geschätzt 7,4 Milliarden Euro planen, bauen und betreiben. Für die Kosten der Straßen- und
Schienenanbindung des Tunnels auf deutscher Seite muss die Bundesrepublik aufkommen. In Dänemark besteht seit 2015 Baurecht.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s